@Polizei_GOE Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Körperverletzung bzw. unterlassene Hilfeleistung eine Straftat, und steht in keinem Verhältnis. Von einer gegenwärtigen Gefahrenabwehr ist wohl kaum auszugehen. Jeder Anwalt im 1.Semester haut euch das um die Ohren!
@Polizei_GOE Da kommt mir die Galle hoch..Verärgerung ist wohl das falsche Wort..die Aussage wie, der Beamte ist nicht zu erkennen und die Frage nach dem Grund der Tat ist beschämend. Die anderen Beamten stehen wie Witzfiguren daneben. Armes Deutschland!!