BGH bestätigt: 11.600 Euro und vorbestraft für ein Familienplakat
Gleiche Geste, ähnliches Motiv, aber zwei völlig unterschiedliche Konsequenzen: Die CDU im nordrhein-westfälischen Datteln warb 2021 mit einem Plakat, auf dem Vater und Mutter ihre Arme zu einem Dach über den Kindern formen. Eine Anklage gab es deswegen - selbstverständlich - nicht.
Als jedoch der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller 2024 ein ganz ähnliches Motiv mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“ auf einem Plakat verwendete, wurde er angeklagt und vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Die mit den Armen gezeigte Dach-Geste auf dem Plakat stelle angeblich einen Hitlergruß dar. Möller ging in Revision, doch der Bundesgerichtshof hat diese jetzt verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig. Er muss 100 Tagessätze zu je 116 Euro zahlen, insgesamt 11.600 Euro, und gilt als vorbestraft.
Wenn bei der einen Partei keine Anklage erhoben wird und bei der anderen bei einem sehr ähnlichen Motiv bis zum Bundesgerichtshof gnadenlos durchgeurteilt wird, könnte man das als Doppelmoral oder Zweiklassenjustiz bezeichnen. Es drängt sich zumindest der Eindruck auf, dass es hier weniger um ein verbotenes Kennzeichen geht als vielmehr darum, die AfD einfach immer und überall mit allen Mitteln zu bekämpfen. Nennt man so etwas noch Rechtsstaat?
CDU und AfD nutzen ein zum Verwechseln ähnliches Plakatmotiv, dass Eltern zeigt, die mit ihren Händen ein Dach über ihren Kindern bilden. Doch nur bei der AfD schreitet die Justiz ein. Das ist Gesinnungsjustiz. Ein Kommentar von @HenHoffgaard.
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Mindestens ein Fünftel der Empfehlungen in sozialen Netzwerken soll künftig auf ARD, ZDF und andere „vielfaltsrelevante“ Angebote entfallen. Nun kündigen AfD und BSW in Sachsen-Anhalt Widerstand gegen den digitalen Medienstaatsvertrag an.
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Es ist inzwischen sehr schwierig, der deutschen Justiz nicht eine politische Gesinnung zu unterstellen. Für JEDEN Bürger muss doch irgendwie der Verdacht aufkommen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Und DAS vor Gericht. Schlimme Zeiten....
Es gibt Urteile, die das Vertrauen in die Justiz erschüttern. Dieses Urteil gehört dazu.
11.600 Euro Geldstrafe und eine Vorstrafe für ein Wahlplakat, auf dem Eltern mit ihren Armen ein schützendes Dach über drei Kinder bilden.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung unseres Landtagsabgeordneten Wilko Möller bestätigt. Die Gerichte sehen in der Armhaltung eine dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnliche Geste.
Wir halten dieses Urteil für eine groteske Überdehnung des Strafrechts.
Rechtskräftig ist dieses Urteil nun. Überzeugend wird es dadurch nicht.
Quellen: https://t.co/MYw70mR33J
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Seit der Bundestagswahl haben sich die Verhältnisse umgekehrt. Im Februar 2025 lag die Union noch fast 8 Punkte vor uns, heute liegen wir 10,5 Punkte vor ihr.
In der neuen bundesweiten INSA-Umfrage (veröffentlicht am 27. Oktober 2026) kommt die AfD auf 29,5 Prozent, die Union nur noch auf 19 Prozent. Gegenüber der Bundestagswahl legen wir um 8,7 Punkte zu, CDU und CSU verlieren rund 9,5 Punkte. SPD und Grüne liegen bei jeweils 14 Prozent.
Nach anderthalb Jahren Regierung Merz ist die Bilanz eindeutig: höhere Schulden, teure Energie und keine Wirtschaftswende. Die Bürger merken das. Wir arbeiten weiter für bezahlbare Energie, einen starken Mittelstand und solide Finanzen. #AfD
Unsäglich.
Der BGH bestätigt 11600 Euro Strafe für AfD-Politiker Möller, der sich für Kinderschutz engagiert.
Während der Stern mit Kinder-Hitlergrüßen um Leserschaft buhlt.
Es braucht den Neustart. Auf allen Ebenen.
Mit #Rechtsstaat hat das meiner Meinung nach nichts zu tun - eher mit der Willkür eines autoritären Regimes, das am Ende seiner Machtperiode gegen die Opposition um sich schlägt. #CDU#AfD 🇩🇪
Der BGH hat das Urteil gegen den brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller nicht gekippt. Damit ist er wegen eines angeblichen Hitlergrußes vorbestraft und muss eine saftige Geldstrafe zahlen.
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ABSURD!
Das ist Deutschland 2026:
Zwei identische Plakate. Einmal ein Wahlplakat der AfD, einmal ein Wahlplakat der CDU. Aber nur ein Plakat wird bestraft.
Man muss sich wirklich die Frage stellen, was das noch mit einem demokratischen Rechtsstaat zu tun hat.
Wilko Möller (AfD) wurde rechtskräftig verurteilt.
11.600 Euro Geldstrafe und eine Vorstrafe!
Man soll hier angeblich einen Hitlergruß erkennen.
Das ist alles so absurd. Man kann es sich nicht mehr ausdenken.
In meinen Augen reine Willkür.
Wie so oft, wenn es um AfD-Politiker geht.
Justizmissbrauch gegen Opposition: AfD-Politiker für "Hitlergruß" verurteilt
Im Wahlkampf verwendeten CDU und AfD das nahezu selbe Agenturbild.
Bereits in zweiter Instanz wurde AfD-Kollege Wilko Möller für das Zeigen "verfassungswidriger Kennzeichen" zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt.