Seltsam, dass man zur Fertigung einer Strafanzeige einen Anwalt beauftragt, obwohl man das in zwei Minuten selbst (kostenlos) machen kann. Sinnvoll ist die Beauftragung eines Anwalts eigentlich nur, wenn man die Strafanzeige nur zur Vorbereitung einer Zivilklage stellt.
Seit gestern kursiert auf X die Behauptung, ich würde aktuell zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Person geltend machen (bzw. dies vorbereiten), die mich beleidigt hat. Vorab: Das entspricht nicht der Wahrheit. Wie es zu dem unzutreffenden Eindruck kam, wollte ich zuerst gründlich aufklären, bevor ich mich dazu äußere. Dies ist mir inzwischen gelungen. Also:
Der Fall stammt aus dem Jahr 2024. Ich war zu diesem Zeitpunkt kein Abgeordneter irgendeines Parlaments. Im Kontext einer Diskussion über die Unterstützung der Ukraine bezeichnete mich eine Person als "Politwichser" und "Kriegsgewinnler" und erklärte, solche Menschen wie ich "gehören...".
Wie ich in Interviews (zuletzt am vergangenen Mittwoch in WELT TV) immer wieder betont habe, steht es selbstverständlich jedem Bürger frei, sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze gegen Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen zu wehren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Meine Kritik am §188 StGB, der Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigung von Amts wegen (auch ohne Kenntnis der betroffenen Person) ermöglicht und der höhere Strafen vorsieht als bei Taten gegen Privatpersonen, bleibt davon unberührt.
Ich habe damals entschieden, gegen die mit einem impliziten Gewaltaufruf verbundene grobe Beleidigung rechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren wurde nach §153a StPO eingestellt. Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.
Ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine Beleidigungen mehr zur Anzeige gebracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Bereich zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen, woran ich mich nicht beteiligen möchte.
Ich bleibe dabei: Machtkritik, auch zugespitzt ("Lügenfritz"), muss in einer Demokratie möglich sein. Der §188 StGB gehört dringend abgeschafft. Gleichzeitig verstehe ich jeden Bürger, der die Verrohung des Diskurses nicht einfach hinnehmen möchte und Äußerungsdelikte gegen sich zur Anzeige bringt.
@_MartinHagen Trotzdem sehr klein und alles andere als liberal. Ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden wegen so etwas anzuzeigen (vor allem nicht über einen RA). Nicht weil ich so freiheitsliebend bin, sondern weil ich einfach besseres zu tun habe. Das ist bei Ihnen offenbar anders.
Typischer CDU-Move. Erst macht man Wahlkampf mit einem beschissenen Vorhaben. Dann wird auch CDU-Wählern bewusst, wie beschissen das Vorhaben war. Dann macht mal Wahlkampf mit der Abschaffung des beschissenen Vorhabens (schafft es aber natürlich nicht ab) .
@sparbuchfeinde@YohanYorn „Man sollte sich keinen Illusionen hingeben“: Die Wahrheit ist, dass es die meisten Menschen nicht interessieren dürfte. Erstens, weil es schon anrüchig ist, sich darüber auch nur innerlich zu empören. Zweitens, weil der Fall leider kaum Medienaufmerksamkeit bekommen hat.