@matschmitt2009 Theoretisch könnte man aber auch ohne die Bestätigung die Teilfreistellung beantragen und sich vor Gericht mit dem Finanzamt streiten, wenn man glaubhaft machen kann, dass die Aktienquote eingehalten wurde.
Einfacher wäre es, wenn der Jahresbericht eine Aussage enthalten würde
@matschmitt2009 Das BMF erwartet dafür eine Bestätigung des Investmentfonds oder der KVG, die eine Auflistung der Aktienquote für jeden Geschäftstag des Jahres enthält. Ob man diese in der Praxis bekommt, weiß ich leider nicht.
@matschmitt2009 Bei WM Daten sind die Fonds ohne Teilfreistellung hinterlegt. Den Nachweis über die Aktienquote muss der Anleger nach § 20 Abs 4 InvStG in der Veranlagung führen. Absicherungsgeschäfte (wie die Swaps) sind dabei nach Ansicht des BMF unschädlich https://t.co/5lv1ZBBOyK S. 30
@Finanz_Spass@Tiefseher Eigentlich ist es in unserem Steuersystem schwer zu argumentieren, warum Wertsteigerungen bei Wertpapieren erfasst werden sollen
Es gibt eine Sache, die mir im deutschen Steuerrecht immer wieder auffällt: Niemand fragt sich auch nur eine Sekunde, wie der Steuerpflichtige die Regeln mit vertretbarem Aufwand umsetzen soll
@TweetsOfSumit Dann wird‘s doch in der Regel eher ein Einzelunternehmen und keine UG, die wie die GmbH fast 1000€ zur Gründung und dann 2000€ pro Jahr für die laufende Buchhaltung kostet. Ist auch sehr schade, dass die UG hier so teuer wie die GmbH ist
Deutsche „Funfacts“:
Versicherungspflichtgrenze für Wechsel zur PKV wurde dieses Jahr auf 73.800 € AN-Brutto angehoben.
Spitzensteuersatz beginnt schon bei 68.481 €.
Letztes Jahr konnte man noch mit Spitzensteuersatz wechseln.
Das ist das neue Zahlvolk für die GKV.