@GlansUndGloria Ihre Email ist aus irgendeinem Grund ohne lesbare email-Anschrift bei mir angekommen, daher auf diesem Wege: Danke für die Anfrage. In diesem Jahr geht nix mehr, aber über März können wir reden. Melden Sie sich doch noch mal. Jürgen Wasem
Dass Personen, die in den 14-Augen-Gesprächen zum Honorarabschluss 2024 im Erweiterten Bewertungsausschuss am 13. Sept. nicht dabei waren, Unwahrheiten verbreiten, ist schlicht unerträglich.
@StefanHuster Begründung zu 2): Bei Zusatznutzen ging einer ZVT muss dies denklogisch auch ggn. Den anderen über ODER verknüpften ZVTs gelten. Dann aber wäre ein Zuschlag ggn diesen richtig und nicht, sie zuschlagsfrei in Erstattungsbetrag einbeziehen.
@StefanHuster Du hast in Deiner Amtszeit oft einen guten Interessenausgleich bewirkt.
Kritisieren würde ich nur 1) dass m.E. 1-2 weitere Male das Abweichen von der Soll-Regelung döangezeigt gewesen wäre und 2) halte ich nach wie vor die Verwendung von ZVTs als VAMs für konzeptionell verfehlt.
@phaiaxmb @DemmlerGertrud@BMG_Bund@SpiFa_eV Die Frage ist doch, wieviel davon man realistisch einsparen könnte. Und mit welchen Mitteln und welchen Konsequenzen?
Gerät #AMNOG beim GKV-FinStG unter die Räder? Vorschlag @WasemJ Herstellerrabatt 2023 auf 16 Prozent statt auf 12 erhöhen, dafür AMNOG-Maßnahmen 2023 beraten.
Details➡️https://t.co/kEecWRwhP1
@UllmannMdB @janoschdahmen @stamm_fibich
@TinoSorge@BMG_Bund@GKV_SV@StefanHuster
Wer zur EBA-Entscheidung zum OW kommentiert, der wg. der Alterung steigende Behandlungsbedarf werde nicht berücksichtigt, hat vom Vergütungssystem der vertragsärztl. Versorgung wenig verstanden. OW= Preiskomponente. Behandlungsbedarfbeschluss konsensual schon im August.
@VorsitzenderNAV@GKV_SV@kbv4u@Karl_Lauterbach@c_lindner@nouripour@larsklingbeil c.p. zu Mehrausgaben in der Summe der Jahresscheiben im Vergleich zum Status quo-Verfahren. Im zweiten Fall kürzen Sie die Mehrausgaben beim Beschluss für 2024 und es ist nur ein Vorziehen der Inflationsrate. (2) ist m.E. eher zu vertreten als (1).