Der Arzt Christian Haffner @Aufdecker hatte der @welt die ersten 25 #Expertenrat-Sitzungen als Erstes zugespielt und ihr damit ihre große Exklusiv-Story ermöglicht. Jetzt wäre seitens der @welt die Chance, sich bei Haffner zu revanchieren, Fairness zu zeigen, und die acht Expertenrat-Protokolle ihrerseits an Haffner herauszugeben. Ohne seine Vorarbeit hätte die Welt die Protokolle nämlich niemals bekommen.
Wer das auch so sieht - bitte teilen!
In ihrem heutigen Post stellt Frau vonderLeyen die Behauptung auf, die Kommission bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act „europäische Werte“ in die „digitale Welt“.
Nach dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen Fake-Inhalt hiermit den zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU, denn die inkriminierte Behauptung enthält eine den Leser bewusst irreführende „Desinformation“, die seinen Hass auf die EU in massgeblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den asozialen Frieden in Europa zu gefährden.
Bei Durchsicht aller 54 Artikel der Grundrechte der Europäischen Union, niedergelegt in der gleichnamigen Charta, ist uns kaum ein Artikel begegnet, der von der Kommission vonderLeyen noch nicht verletzt worden wäre.
Nach einer vierjährigen Feldstudie ihres Amtsgebarens kommen dem Betrachter Dinge in den Sinn, die in stinknormaler Auslegung der EU-Charta als eindeutige Grundrechtsverstöße zu werten sind - insbesondere im Hinblick auf Artikel 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ (Lol!) sowie Artikel 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ - und zwar „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“, was den intimen Kurznachrichtenverkehr mit Pharmabossen per SMS natürlich ausdrücklich einschließt.
Mit der von der Kommission vonderLeyen betriebenen Einführung des DSA stehen nun darüber hinaus neben einer Reihe sekundär in Mitleidenschaft gezogener Grundrechte vor allem die folgenden in Frage:
Art. 11 (1): Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Art. 11 (2): Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Art. 10 (1): Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Art. 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Art. 8 (1): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem DSA diese verbrieften „europäischen Werte“ im Internet nicht ein-, sondern ausziehen, denn sie sind - vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäußerung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien, in der anlasslosen Massenkriminalisierung der Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nicht nur ebensowenig enthalten wie in der (geplanten) anlasslosen Massenüberwachung (durch Chatkontrolle), sondern werden hier im Gegenteil sogar mit der allerfiesesten Zielgerichtetheit zerschlagen.
Wir verbitten es uns daher, dass ausgerechnet Frau vonderLeyen, die von ihr selbst im Amt bis zur Unkenntlichkeit entstellten „europäischen Werte“ überhaupt in den Mund nimmt, sei es auch nur als inhaltsentleerte Propaganda-Floskel. Und erst recht verbitten wir uns deren Verkettung mit einer unter offensichtlicher Verletzung von Grundrechten erfolgten EU-Regulierung, die nachweislich nicht im Geringsten „europäischen Werten“ entspricht.
Europäischen Werten entspr��che es stattdessen, wenn Frau vonderLeyen nicht nur endlich einmal für die Verletzung von Art. 41 & 42 (s.o.), sondern schließlich auch dafür zur Rechenschaft gezogen würde, dass ihr Amtshandeln (sowohl exemplarisch im DSA als auch summarisch) den Tatbestand des Artikel 54 der EU-Charta „Verbot des Missbrauchs der Rechte“ erfüllt, in dem es heißt: „Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.“
Die Löschung der o.g. Behauptung vonderLeyens dürfte ja wohl das Mindeste sein, was wir zum Schutz der EU-Bürger durch von inhaltlich irreführenden Fakes zu „europäischen Werten“ ausgelöstem & daher anhaltend gerechtem Hass auf EU-Institutionen im Sinne des DSA erwarten dürfen.
#Grundrechte#Freiheit
Ich freue mich schon sehr auf eine spannende Diskussion mit Hans-Jürgen Papier, Heribert Prantl und Juli Zeh über den Zustand und die Zukunft unseres freiheitlichen Rechtsstaats.
Angesichts multipler Krisen und vor allem der fehlenden Aufarbeitung der gravierendsten flächendeckenden Grundrechtseingriffe in der bundesdeutschen Geschichte steht zu befürchten, dass es erneut zu tiefgreifende (und rechtswidrigen) Freiheitsbeschränkungen kommen könnte.
Tabubrüche, die nicht aufgearbeitet werden, bringen evident eine Wiederholungsgefahr mit sich.
In der Gesellschaft ist zudem durch drei Jahre Corona-Politik ein Gewöhnungseffekt („shifting baseline“) eingetreten, der es dem Staat einfach(er) macht, Akzeptanz für massive Maßnahmen, z.B. in Bezug auf das Thema Klima zu gewinnen.
Es ist daher Sache der Gesellschaft, der Politik im Wege der öffentlichen Debatte Grenzen zu setzen und weiterhin auf eine wahrhafte Aufarbeitung der Corona-Krise zu insistieren.
Die Maßnahmen gegen Kinder, Sterbende, #2G, Lockdowns usw., aber auch die fast nie enden wollende Maskenpflicht bedürfen einer multidisziplinären objektiven Betrachtung.
Dabei sind ferner die defizitäre Streitkultur, groupthink, die Rolle der Medien usw zu beleuchten.
Auch Entschuldigungen, die für den sozialen Zusammenhalt von großer Bedeutung sind, stehen noch aus.
Nach den Erfahrungen mit der Justiz während der Corona-Krise kann nicht angenommen werden, dass sie in naher Zukunft ein verlässliches Korrektiv darstellen wird.
Insbesondere das @BVerfG hat leider dabei, notwendige #roteLinie|n zu setzen völlig versagt.
Ein „Schwamm drüber“ kann es nicht geben. Denn dazu ist nicht nur der Rechtsstaat zu sehr verwundet worden.
Danke @schroeder_k für die Einladung zu dieser interessanten Veranstaltung mit spannenden Gesprächspartner:innen.
Alfons Schuhbeck muss 3 Jahre und 2 Monate in den Knast, weil er sein selbst erwirtschaftetes Geld behalten wollte. Er hat niemandem geschadet. Wäre das Geld zu Steuergeld geworden, hätte der Staat es in einer Minute verschwendet. Währenddessen erhalten Vergewaltiger Bewährung.
Ärzte, die während Corona falsche Atteste ausstellten, damit Ungeimpfte, die niemandem schadeten, nicht weiter ausgegrenzt werden, müssen ebenfalls in den Knast. Währenddessen müssen Politiker, die während Corona verfassungswidrige, massiv freiheitsberaubende Einschränkungen beschlossen, noch nicht mal um Entschuldigung bitten. Keine Konsequenzen.
Menschen, die während Corona Ungeimpfte mit Terroristen verglichen, zu Blinddarm-Nazi-Rhetorik griffen und auf übelste Art gegen sie hetzten, müssen keine Konsequenzen fürchten. Währenddessen müssen Menschen, die Politiker als "Pimmel", "Vollidiot" oder "Dick" bezeichnen, mit Staatsanwaltschaft, Hausstürmungen und der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
"Verbrechen" gegen die Willkür des Staates werden maximal hart geahndet. Echte Verbrechen gegen die körperliche Autonomie der Bürger jucken den Staat nicht wirklich. Er verübt sie ja selber. Der Staat ist nicht euer Freund oder Beschützer, er interessiert sich nur für sich selbst. Ein unmoralisches, ungerechtes Rechtssystem.
@MarkusKark@Fischerin5@MMittermeier Gute Frage! Sie überfordert intellektuell minderbemittelte, die sich häufig im grünen Spektrum bewegen, regelmäßig. ;)
https://t.co/VggabqGcwf
Die Impfempfehlungen des BAG sind draussen. Es ist schriftlich:
Die seit drei Jahren experimentell als Impfstoffe eingesetzten #modRNA#Genpräparate, wobei die Bevölkerung massiv zur Injektion (2-4mal) gezwungen wurde (Einschränken von Grundrechten, Jobverlust, Beleidigung, Ausgrenzung, usw.), können gar nichts. Schützt nicht vor #Infektion, schützt nicht vor leichter #Erkrankung und verhindert erst recht nicht die #Übertragung. Die Nebenwirkungen sind jedoch hässlich. Man sollte diese Wahnsinnigen verklagen!
#Coronahysterie
#Impfwahn
@JanDenis_Wulff@OliverKarow Hilfe zur Selbsthilfe ist ein ganz grundlegendes Prinzip der Sozialleistungsträger im Bereich SGB II, III, XII (bspw. 1 S. 2 SGB XII). Ähnlich dem Grundsatz von Fordern und Fördern im Rahmen der Arbeitsvermittlung. Weitere Ausführungen benötigt?
@KryonDeezNutz @NoToExtremism09@hori_____zont@sebastiansozi@tagesschau Umkehrschluss: gute Quellen sind diejenigen, die Menschen von Parteien interviewen, die der Regierung angehören, um deren Aussagen dann als Meinung ganz normaler Menschen darzustellen. Korrekt? Du bezeichnest andere als dumm?? Nice 😁