Vor über 5 Jahren, nach mehrjähriger Rechtsberatung u.a. im Rahmen der @JenaRlc und während ich den Thüringer #NSU-UA und https://t.co/PpkYAytSqg verfolgte, begann dieses verbindende Forschungsprojekt, das nun in einem Paket im Ladenverkaufspreis von 980€ kulminiert.@OpenRewi
Im Einsatz gegen #Abschiebungshaft. Endlich können Menschen in Deutschland jedenfalls nicht mehr weggesperrt werden, ohne dass die Betroffenen Rechtsanwält*in an ihrer Seite haben.
1. Arbeitstag in der eigenen Kanzlei. Und meine 1. Mandantin bringt mir mir einen Blumenstrauß zur Eröffnung! ❤️ 🥹 Wow! Ich schmelze.
Und nein, die Mandantin ist nicht meine Mutter!
Vorsitzende im Vorgespräch am Vorabend der Prüfung: "Ich hoffe, Sie haben schon eine Million Aktenvorträge geübt. Ansonsten setzen Sie sich heute Abend noch einmal ins Büro." #PrüferInnenhumor (hoffentlich)
Trotzdem Volljurist! 🥳
Frei werdende Berliner Kanzleiräume (zu Ende des Jahres) für 2, 3 neue, motivierte Rechtsanwält*innen gesucht. Hinweise werden dankend entgegengenommen 😎
Straf-, Asyl-, Migrationsrecht, here we come.
Neubewertung durch denselben Prüfer wohlgemerkt.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1999 – 9 S 1725/99 –, juris Rn. 26-28.
old but gold: Der StEx-Prüfer, der Abzug gab, weil Kandidatin d.Frage nach vorlageberechtigten Gerichten einer konkr. Normenkontrolle mit "alle Gerichte" u. nicht mit "alle dt. Gerichte" beantwortete. Überflüssiges kann eingespart werden. Kandidatin stand Neubewertung zu.
@GleichstellungR @JMuehrel @JuriosDE Nein, Sexismus, Rassismus, Klassismus sind endlich Fremdwörter 🤡
Zitat aus verlinktem Erfahrungsbericht: „So begegneten mir sexistische Landrichter, eine rassistische Behördenleiterin, die über ‚Ausländer’ und ‚Flüchtlinge‘ herzog und eine elitäre Amtsrichterin.“
@m_dorn_@felixhuesmann Ironie, dass diejenigen trolls, die (gekipptes) Verbot ukr. Fahnen am 08./09. Mai mit dem Argument eines vermeintlichen Staatsfaschismus in der Ukraine zu rechtfertigen versuchten, nun einem dt. Rechtsextremisten zujubeln, der gerichtlich gg. Verbot russischer Fahnen vorgeht
@StephanHuber11@P_O_Heinemann@freiheitsrechte@polizeiberlin@VitscheBerlin Die auf dieser Grundl. erlassene Verfügung galt für ukr. u. russ. Fahnen. Dagegen klagte Person erfolgreich in Bezug auf ukr. Fahnen (Individualrechtsschutz!). Um russische Fahnen ging es im Verfahren nicht. Aber VG wird morgen in einem anderen Verf. über russ. Fahnen entscheiden
@DM59807175@C_AB_ Niemand fordert eine „Aushebelung“, etwaige BAMF-Bescheide bleiben doch wirksam.
Es geht um eine notwendige Ergänzung der bestehenden Regelungen im Aufenthaltsrecht (≠Asylrecht).
@StephanHuber11@P_O_Heinemann@freiheitsrechte@polizeiberlin@VitscheBerlin § 17 Abs. 1 ASOG und § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin (VersFG BE), jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Berlin) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
@Till50061735@P_O_Heinemann@freiheitsrechte@polizeiberlin@VitscheBerlin Innerhalb der Exekutive gibt es politische Hierarchien und Weisungsrechte. Für das Alltagsgeschäft gibt es freilich klar verteilte Aufgabenbereiche, innerhalb derer die Polizei auch selbstständig tätig werden kann. Von wem hier die Initiative ausging, ist mir nicht bekannt.