@apollo_news_de „Der frühe Vogel fängt den (Nazi-)Wurm!“
Nur wenn man die ganze Nacht durchkifft und über die Weltenrettung paraphrasiert, verpennt man zuweilen dieselbe😉
@myswiss Dieser Ausdruck ist mathematisch nicht definiert, da es keine Zahl gibt, die mit 0 multipliziert, wieder 1 ergibt.
Grundlegende mathematische Anforderungen an eine Funktion sind hier nicht erfüllt:
Eindeutigkeit und Existenz eines Ergebnisses.
@OLBJAN Ich verrate dir mal ein Geheimnis:
DAS war schon immer so!☝️
Tipp: Check mal deinen Arbeitsvertrag - sofern du einen hast - oder die entsprechende Betriebsvereinbarung🤔
Da wird dir geholfen!😉
@streitbareKatze Wenn diese Frau mit Nichtwissen bestreitet, vorher von der Tat gewusst zu haben und nach der Tat mit Waffengewalt vom Täter gezwungen wurde, sich mit dem Fahrzeug zu entfernen, macht das durchaus Sinn.
Alles andere ist reine Spekulation und das schließt diesen Kommentar mit ein.
@LeChuckey Offensichtlich einer von den wenigen Usern hier, der die Lage richtig eingeordnet hat. Kompliment!👏
Fazit: Alter Wein in neuen Schläuchen - Jahrgang 2026 und vorzüglich geeignet, um die X-Bubble zu triggern😉😆🤦🏻♂️
@EberleSebastian Und im Übrigen ist das doch nichts Neues!
Viele AG verlangen ab(!) dem 1. Krankheitstag eine AU. Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass die AU auch am(!) 1. Krankheitstag beim AG vorliegen muss. Sie kann durchaus nachgereicht werden.
Verstehe die ganze Aufregung auch nicht🤷♂️
@frei_geist_ Das gilt sicherlich auch für viele User hier!
Eine AU soll AB dem 1. Krankheitstag vorgelegt werden und muss nicht AM 1. Krankheitstag beim AG vorliegen.
Das ist doch nichts Neues und gilt heute in vielen Unternehmen.
Nur alter Wein in neuen Schläuchen!
@drumheadberlin Meine Oma hätte dazu gesagt:
„Am besten, man steckt alle (also Linke u Rechte) zusammen in einen großen Sack und schlägt kräftig drauf. Man trifft garantiert immer die Richtigen!“🤭
Ach Oma, du hast ja sooo Recht…👏😘
@AliCologne Die Regelung ist doch nicht neu. Viele AG verlangen bereits heute schon eine AU ab dem 1. Tag der Krankmeldung.
Dass heißt aber doch nicht, dass die AU auch am 1. Krankheitstag beim AG vorliegen muss. Die (rückwirkende) AU kann durchaus auch in 2-3 Tage nachgereicht werden.
@AdilAndrea@gartenzerg Natürlich! Dass die AU zukünftig für den 1. Krankheitstag vorliegen soll heißt ja NICHT, dass sie auch am 1. Krankheitstag beim AG vorliegen muss. Leider wird das von vielen hier falsch verstanden. Im Übrigen gilt das heute schon bei vielen AG.
Also nichts Neues😉☺️
@HeimatliebeDE Ein Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden, wenn es bei der Begehung oder Vorbereitung einer vorsätzlichen Straftat tatsächlich verwendet oder dafür bestimmt war (§ 74 Abs. 1 StGB).
Also besser vorher ummelden u als Fluchthelfer behaupten:
„Ich wusste von Nichts!“😉