Comirnaty-Chargen aus Marburg: Staatsanwaltschaft Mainz lehnt Ermittlungen ab – Beschwerde eingelegt
Anzeige von 171 Betroffenen wird ohne eine einzige Ermittlungshandlung beschieden / Nur eine von 171 Personen erhält einen Bescheid / Von einem übernommenen Parallelvorgang erfuhren die Anzeigeerstatter erst über die Presse
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat es abgelehnt, wegen dreier Chargen des Impfstoffs Comirnaty aus dem Werk Marburg ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat dagegen namens der Betroffenen Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingelegt. Parallel wendet sie sich an die Staatsanwaltschaft Marburg, weil ein dort erstatteter Vorgang nach Mainz abgegeben und dort nach Auskunft der Behördenleitung weder mit dem Mainzer Verfahren verbunden noch beschieden wurde.
Worum es geht?
Gegenstand der Anzeige sind nicht der Impfstoff Comirnaty allgemein und nicht seine Zulassung, sondern drei nach Nummer bestimmte Chargen: EX8679, FD7958 und FE6975. Sie wurden im Werk Marburg gefertigt und zwischen Mai und August 2021 verabreicht. Die Anzeigeerstatter tragen vor, dass diese Chargen ohne die für den Standort erforderliche Herstellungserlaubnis produziert worden seien, dass die Herstellerin der Zulassungsbehörde das tatsächlich eingesetzte Herstellungsplasmid nicht angegeben habe und dass in Untersuchungen Rückstände von Plasmid-DNA weit oberhalb des international gebräuchlichen Richtwerts sowie sogenannte SV40-Sequenzen nachgewiesen worden seien.
Sämtliche Anzeigeerstatter haben ihre Impfausweise, die Verabreichungsdokumentation und ärztliche Befunde vorgelegt; in mehreren Fällen liegen Sterbeurkunden vor. Angezeigt wurden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Mit Bescheid vom 23. Juli 2026 hat die Staatsanwaltschaft Mainz von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Auf eine Presseanfrage hat die Behördenleitung am 21. August 2026 bestätigt, dass für den Vorgang zwar ein Aktenzeichen vergeben, ein Ermittlungsverfahren aber nicht eingeleitet worden ist.
Damit steht fest, dass keine Herstellungsunterlagen beigezogen, keine Zeugen vernommen, keine Sachverständigen beauftragt und keine der noch vorhandenen verplombten Rückstellproben untersucht wurden.
Die Kanzlei hält den Bescheid für unzureichend begründet. Er gibt den Vorwurf auf seiner ersten Seite zutreffend wieder und geht auf ihn anschließend mit keinem Wort mehr ein. Die Vorschrift über die fehlende Herstellungserlaubnis wird in der Begründung kein zweites Mal erwähnt; neun weitere angezeigte Straftatbestände kommen überhaupt nicht vor.
Auffälligkeiten im Verfahrensgang
Über die Sachfrage hinaus beanstandet die Beschwerde eine Reihe von Verfahrensvorgängen, die sich aus den Schreiben der Behörden selbst ergeben:
• Von 171 Anzeigeerstattern hat nur eine einzige Person einen Bescheid erhalten. Für die übrigen 170 ist bis heute keine Entscheidung ergangen. Eine Trennung des Verfahrens wurde weder verfügt noch mitgeteilt.
• Die Betreffzeile des Bescheides, seine Verfügung und das spätere Übersendungsschreiben beschreiben den Entscheidungsgegenstand jeweils unterschiedlich. Ob es sich um eine Teil- oder eine Gesamtentscheidung handelt, bleibt offen.
• Der Bescheid nennt die Zahl der Betroffenen auf Seite 1 mit 171 und auf Seite 2 mit 175.
• Dem bevollmächtigten Rechtsanwalt der 171 Betroffenen wurde der Bescheid vier Wochen lang nicht zugeleitet. Die Behörde teilte am 24. August 2026 mit, dies sei „anlässlich einer aktuellen Presseanfrage" aufgefallen und beruhe auf einem „technischen Versehen".
• Der Ausgang des Verfahrens war damit einer Redaktion der Presse drei Tage früher bekannt als dem Bevollmächtigten der Betroffenen.
• Ein bei der Staatsanwaltschaft Marburg erstatteter, auf den Produktionsstandort bezogener Vorgang wurde nach Mainz abgegeben. Nach Auskunft der Mainzer Behördenleitung erfolgte „keine Verbindung"; ein Bescheid über diesen Vorgang ist nicht ergangen, sein Aktenzeichen ist den Betroffenen bis heute nicht bekannt.
Von der Abgabe des Marburger Vorgangs haben die Anzeigeerstatter ausschließlich über die Antworten beider Pressestellen erfahren.
Der wissenschaftliche Hintergrund
Die Anzeige stützt sich auf veröffentlichte Fachliteratur. Deren Aussagen werden hier als Inhalt der jeweiligen Publikationen wiedergegeben; ihre Bewertung ist Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion:
• Untersuchungen von Kämmerer et al. (2024) sowie von Speicher, Rose und McKernan quantifizieren Rückstände von Plasmid-DNA in Comirnaty-Chargen und weisen SV40-Promotor-Enhancer-Sequenzen nach.
• Zwei Arbeiten aus dem Jahr 2026 – Mori et al. in Nature Communications und Choi et al. in Mediators of Inflammation – beschreiben die Trägerlipide des Impfstoffs als eigenständigen Auslöser einer Herzmuskelschädigung über einen mitochondrialen Mechanismus.
• Schmeling, Manniche und Hansen (2023, Dänemark) und Fürst et al. (2024, Tschechische Republik) berichten übereinstimmend über erhebliche Unterschiede der Nebenwirkungsmeldungen zwischen einzelnen Chargen. Die tschechische Arbeit erwägt als Erklärung einen suboptimalen Herstellungsprozess zu Beginn der Impfkampagne.
• Nach einer vom Paul-Ehrlich-Institut selbst veröffentlichten Auswertung entfallen auf die drei streitgegenständlichen Chargen 28.159 vollständige ärztliche Verdachtsmeldungen.
Die Fachinformation des Impfstoffs hält fest, dass Studien zur Genotoxizität und zur Karzinogenität nicht durchgeführt wurden. Nach Auffassung der Anzeigeerstatter konnte die behördliche Nutzen-Risiko-Abwägung deshalb Stoffe nicht erfassen, die der Behörde nicht offengelegt worden waren.
Zitat
„Wir greifen keine wissenschaftliche Streitfrage an, sondern eine Verfahrensweise. Eine Anzeige von 171 Betroffenen mit dokumentierten Gesundheitsschäden und Todesfällen ist ohne eine einzige Ermittlungshandlung erledigt worden. Die Herstellungsunterlagen liegen vor, die Rückstellproben sind verplombt vorhanden, und niemand hat sie angesehen. Ob der Vorwurf am Ende trägt, kann nur eine Ermittlung zeigen. Genau die hat nicht stattgefunden."
Verfahrensstand
• Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den Bescheid vom 23. Juli 2026.
• Gegenvorstellung an die Staatsanwaltschaft Marburg gegen die Abgabe des dortigen Vorgangs, verbunden mit einer ergänzenden Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft des Werks Marburg.
Die Staatsanwaltschaft Münster gab ihr Verfahren an Mainz ab.
Alle anderen Staatsanwaltschaften landesweit bisher nicht. Von einer Staatsanwaltschaft ist bekann, dass sie ermittelt. Von den anderen gibt es bis heute keine Rückmeldung.
(Das Bild wurde KI generiert und ist frei erfunden)
Wir erleben gerade einen Moment wie 1989.
Die Systempresse und die spitzelnden NGOs, der Staatsschutz und der Verfassungsschutz und die linken Denunzianten, die Onlinemeldemuschis und die Plattformmoderatoren – sie haben alle ihre Macht verloren.
Vor denen hat keiner mehr Angst.
Vor fünf Jahren sprach man noch unter der Hand über die AfD.
Wenn man Mitglied war und andere Bürger das wussten, senkten sie die Stimme, wenn sie einem zustimmten, falls jemand mithört. Online wurde man, wenn man sich bekannte, überall von Moderatoren unter schlechten Vorwänden gesperrt und gelöscht.
Wegen jedem Unfug hagelte es Anzeigen wegen Volksverhetzung, Beleidigung oder sonst was.
Und die Leute hatten Angst.
Das ist vorbei!
Genug Leute haben ihr Rückgrat durchgedrückt und gesagt: Na dann macht doch!
Da ist keine Brandmauer mehr, die von der CDU durchbrochen werden muss.
Etwas viel Wichtigeres ist passiert. Die Mauer in den Köpfen der Bürger wurde niedergerissen und man bekennt sich und hat keine Angst mehr.
Und diese Haltung führt dazu, dass auch der Rest der Bevölkerung keine Angst mehr davor hat, sich zur AfD zu bekennen und die Wahrheit auszusprechen, die ausgesprochen werden muss.
Die Propaganda hat versagt!
Die Unterdrückung wurde überwunden!
Die Mauer ist gefallen!
Das Regime ist am Ende!
Es ist nur noch eine Frage der Zeit!
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Der Staat hatte nie Angst vor den Rollator- bzw. Armbrust-Verschwörern, die er mit großem Applomb vor laufenden Kameras verhaften ließ. Die Regierung wollte lediglich die Instrumente vorzeigen. Dass diese Rentner jetzt seit drei Jahren ohne Urteil einsitzen, ist eine Warnung an alle. Wie man am Schweigen der Medien und an den ausbleibenden Protesten gegen die rechtsstaatswidrige Praxis erkennt, hat sie gewirkt.
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Kedi, die tolle Perserin ist eine Schmusebacke.
Ich mag sie sehr, obwohl ich mit der Rasse selbst nicht viel anfangen kann.
Kedi sucht noch ihr Zuhause für immer.
Näheres zum Adoptionsablauf unter https://t.co/SpmoptRTJq
#nordstadtkatzen#adoptdontshop#zuhausegesucht
Das ist die Kapitulationserklärung der CDU! „Der letzte deutsche Metzger hat zugemacht und ist jetzt halal. Daran wird sich nichts mehr ändern.“ Die Union hat keinen positiven Gestaltungswillen mehr und hat unser Deutschland längst aufgegeben. Darum AfD!
Stade
Fatih Gazioğlu lebte illegal hier, erschoss vier Frauen und zwei Männer. Die Schwiegermutter von MdL Deniz Kurku (SPD) fuhr seinen 400 PS Fluchtwagen. Nach dem Suizid des Mörders schließt Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) den Fall. Bitte keine Fragen!
Hintergrund: Gazioğlus Fluchthelferin Sylvia Scholz aka Tarchahani ist als Aktivistin einer Migranten-NGO offenbar unantastbar. Sie wurde nach ihrer Festnahme sofort freigelassen und ist seither nicht mehr aufgetaucht. Die SPD-Zeitung @HAZ schreibt kein Wort zu ihr.
Auch zur Insolvenz und Untreue im Fall der SPD-Politikerin Hülya Iri und ihrer Migranten-NGO hört man kaum noch etwas. Nirgends ist der Sumpf tiefer als in Niedersachsen, dem Land der Kandidatenausschlüsse.
Novak Djokovic ist in seiner neuen Doku immer noch „verbittert“ über den schlimmsten Moment seiner Karriere:
„Warum? Warum sollte ich den Impfstoff nehmen?
Ich bin gesund, ich bin ein Athlet. Ich hatte Corona, ich hatte Immunisierung, ich bin keine Bedrohung für irgendjemanden. Warum sollte ich mich impfen lassen? Es ist meine Freiheit zu wählen – dieses fundamentale Recht, das man als Mensch auf diesem Planeten hat, die Freiheit zu wählen –, das vielen Menschen auf diesem Planeten genommen wurde.“
Römische Politikerin: Bei uns gibt es keine Hitzetoten, in den Notaufnahmen ist alles normal.
SPD: „Hitzeschutz” muss ins Grundgesetz! Wird die Union wieder einknicken? In einem der kältesten Länder der Erde leben die größten Trottel.
Link: https://t.co/0B7rsaaNS0
Dieses Poster wurde im Großformat ausgedruckt. Ein Follower sah es am Bodensee und schickte mir dieses Foto. Sie können es auch an Litfasssäulen kleben oder nachts auf eine Freifläche projizieren. Alles erlaubt. Die Leute müssen endlich mal aufwachen!
„Wir haben es in Deutschland mit einem unglaublichen Korruptionssumpf zu tun. Dieser unterscheidet sich von dem, was man aus weniger entwickelten Staaten kennt: Es handelt sich nicht um Mikrokorruption, bei der man einem Polizeibeamten 50 Euro in die Hand drückt, damit er bei der Alkoholkontrolle beide Augen zudrückt. Nein, wir haben es mit großer Korruption zu tun. Sie beginnt ganz oben bei Politikern, die für politische Entscheidungen die Hand aufhalten, und setzt sich fort bei Unternehmen und Einzelpersonen als Berater, die von Parteipolitikern in öffentlichen Funktionen viel Geld vom Staat erhalten.
Das betrifft Werbeagenturen, die Asylindustrie, Lobbygruppen und in hohem Maße auch die Medien, die vom Staatsgeld leben – sei es durch ganzseitige Anzeigen, Veranstaltungen bei Verlagen oder andere Unterstützungsmaßnahmen. Auf der anderen Seite sehen wir Journalisten, die für Parteipolitiker Moderationen bei Veranstaltungen übernehmen und davon sehr gut leben. Das ist ein anderes Maß an Korruption als das, was wir in weniger entwickelten Ländern beobachten.
Diese Korruption erleidet durch einen möglichen Regierungswechsel einen empfindlichen Einbruch. All die genannten Akteure, die hier ordentlich profitiert haben, fürchten jetzt um ihre Pfründe. Die Betroffenen fürchten um Arbeitsplätze und um regelmäßige Einnahmen fürs Nichtstun oder für politische Propaganda. Und das, muss ich sagen, zu Recht. Das ist Demokratie. Der Wähler, der Souverän, hat einen Anspruch darauf, dass diese institutionelle Korruption endlich beseitigt wird.“
👆Hans-Georg Maaßen aktuell bei @AlexWallasch
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TM
Verstörende Nachricht für Frauen, Paare und ÖRR-Nutzer: Anhand offizieller Unterlagen kann jeder prüfen, dass nicht nur Fauci über Schwangerschaftsrisiken gelogen hat. Sondern auch der Faktenfinder, der das bestreiten wollte. Artikel von @FPerrefort.
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Charge ist nicht gleich Charge? Neue Deutschland-Daten befeuern den Streit um die Sicherheit der Corona-Impfstoffe
Nach Dänemark, Schweden, Tschechien und den USA berichtet ein internationales Forscherteam nun auch für Deutschland ein „chargenabhängiges Sicherheitssignal" bei den COVID-19-Impfstoffen.
Das Paul-Ehrlich-Institut, das die kassenärtzlichen Daten bis heute nicht auswertete (Verstoß gegen § 13 Abs. 5 IfSG) und zugleich als Prozessfinanzierer für die Impfhersteller über ihr ZEPAI fungiert, bestritt damals die dänische Studie mit der SafeVac2.0 App. Als die Presse und wir die Daten und Auswertungen haben wollten, erklärte das PEI, dass die Daten der SafeVac2.0 App noch nicht vollständig ausgewertet worden seien. Dieses vom Hersteller gewünschte "Bestreiten" übernahmen auch in der Regel die Impfhersteller, vor allem BioNTech.
Als in Deutschland am 27. Dezember 2020 die ersten Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty verimpft wurden, ahnte kaum jemand, dass ausgerechnet die Frage nach den einzelnen Produktionschargen Jahre später Wissenschaft, Behörden und Gerichte beschäftigen würde. Genau das ist inzwischen leider der Fall. Erst erstellten wir in der Kanzlei eine Datenbank mit allen sich meldenden Geschädigten und ordneten die gemeldeten gesundheitlichen Schäden pro Person den gemeldeten Chargen zu. Schon früh wurde klar, dass einige Chargen besonders stark in der Schadensträchtigkeit herausstaachen, während andere wiederum überhaupt nicht in Erscheinung traten, noch nicht einmal in den Meldesystemen. Die chargenabhängige Schadensverursachung wurden bisher durch eine dänische Studie eine tschechische Studie und eine US Studie sowie von den Gesundheitsministerien der Niederlande und von Spanien bestätigt.
Im Mai 2026 erschien im „International Journal of Risk & Safety in Medicine" erstmals eine bundesweite Auswertung für Deutschland: Ein Forscherteam um die dänische Ärztin Vibeke Manniche, den Statistiker Max Schmeling, den tschechischen Mathematiker Tomáš Fürst und den Kopenhagener Kardiologen Peter Riis Hansen haben im Auftrag und mit im Aufsatz erklärter Unterstützung des Justizministeriums von Dänemark öffentlich zugängliche Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu gemeldeten Nebenwirkungs-Verdachtsfällen mit den Impfdosen-Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) über die ersten dreieinhalb Jahre der Impfkampagne verknüpft.
Das Ergebnis, vorsichtig formuliert, aber deutlich: Die wöchentlichen Melderaten schwankten zwischen 2,2 und 22,8 Verdachtsfällen je 1.000 verabreichter Dosen – und sie waren zu Beginn des Einsatzes der drei wichtigsten Impfstoffe Anfang 2021 um ein Vielfaches höher als nur wenige Wochen später. Für Comirnaty berichten die Autoren anfänglich 8,2 Verdachtsmeldungen je 1.000 Dosen, für Spikevax (Moderna) 50,8 und für Vaxzevria (AstraZeneca) sogar 620,9; in den Kalenderwochen 12 bis 16 des Jahres 2021 lagen die Werte nur noch bei 4,4, 11,6 beziehungsweise 7,4. Frauen stellten 72 Prozent aller gemeldeten Verdachtsfälle. Die hohen Anfangsraten konzentrierten sich dabei auf vergleichsweise wenige Chargen. Das Muster, so das Fazit der Autoren, sei mit nicht produktbezogenen Erklärungen schwer vereinbar und deute auf ein chargenabhängiges Sicherheitssignal hin, das mit der frühen Impfstoffproduktion zusammenhängen könnte. Wir trugen deshalb schriftsätzlich die Umstellung auf von Process1 auf Process2 vor sowie die Verwendung eines nicht 2021 bsi 2023 offenbarten Plasmids bei BioNTech, das von der Pfizer Inc. stammte. Der Hersteller löschte in seiner Beschreibung aktiv die SV40 Enhancer, Promotor und Ori Sequenzen, so dass die Behörden auch danach als Verunreinigung und Schadmechanismus nicht suchen konnten. Das Genehmigungsprodukt wurde mit einer PCR Vervielfältigung hergestellt, bei der es derartige Gefahren nicht gab. Über die Gefahrerhöhung wurde niemand aufkeklärt und auch nicht über die Tatsache, dass das Werk in Marburg nach dem uns vorliegenden Sachstand bis zum 18.09.2023 über keine für die Produktion von Comirnaty erforderliche GMP Zulassung verfügte.
Der Ausgangspunkt: Dänemark – und die Bestätigung aus Schweden
Die Deutschland-Analyse ist kein Einzelbefund, sondern der jüngste Baustein einer Serie. Den Anfang machte im März 2023 ein Forschungsbrief derselben Gruppe im „European Journal of Clinical Investigation": In den dänischen Spontanmeldedaten ließen sich die Comirnaty-Chargen statistisch in drei Cluster mit hohen, mittleren und niedrigen Melderaten trennen – die auffälligen Chargen stammten fast durchweg aus der Frühphase der Kampagne.
2024 folgte die Erweiterung auf Schweden, publiziert im Fachjournal „Medicina". Für Dänemark werteten die Autoren nunmehr 34.410 bearbeitete Meldungen mit insgesamt 93.245 einzelnen Verdachtsereignissen aus, für Schweden 56.784 Meldungen mit 219.731 Verdachtsereignissen bei rund 22,3 Millionen verabreichten Dosen. Wieder zeigte sich in beiden Ländern eine hochsignifikante Heterogenität zwischen den Chargen: Im dänischen Hochraten-Cluster entfielen auf 1.000 Dosen rechnerisch gut 100 Verdachtsmeldungen, im niedrigsten Cluster weniger als zwei – ein Unterschied um mehr als das Fünfzigfache.
Für die zwölf Chargen, die in beiden Ländern verimpft wurden, korrelierten die Raten milder und schwerer Verdachtsfälle zwischen Dänemark und Schweden moderat bis stark (Korrelationskoeffizienten 0,68 und 0,69); bei den gemeldeten Todesfällen war der Zusammenhang mit 0,08 dagegen sehr schwach. Die Autoren selbst stufen ihre Ergebnisse als „vorläufig und hypothesengenerierend" ein – und weisen darauf hin, dass passive Meldesysteme nach der einschlägigen Literatur unter Umständen weniger als 15 Prozent der tatsächlichen Ereignisse erfassen.
Als mögliche Erklärung verweist die Gruppe auf die Umstellung des Herstellungsprozesses bei der Hochskalierung von der klinischen Prüfung zur Massenproduktion. Ein 2021 im „British Medical Journal" beschriebenes Datenleck bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hatte Hinweise geliefert, dass frühe kommerzielle Chargen unerwartet geringe Anteile intakter modRNA enthielten. Und bereits der erste periodische Sicherheitsbericht (PSUR) des Zulassungsinhabers vom 19. August 2021 – erst Anfang 2023 auf eine Informationsfreiheitsanfrage hin öffentlich geworden war – dokumentierte erhebliche Unterschiede der Verdachtsfallzahlen zwischen einzelnen Chargen. Inzwischen liegen ähnliche Auswertungen auch für Tschechien (Fürst et al., 2024) und – auf Basis der US-Datenbank VAERS – für die Vereinigten Staaten vor.
Wie immer halten die deutschen Behörden gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse voll dagegen, publizieren keine vollständigen Daten, legen keine Chargenauswertung vor und verweigern bei jedweder IFG Auskunft die Antwort oder liefern geschwärzte Seiten.
Der methodische Kern der Kritik: Spontanmeldedaten messen zunächst Meldeverhalten, nicht Krankheitsgeschehen. Anfang 2021 waren die Chargen klein, geimpft wurden vorrangig Hochbetagte, Pflegebedürftige und medizinisches Personal, die mediale Aufmerksamkeit war maximal, die Meldebereitschaft entsprechend hoch – all das kann die Anfangsspitzen auch ohne jeden Produktunterschied erklären, so die Gegenposition des PEI ohne irgendetwas zu belegen. Die Vermutung wird gegen die Daten gestellt.
In der Wissenschaft wird auf Betreiben deutscher und englischer Behörden versucht, ein Meinungsstreit darüber in der wissenschaftlichen Literatur zu etablieren, der eigentlich aus meiner Sicht längst entschieden ist.
Die entscheidende Größe ist die Datenlücke, die nur der Hersteller schließen kann, weil er weiß, wie viele Dosen verabreicht wurden und wie die Meldequote zu jeder Charge tatsächlich aussah. Die Hersteller die aller erklärten ein engmaschiges Monitoring betrieben zu haben, verfügen also über diese Daten. Könnten sie damit die (veranlasste) Behördenmeinung bestätigen hätte sie diese Daten längst freigegeben. So aber wird eine Geheimniskrämerei darum betrieben, so dass zunächst einmal aufgrund der Vielzahl der Schäden bei wenigen Chargen der Vorwurf verbleiben muss, dass es eine chargenabhängige Schadensverursachung gab.
Eine amtliche, chargenscharfe Gegenüberstellung von Meldungen und tatsächlich verimpften Dosen je Charge wurde hierzulande nie veröffentlicht.
Die neue Deutschland-Studie musste deshalb auf Wochenraten statt auf echte Chargenraten ausweichen. Genau hier setzen Kritiker der Behörden wie auch Klägervertreter an: Das Infektionsschutzgesetz habe mit seinen Übermittlungs- und Auswertungspflichten die Instrumente geschaffen, Impf- und Abrechnungsdaten für Sicherheitsanalysen zu nutzen – eine chargenscharfe Auswertung sei gleichwohl unterblieben.
Auch per Informationsfreiheitsanfrage erlangte Auszüge aus der EU-Datenbank EudraVigilance deuten für Deutschland auf eine sehr ungleiche Verteilung der Meldungen über die Chargen hin; belastbar bewerten lässt sich das ohne den „Nenner" – die verimpften Dosen je Charge – jedoch nicht. Diese Zahlen liegen allein bei Hersteller und Behörden. Dass das Thema politisch nicht erledigt ist, zeigen zwei Bundestagsdrucksachen vom Januar und Februar 2026: Erneut fragte die Opposition nach den Chargenbefunden, erneut verwies die Bundesregierung im Kern auf die SafeVac-Auswertung des PEI, das wiederum erklärt, dass noch keine abschließende Bewertung vorlag und die Wissenschaftler gerade die Methodik der Datenerhebung für diesen Zweck für gänzlich ungeeignet halten, weil dem Stufenplanbeauftragten der Hersteller ja die konkreten Zahlen vorliegen und damit auch dem PEI. Sie rücken sie nur nicht heraus. Das mag auch daran liegen, dass hier Verbrechenstatbestände gem. § 95 Abs. 3 AMG im Raum stehen könnten und die lieben Kollegen sich nicht untereinander selbst belasten wollen.
Vor Gericht: Von der Statistik zur Auskunftspflicht
Juristisch relevant wird der Befund vor allem in den Schadensersatzprozessen nach § 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG), die Geschädigte bundesweit gegen die BioNTech Manufacturing GmbH führen. Die Instanzgerichte haben Klagen bislang ganz überwiegend abgewiesen; Verdachtsmeldungen allein, so die ständige Linie der Beklagtenseite, belegten weder einen Produktfehler noch die Kausalität im Einzelfall, zumal jede Charge staatlich geprüft und freigegeben worden sei. Nicht erklären sie dabei, dass sie die Chargenprüfung mit 31 von 35 Prüfungspunkt im eigenen Labor selbst durchführten und das PEI winkte nur Protokolle durch und auch lässt natürlich BioNTech weg, dass das, was man nicht den Behörden gegenüber als Inhaltsstoff deklarierte (SV40 Sequenzen) folglich auch nicht als Kontaminiation gesucht werden muss.
Bewegung gibt es allerdings beim Auskunftsanspruch des § 84a AMG, der Betroffenen einen Anspruch auf Auskunft über dem Hersteller bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie über alle sonstigen für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen bedeutsamen Erkenntnisse gibt. Nachdem sich der Bundesgerichtshof im März 2026 mit der Reichweite dieses Anspruchs befasst hat (Urteil vom 9. März 2026 – VI ZR 335/24), verpflichtete das Oberlandesgericht Koblenz mit Teilurteil vom 8. Juli 2026 (5 U 20/25) BioNTech erstmals in zweiter Instanz zur Auskunftserteilung – versehen allerdings mit einer im Urteilstenor verankerten Vertraulichkeitsauflage, die ihrerseits für Diskussionen sorgt. Klägervertreter ordnen gerade chargenbezogene Qualitäts- und Herstellungsdaten dem Auskunftsanspruch zu, weil es bei der Kaualität grundsätzlich nur um die grundsätzliche Eignung des Stoffs zur konkreten Schadensverursachung geht, die die Kausalitätsvermutung auslöst. Ob frühe Chargen sich von späteren unterschieden, ließe sich – so ihr Argument – sowohl durch Rohdaten für die Statistik über Meldedaten klären im Abgleich zu verimpften Dosen bilden als auch über durch die Unterlagen aus Produktion, Chargenprüfung und Pharmakovigilanz selbst.
Ein Beweis, dass bestimmte Chargen Schäden verursacht haben, ist mit alledem nicht erbracht – das betonen selbst die Autoren der Studien. Das ist rechtlich gemäß Art. 84 Abs. 2 S. 2 AMG auch nicht erforderlich, da es als Indiz zu den sonstigen Umständen gehört, die einen gesundheitlichen Schaden zunächst einmal statistisch plausibler machen. So bleibt es auch, wenn nicht qualifiziert vom Hersteller bestritten wird und das geht nur über die Erteilung der vollständigen Auskunft.
Als gut verwertbares Indiz ist aber ein in mittlerweile fünf Ländern reproduziertes Meldemuster geblieben und ein künstlicher Methodenstreit, den die Behörden und der Hersteller durch die vollständige und vorbehaltlose Offenbarung aller Rohdaten zur Auswertung beenden könnte. Es gibt nur einen Grund, warum sie das tun und Wissenschaftler anheuern, dagegen anzuschreiben - die chargenabhängige Schadensverursachung ist nicht nur plausibel - sie stimmt auch. Die Offenbarung würde ein Loch im Sicherheitsystem der Pharmakovigilanz offenbaren, auch dann weg gesehen zu haben, wenn alle Sicherheitssignale für eine gefährliche Charge auf "rot" standen. Wer nicht erfasst oder erfasst und dann untätig bleibt und dann weder Behörden noch Ärzte warnt und Chargen dann auch nicht zurück gerufen werden, weil man das Milliardengeschäft nicht versauen will, der ist aufgrund der bestehenden Garantenstellung auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Genau aus dieser Angst heraus, wird die Bevölkerung wohl in keinem Land der Erde tatsächliche Zahlen präsentiert bekommen, solange jene an der Macht sind die die Impfkampagne selber puschten, also selbst befürchten müssen, mit in die Verantwortung gezogen zu werden. Schon jetzt fordere ich, dass es bei Impfschäden und den Tathandlungen wegen teilweise erheblicher gesundheitlicher Schäden, die erst sehr spät voll zu Tage treten und auch bis jetzt kein Ende (vor allem bei den Krebsfällen) zu sehen ist, dass die Verfolgungsverjährung für sämtliche Straftaten in Zusammenhang mit Arzneimitteln auf 15 Jahre hoch gesetzt wird. Die Anpassung ist wegen der Neuartigkeit der Wirkweise dringend angezeigt.
In den Zivilverfahren hat die Beklagte qualifiziert die verdichtete Indizienkette der chargenabhänignen Schadensverursachung zu widerlegen. Das gelingt ihr nur, wenn sei lückenlos alle Daten auf den Tisch legt.
Quellen und Fundstellen (Auswahl)
Manniche V., Karásek V., Schmeling M., Gilthorpe J. D., Fürst T., Hansen P. R.: Batch-dependent safety signal: Nationwide analysis of suspected adverse events following COVID-19 vaccination in Germany. International Journal of Risk & Safety in Medicine 2026; 37(3): 458–462 (online 19.05.2026), DOI 10.1177/09246479261453789.
Manniche V., Schmeling M., Gilthorpe J. D., Hansen P. R.: Reports of Batch-Dependent Suspected Adverse Events of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine: Comparison of Results from Denmark and Sweden. Medicina 2024; 60: 1343, DOI 10.3390/medicina60081343.
Schmeling M., Manniche V., Hansen P. R.: Batch-dependent safety of the BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccine. European Journal of Clinical Investigation 2023; 53: e13998 (Research Letter vom 30.03.2023) sowie e14102.
Fürst T. u. a.: Batch-dependent safety of COVID-19 vaccines in the Czech Republic and comparison with data from Denmark. European Journal of Clinical Investigation 2024; 54: e14271.
Hviid A., Svalgaard I. B.: Safety of BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine Batches: A Nationwide Cohort Study. Pharmacoepidemiology and Drug Safety 2025; 34(9): e70207; hierzu kritisch Schmeling M. u. a., ebd. 2025; 34(11): e70270.
Paul-Ehrlich-Institut: Stellungnahme vom 18.08.2023 „Keine chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen zu Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen mit Comirnaty".
Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 20/7813 (Juli 2023); Kleine Anfrage BT-Drs. 21/3755 (22.01.2026) und Antwort BT-Drs. 21/4024 (05.02.2026).
Tinari S.: The EMA covid-19 data leak, and what it tells us about mRNA instability. BMJ 2021; 372: n627; Periodic Safety Update Report #1 zu Comirnaty vom 19.08.2021 (2023 auf FOIA-Anfrage veröffentlicht).
OLG Koblenz, Teilurteil vom 08.07.2026 – 5 U 20/25; BGH, Urteil vom 09.03.2026 – VI ZR 335/24.