Viele schwimmen mit dem Strom, andere dagegen.Ich stehe im Wald und finde den Fluss nicht..Übrigens..es heißt nicht links gegen rechts..sondern unten gegen oben
Iris Julia Aschenbrenner https://t.co/xK3ALUrGIk:
"Was sagt ihr dazu? Gibt es noch einen Rechtsstaat? Wird gerecht geurteilt? Mir fällt dazu gar nichts mehr ein. Trotzdem werde ich nicht aufgeben. Für mich, für Euch und für eine bessere Zukunft!"
@Haintz_MediaLaw
Absurd: Berliner Polizei hindert Deutschen daran, die Deutschlandfahne zu tragen - das ist klar rechtswidrig und im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu klären.
Wichtig: Kommt es in solchen Fällen zu einer Rangelei, wird schnell § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) gezogen. Dieser setzt aber voraus, dass die Diensthandlung rechtmäßig ist (Absatz 3). Das oben Gesagte gilt dafür aber gerade nicht.
Es gilt stattdessen der spezielle - strafrechtliche - Rechtmäßigkeitsbegriff: Der handelnde Beamte soll in einer ggf. hitzigen Situation davor geschützt werden, dass seine Handlung sich im Nachhinein als rechtswidrig erweist.
Nach dem strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff ist eine Diensthandlung im Sinne von § 113 StGB rechtmäßig, wenn
- der handelnde Beamte zuständig ist
- die wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten wurden
- die Diensthandlung ein Mindestmaß an sachlicher Richtigkeit aufweist (BGHSt 4, 161, 164) und insbesondere ein etwaiges Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wird.
Der letzte Punkt ist idR der entscheidende und gleichzeitig schwammigste:
Der Beamte darf seine Diensthandlung in den meisten Fällen für rechtmäßig halten und soll auch Anordnungen von Vorgesetzten bis zu einem gewissen Maß vertrauen dürfen. Bei - zumindest nicht grob fahrlässigen - Irrtümern im Tatsächlichen bleibt die Diensthandlung insgesamt rechtmäßig und der Bürger wird auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Anders dagegen bei Rechtsirrtümern:
Das BVerfG hat zumindest dann, wenn der Amtsträger ohne Weiteres erkennbare rechtliche Voraussetzungen seiner Befugnisse nicht beachtet der Strafbarkeit eines sich zur Wehr setzenden Bürgers einen Riegel vorgeschoben (BVerfG - 1 BvR 1090/06).
Hält der Amtsträger seine Eingriffsbefugnis fehlerhafterweise aus Rechtsgründen für gegeben, so ist und bleibt seine Diensthandlung (auch unter Zugrundelegung des strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs) rechtswidrig; auf die Vermeidbarkeit eines solchen Rechtsirrtums kommt es nicht an. – Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit zwar den strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff grundsätzlich für zulässig erachtet, immerhin aber gleichzeitig betont, dass bei seiner Auslegung und Anwendung die Bedeutung und Tragweite grundrechtlich geschützter Freiheiten besondere Beachtung zu finden haben.
So formuliert das BVerfG, dass
"der zur Ausübung seines Grundrechts geleistete Widerstand des Grundrechtsträgers gegen die Diensthandlung - für den kein Anlass bestanden hätte, wenn ein verständiger Amtsträger die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Grundrechtseingriffs beachtet und ihn deshalb unterlassen hätte - nicht nach § 113 Abs. 1 StGB mit einer strafrechtlichen Sanktion geahndet werden"
darf.
Man muss sich immer vor Augen halten: Hier geht es nicht um Menschen, die aus dem Haus gehen, um sich mit der Polizei anzulegen, sondern um die Ausübung von Grundrechten (Art. 2, 5, 8 Grundgesetz).
Auch unter Zugrundelegung der grundsätzlichen Schutzwürdigkeit der oft in extremen Drucksituationen stehenden Beamten ist für die Bestrafung eines Bürgers, der sein grundrechtlich verbürgtes Recht, friedlich und ohne Waffen, aber mit seiner Deutschlandfahne aus dem Haus zu gehen, in Anspruch nimmt und dabei mit Situationen wie der vorliegenden konfrontiert wird, kein Raum.
In der Praxis werden solche Fälle meist auf anwaltlichen Schriftsatz oder Verlesen einer Erklärung in der Hauptverhandlung hin eingestellt (auch in Bayern - da muss man aber meist deutlich mehr schreiben).
🚨 ÚLTIMA HORA: Una mujer alemana de 44 años fue decapitada por un inmigrante norteafricano en Scandicci, Italia.
Esto ocurre tras los intentos de decapitación de un hombre albanés por parte de norteafricanos en Fermo, Italia, y de otro hombre en Belfast, Irlanda del Norte, por un refugiado sudanés esta semana.
¿Qué demonios está pasando en Europa?
@realMaalouf
Wenn man die deutsche Nationalflagge aus dem Bundestag heraus zeigt, kommt die Polizei, wenn man mit ihr vor dem Bundestag herumspaziert, kommt sie auch. Wie sollen wir eigentlich die WM feiern?
Das hier fällt mir schwer, aber vielleicht kann Twitter helfen.
Ich suche meinen Opa. Er war seit Freitag wandern im Harz und seit gestern haben wir nichts mehr von ihm gehört.
Er ist geistig verwirrt und auf Hilfe angewiesen.
Ein Retweet würde mir alles bedeuten.
Danke!
Moslems sollten Asyl grundsätzlich nur in anderen muslimischen Ländern erhalten.
Die "Flüchtlingshelfer" können sie natürlich dort gerne unterstützen.
Wer zustimmt, bitte auch ans Teilen denken.
Black African stabs a White man in the neck while he was walking with his baby, partner & dog.
He tries to move his baby away from the attacker but collapses.
They laugh as he bleeds out.
No value for human life whatsoever.
Truly horrific 😔
These are NOT random events, this is an OBVIOS pattern of behaviour that we see daily all across the West right now.
This behaviour is supported by data, stats, evidence & by what we witness every single day.
Import the 3rd world, become the third world.
Enough is enough.
Ich bin Deutsche.
Und nicht „Einheitsbraun“.
Ich bin Deutsche.
Und keine „Nicht-Migrantin“.
Es reicht mit dieser Hetze gegen deutsche Bürger in diesem Land.
🚨🚨EL VÍDEO MÁS PODEROSO QUE VERÁS HOY.
John Clauser, Premio Nobel de Física y 1,500 Cientificos más en Quantum Korea dicen:
"NO EXISTE Cambio Climático, NO EXISTE Emergencia Climática"
El Dr. Clause Agregó: "La narrativa del Cambio Climático es una PELIGROSA CORRUPCIÓN QUE AMENAZA LA ECONÓMIA A NIVEL GLOBAL" ⚔️🔥
Dieser dänische Streamer zeigt sich fassungslos vom Hamburger Stadtbild. Und zwischen Crackies, Müll und Zombies wird die Polizei sauer, nur weil er filmt. Das war’s aber auch mit ihrer Autorität.
Credits: therealnorthman – YouTube (»Attacked By Zombies and Harassed by Police in Hamburg!«)
Habe ich das richtig verstanden, erstmals gibts zur Fußballweltmeisterschaft in Berlin keine Fanmeile, weil "kein Geld", aber für den CSD gönnt sich Bürgermeister Kai Wegner einen eigenen Truck aus Steuermitteln für 300 000?