@FreifrauvonF Jens Spahn hat mit seinen bisherigen Amtszeiten bereits den nahezu maximalen Versorgungsanspruch im deutschen Politikbetrieb erreicht. Seine summierten und verrechneten Pensionsansprüche dürften im Ruhestand bei deutlich über 10.000 Euro brutto im Monat liegen... 🤪
@tomdabassman Digitale Stromzähler, das sind die Geräte die alle 8 Jahre ausgetauscht werden müssen obwohl sie 20 Jahre halten und genau bleiben, damit die Eichbehörde (oder Eichmafia) für jeden neuen Zähler eine Gebühr (Schutzgeld) kassieren kann.
@dimetra_ecrit@fahrtwindt Es sind beide Buchautor und Publizist und müssen natürlich ans Geschäft denken und das Risiko sich ins Abseits zu stellen. Immerhin gibt Poschardt zu, sich auch gebückt zu haben.
@tomdabassman Allerdings hat es so etwas noch nie gegeben und es ist eher unwahrscheinlich, dass man eine demokratische freie Gesellschaft mit einem staatlichen Grundeinkommen unterhalten kann. Das das nicht funktionieren kann, sollte eigentlich auch klar sein.
@HubertAiwanger man muss erst mal realistisch werden und erkennen, dass es zu spät ist. Unrealistisches Wunschdenken ist keine Lösung. Es gilt, jetzt erst mal die Transformation zu einem Schwellenland zu meistern.
@SHomburg Vermutlich fällt der Mehrheit erst dann wieder ein was "Probleme" sind, wenn es kein fließend Wasser, Strom aus der Steckdose und Brot vom Aldi mehr gibt. Bis dahin hat der Klimaschutz Priorität 🤪
@ProfRieck@klausalf Die Regierung führt eine europäische und vereinte Nationen Politik aus. Daher wissen die ausführenden Politiker heute noch nicht, welche Positionen sie morgen vertreten müssen, die von der internationalen Agenda vorgegeben werden.
@SHomburg Ich bin der Meinung, dass der Staat überhaupt keine Schulden aufnehmen dürfen sollte. Die Diskussion darüber "wieviel" Schulden noch vertretbar wären, ist Gehirnwäsche.
@SHomburg@apollo_news_de richtig. falsche Tatsachen zu behaupten (erde sei scheibe) ist aktuell noch legal, solange es nicht die rechte anderer verletzt.... solange es das europäische Wahrheitsministerium noh nicht gibt. 🤪
@SHomburg@apollo_news_de Das Bundesverfassungsgericht hat soweit mir bekannt 1972 festgestellt, dass die im GG (Art 5) gemeinte Zensur NUR die "Vorabzensur" sei. Das scheint also gängige Rechtsprechung des BVerfG zu sein. Eine "Nachzensur" ist demnach nicht on Art 5 GG betroffen.