Die durchschnittliche Endplatzierung in den 12 Saisons, in denen Werder als Bundesligist in der 1. Runde des DFB-Pokals ausgeschieden ist, war Platz 7 (7,416).
1965 wurde man nach einer 1:0 Erstrundenniederlage gegen Mainz 05 am Ende Deutscher Meister. #werdergeilfakten
@worum_org Zwei kleine Ergänzungen:
1. Die Bremer Weser-Stadion GmbH hat darüber hinaus Corona-Zuschüsse in Höhe von 2,55 Mio. erhalten (neben den 4,35 Mio. für die KGaA).
2. Vor dem BVB liegt aus Liga 2 noch die HSV Fußball AG (Zuschuss über 13,23 Mio.).
@Sternchen19892 @LatinaMa707@Ina_zwitschert Um generell Anspruch auf die Energiepreispauschale zu besitzen, muss mindestens an einem Tag im Jahr 2022 auch Anspruch auf Elterngeld bestanden haben. Befand man sich nur in Elternzeit und der Elterngeldanspruch ist z.B. im Jahr 2021 bereits abgelaufen, erhält man die EPP nicht.
@LatinaMa707@Ina_zwitschert Entscheidend ist das Arbeitseinkommen im laufenden Kalenderjahr beim Arbeitgeber. Wenn man schon seit dem 01.01.22 in Elternzeit steht, werden die 300 € ohne Abzüge gezahlt. Wenn die Elternzeit aber z.B. erst am 01.07.22 begonnen hat, können Abzüge entstehen.
@Mollzi2011 Verantwortlich ist der Arbeitgeber, bei dem man am 01. September im Arbeitsverhältnis stand. Also selbst wenn man beim AG 1 am 01.09. aufhört und bei AG 2 am 02.09. anfängt, ist AG 1 zuständig. Selbst wenn AG 2 es auszahlen wollen würde, wäre das rechtlich nicht möglich.
@Sascha1982wtal@stadt_wuppertal@BMAS_Bund Für die Energiepreispauschale im Zusammenhang mit Sozialleistungen wurde extra der § 122 Einkommensteuergesetz geschaffen: "Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen."
@ty_bbi @Karl_Lauterbach Die Kosten der 300 Euro Energiepreispauschale wurden im Entlastungspaket 2 auf 13,8 Mrd. Euro beziffert. Da die EPP versteuert wird, werden ca. 3,4 Mrd. Steuern darauf eingenommen. Unterm Strich also 10,4 Mrd. Euro. Die Erweiterung auf Rentner wird nochmal rund 4-5 Mrd. kosten.
@Halvestunde Dies gilt für alle Personenkreise, deren Verdienst individuell nach den Lohnsteuermerkmalen versteuert wird. Für 450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, muss keine Pauschsteuer von den 300 Euro Energiepreispauschale gezahlt werden.
@napieraj69@aktuelle_stunde Wenn es tatsächlich angerechnet wird, muss es sich um einen Fehler handeln. Für die EPP wurde extra der § 122 Einkommensteuergesetz geschaffen: "Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen."
@KoheletDP @BMAS_Bund Mit 100% Sicherheit lässt sich das noch nicht sagen,da zu der Energiepreispauschale an Rentner bisher nur das Maßnahmenpaket existiert und dies noch in Gesetze gegossen werden muss. Die Formulierungen in dem Maßnahmenpapier lassen jedoch aktuell den Schluss zu, das Beides fließt.
@Kaktuscat24 Ich empfehle in diesem Fall, dass noch einmal zu prüfen (z.B. von einem Steuerberater). Der so geschilderte Fall ist praktisch so gut wie unmöglich und es liest sich eher nach einem Fehler.
@Tanguy42069 Auch bei der Personengruppe ist der Arbeitgeber derjenige, der die Energiepreispauschale auszahlt. Sollte das nicht passieren, bleibt noch die Möglichkeit die EPP über die Einkommensteuererklärung 2022 im Jahr 2023 zu beantragen.
@KoheletDP @BMAS_Bund Nein, dafür wurde der neue Paragraph 122 Einkommensteuergesetz geschaffen. Darin heißt es: "Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen."
@andersbunt @ProjektLeben2 Um Ihr "muss/darf" noch einmal aufzugreifen. Er "muss" die EPP dann nicht auszahlen, aber er "dürfte" diese auszahlen. Der AG hat hier ein Wahlrecht. Wenn er diese allerdings auszahlt, erhält der AG bei jährlicher LohnSt.-Anmeld. erst im Januar 2023 die EPP vom Staat zurück.
@ProjektLeben2 @andersbunt Rein rechtlich ist der Arbeitgeber von der Zahlung der Energiepreispauschale nur befreit, wenn er seine Lohnsteuer-Anmeldungen jährlich einreichen muss. Das ist der Fall, wenn er im Jahr 2021 nicht mehr als 1.080 € Lohnsteuer abführen musste. Theoretisch demnach möglich.
@SabrinaWi_1985 Ergänzung: Neben der Bedingung des Elterngeldbezuges, muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Größe auch grundsätzlich verpflichtet sein, die Energiepreispauschale auszuzahlen. Das ist regelmäßig nur der Fall, wenn er im Jahr 2021 mindestens 1.080 € Lohnsteuer abführen musste.
@SabrinaWi_1985 Der Anspruch besteht aufgrund Ihrer Konstellation in jedem Fall. Ob die Auszahlung über den AG läuft, hängt davon ab, ob Sie im Jahr 2022 Elterngeld bezogen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Energiepreispauschale erst mit der Steuererklärung 2022 beantragt werden.
@fuelinup @TuringCompIete Es muss hier unterschieden werden: Bei einer Drittschuldnerpfändung über den Arbeitgeber, muss diese nicht berücksichtigt werden und es kommt zur vollen Auszahlung. Wenn jedoch das Konto des Arbeitnehmers gepfändet wurde, kann die Energiepreispauschale dort einbehalten werden.