@derspiegel Ist übrigens in Deutschland schon länger strafbar: § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB – Unaufgefordertes Zusenden pornografischer Inhalte („Dick Pics“); Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
@lawen4cer Man könnte auch mit der Entschädigung, die für die Enteignung zu leisten ist, neue Wohnungen bauen. Das wäre wohl sinnvoller und würde sich generell auf die Mieten auswirken-> Angbot-Nachfrage.
@janoschdahmen@TheFarinski@RP_LIVE Ich fahre seit 30 Jahren im Sommer an die Nordsee, das Wasser dort ist arschkalt und trotzdem springen die Leute problemlos rein. Nicht alles braucht eine wissenschaftliche Untersuchung.
@lawen4cer@Arnd_Diringer … oder anders gewendet: gleicher Post von Umweltaktivist und statt Habeck wird Weidel so bezeichnet. Wie wärs dann weitergegangen?
@dichterjurist Die Praxis zeigt aber ein anderes Bild. Ich kenne Staatsanwälte, die mit „nur“ befriedigend ganz tolle Leistungen erbringen. Und dafür gibt es die Probezeit, da kann man die Praxistauglichkeit über 2 Jahre hinweg testen.
@sternde Das ist ausbaufähig: nach 20 Uhr keine Frauen ohne männl. Begleitung mehr auf der Straße, im Schwimmbad nur noch Frauenschwimmtage und vielleicht nur noch verschleiert rumlaufen, damit nichts passiert .....
@Joh_Waldmann Merz hat einfach ins Grundgesetz geschaut und das wurde geschrieben, als es noch keine Computer gab. Mit etwas Anstrengung klappt das, wenn man will. Aber daran fehlt es in Deutschland leider zu oft.
@Huchmampf1 Eigentlich einfach: jeder Zugang ist ein ärztlicher Eingriff, der nur mit Einwilligung zulässig ist. Also einfach erklären, dass der Zugang zu entfernen ist. Wenn nicht, kommen wir in den Bereich der Körperverletzung.