@BeateLotte@SteinhausHelena Deine Worte: "Der, der bezahlt sollte auch Kontrolle ausüben dürfen."
Steuergelder zahlen wir alle. Also sind wir alle zur Kontrolle berechtigt.
@GretLauken@Achtkantgott@SteinhausHelena 1. klar geht nicht war nur zum Abkürzen des Nebenkriegsschauplatzes.
2. ganz viel Text -> keine Rechtsgrundlage also ist nicht, außer klare Indizien auf Leistungsmissbrauch. Und selbst dann schwierig und Einzelfallbezogen.
3. Ich hab ab jetzt Semesterferien
@GretLauken@Achtkantgott@SteinhausHelena Gut. Dann müssten wir uns vor Gericht treffen und das ausfechten. Hier geht das ja dann nicht. Danke für die Erkenntnis.
@GretLauken@Achtkantgott@SteinhausHelena Dann bilde ich jetzt auch einen. Das Betreten der (privaten) Wohnung ist "... rechtswidrig, wenn ..." es nicht an Mitwirkung fehlt.
@Achtkantgott@SteinhausHelena Der Staat prüft also nach ob du deinen Pflichten nachkommst? Nein wie furchtbar.
Ich würde nicht vom "leben auf dem Rücken anderer" schreiben wollen, aber auch du profitierst von der Gemeinschaft, so wie wir alle. Deine restliche 2 Sätze sind im Gesetz geregelt.
@GretLauken@Achtkantgott@SteinhausHelena Der Knackpunkt war/ist das einfache unangekündigte betreten der Privaten Wohnung. Und das ist erst mal rechtswidrig. Erst bei fehlender Mitwirkung. Da geht es vorher aber einige Wochen hin und her.
@Achtkantgott@SteinhausHelena Beantrage mal Grundsicherungsgeld, dann weißt du was nackt machen bedeutet.
"Hauptsache jeder der nicht arbeitet bekommt Geld!" Dann arbeite doch nicht, wenn das so kuschlig ist.
@BeateLotte@SteinhausHelena Nach deiner Argumentation dürfte also jede/r (Allgemeinheit zahlt ja) jederzeit unangekündigt in Wohnungen von Sozialleistungsbeziehenden Menschen marschieren? Ich bin mir sicher das auch du irgendeine Leistung aus Steuergeldern beziehst.
@Achtkantgott@SteinhausHelena Auch "als kleiner selbstständiger Vollidiot" musst du niemanden unangekündigt in deine privaten Räume lassen. BFH v. 12.7.2022, VIII R 8/19. Die Wohnung ist im GG besonders geschützt, deine Firmenräume allerdings nicht.
@BratwurstNo1@ColliEugane Ich bin aus "Gründen" seit 2005 mit diesem System beschäftigt und mir sind solche Sanktionen noch nicht untergekommen. Aber gut es gibt genügend Jobcenter um alles möglich zu machen was man sich nur denken kann.
@grau_toene@SteinhausHelena Das ändert alles. Wenn ich jederzeit eine Schulbesuchsbescheinigung bekommen kann, braucht das JC kein Zeugnis als Nachweis. Noch dazu weißt das Zeugnis nur in die Vergangenheit. Die Bescheinigung kann auch eine Aussage zum zukünftigen Besuch treffen.
@SteinhausHelena Von meiner großen wollten sie auch die Zeugnisse haben als sie gerade mal 15 war. Hab ich verweigert. geht die gar nichts an. Schulbescheinigung hat dann gereicht. Meinen Sohn wollten sie mit 16 in die Bundeswehr drängen, das wäre ja schon mit 17 möglich. Schulabgang war gar ...