@MS22029 Noch einmal zur Klarstellung: Die FE bewertet nicht, ob das GG gefällt oder ob eine neue Verfassung wünschenswert ist. Sie hält lediglich fest, dass Artikel 146 diese Möglichkeit vorsieht und bislang kein Gebrauch davon gemacht wurde. Das ist der Inhalt des Posts.
@MS22029 Es geht nicht darum, ob das GG gefällt oder nicht. Es geht darum, dass Art. 146 vorsieht, dass das deutsche Volk eine Verfassung in freier Entscheidung beschließen kann. Wenn das Thema abgeschlossen ist, stellt sich die Frage, warum dieser Artikel weiterhin im GG steht.