@nemesis_nice Mein Sohn wurde letzte Woche in unserer beschaulichen Kleinstadt von zwei Kanaken einfach mit Pfefferspray angegriffen. Ich hätte niemals gedacht, dass ich das meinem Sohn kaufen muss. In einer Kleinstadt mit 11000 Einwohnern. Ich bin so wütend.
Ich möchte mich bei den vielen zehntausenden muslimischen Mitmenschen bedanken, die gestern überall in Deutschland spontan auf die Straße gingen, um gegen den Terror in Allahs Namen zu protestieren und ihre Abscheu darüber auszudrücken. Vielen Dank für eure starke Stimme. 👍
Sag' mir, dass hinter Anschlägen in Deutschland eine Agenda steckt, ohne mir zu sagen, dass der Staat höchstpersönlich hinter den Anschlägen steckt.
- CSDBerlin 🏳️🌈
Ich bin ob der Hilflosigkeit der Politik erschüttert. Man rätselt nun, wie man Islamismus bekämpfen könnte, man eiert herum, welche Maßnahmen man ergreifen könnte.Alles versehen mit hunderten von Fragezeichen.
Dabei ist die Lösung relativ simpel:
Die Schließung aller Moscheen in denen Hass und Hetze gegen Ungläubige gepredigt wird.
Die Schließung aller Salafistischen Vereine und der Entzug aller Fördergelder.
Die Streichung aller Gelder für NGO`s, die als Geschäftsziel haben möglichst viele Menschen aus anderen Ländern hier anzukarren.
Die konsequente Abschiebung aller, die hier im Grunde kein Aufenthaltsrecht haben.
Die konsequente Abschiebung aller straffällig gewordenen Kriminellen.
Menschen die als Gefährder erkannt werden, die massiv straffällig werden wegzusperren, statt sie auf die Straßen zu entlassen.
Und zum Thema Prävention: die muss schon im Kindergarten/Schule stattfinden. Es gilt frühstmöglich anzufangen. Wer weibliche Schulkräfte ablehnt oder sogar bedroht, wer weibliche Mitschülerinnen angeht, wer Mitschüler/innen angreift, weil sie nicht am Fasten teilnehmen, da gehören die Eltern mit ins Boot genommen. Streicht ihnen das Kindergeld, wenn sie ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen,ihren Kindern demokratische Werte mitzugeben.
Überhaupt kann man vieles über finanzielle Zuwendunge regeln. (davon ab auch bei Deutschen)
Vor allem aber sollten wir diese tödliche Toleranz aufgeben.
Dein Kind isst nur Halal, kann am Schwimmunterricht und Klassenfahrten nicht teilnehmen, darf bei keiner Tanz-AG teilnehmen usw. Bullshit - das gehört hier nun einmal dazu. Love it or leave it. Wir tolerieren uns zu Tode.
Ob wir morgen mal eine große Demo von Muslimen in Berlin sehen - mit Plakaten und Sprüchen wie „Nicht in unserem Namen“?
Mit Distanzierungen vom Terror?
Aufstehen gegen den Hass?
Oder bleibt das Schweigen wieder einmal die lauteste Botschaft?
Eine schlechte Führungskraft erkennt man immer daran, dass sie anderen die Schuld für ihr eigenes Versagen gibt.
Mischt man das Ganze noch mit Arroganz und Ignoranz, ist es nicht mehr zu ertragen.
Bedenkt man jedoch, dass der Blackrock-Wackeldackel nur eine Rolle in einem Theaterstück spielt, ist es einfach nur absurd.
La police a arrêté deux individus qui avaient cambriolé mon domicile.
Quinze jours plus tard, ils étaient déjà remis en liberté…
Alors, il y a quelques jours, j’ai pris une décision radicale : j’ai débranché les deux caméras installées sur la façade de ma maison.
Dans la foulée, j’ai également coupé mon système d’alarme anti-intrusion et résilié mon abonnement au service de télésurveillance.
Résultat : une belle économie à la clé !
Dans le même esprit, je me suis retiré de l’association des « voisins vigilants ».
Puis, j’ai poussé le concept encore plus loin : dans mon jardin, j’ai installé une immense table, des banderoles de protestation et j'ai affiché partout des slogans de militants radicaux ultra-écologistes et de zadistes prêts à bloquer toute la région.
Je me suis mis à porter des vêtements de combat, à stocker des mégaphones et j'ai tagué sur mon portail : « Zone À Défendre - Prochaine action secrète ici ».
Pour parfaire le tableau, j’ai annoncé sur les réseaux sociaux que nous étions des centaines de manifestants extrêmes prêts à occuper le terrain dès demain matin…
Depuis ce jour, la gendarmerie, les CRS et les services de renseignement surveillent mon domicile 24 heures sur 24. Des camions de police sont garés au bout de ma rue.
Je ne me suis jamais senti aussi en sécurité !
Au moins, maintenant, je sais où passent mes impôts…🤓
UNIMED, AUCTUS und die strafrechtlichen Konsequenzen: Warum Nina Warken jetzt politische Verantwortung übernehmen muss
Der Datenabfluss beim saarländischen Abrechnungsdienstleister UNIMED ist kein gewöhnlicher IT-Vorfall. Es geht nicht um eine gehackte Newsletter-Datenbank, sondern um Patientendaten, Abrechnungsdaten und nach bisherigen Berichten teilweise auch Gesundheitsdaten. Betroffen sind Privatpatienten und Selbstzahler aus zahlreichen Kliniken in mehreren Bundesländern.
Damit berührt der Fall einen der sensibelsten Bereiche des deutschen Gesundheitswesens: das Vertrauen zwischen Patient, Klinik, Arzt und Abrechnungsdienstleister.
UNIMED sitzt in Wadern im Saarland und übernimmt für Kliniken und Chefärzte die privatärztliche Abrechnung. Nach öffentlich zugänglichen Angaben gehört UNIMED zum Portfolio von AUCTUS Capital Partners. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach einem Hackerangriff, sondern auch nach der Verantwortung einer Eigentümer- und Beteiligungsstruktur, die aus einem hochsensiblen Gesundheitsdatenprozess ein skalierbares Geschäftsmodell gemacht hat.
Strafrechtlich geht es um mehr als „Datenpanne“
Wer sich unbefugt Zugang zu besonders geschützten Daten verschafft, bewegt sich im Kernbereich des Computerstrafrechts. Naheliegend ist zunächst § 202a StGB, das Ausspähen von Daten. Dieser Tatbestand erfasst den unbefugten Zugriff auf Daten, die nicht für den Täter bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Sollten die entwendeten Daten weitergegeben, verkauft, genutzt oder zur Schädigung Dritter zugänglich gemacht worden sein, kommt zusätzlich § 202d StGB in Betracht: Datenhehlerei. Auch hier drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gerade bei Patientendaten wäre eine solche Weiterverwertung besonders schwerwiegend, weil sie nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch persönliche, medizinische und soziale Folgen haben kann.
Wenn die Angreifer Systeme verschlüsseln, lahmlegen oder den Betrieb wesentlich beeinträchtigen wollten, rückt § 303b StGB in den Vordergrund: Computersabotage. In schweren Fällen kann der Strafrahmen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe reichen. Entscheidend wäre, ob wesentliche IT-Systeme betroffen waren, ob ein großer Schaden entstanden ist und ob die Täter gewerbsmäßig oder als Bande gehandelt haben.
Kommt Erpressung hinzu, etwa durch die Drohung, Patientendaten zu veröffentlichen oder Kliniken und Dienstleister mit der Veröffentlichung sensibler Gesundheitsdaten unter Druck zu setzen, geht es zusätzlich um § 253 StGB. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei banden- oder gewerbsmäßigem Vorgehen, ist die Strafandrohung erheblich. Bei Ransomware-Fällen ist deshalb nie nur die technische Frage entscheidend, sondern immer auch die Frage: Wurden Daten als Druckmittel eingesetzt?
Datenschutzrechtlich steht die gesamte Verarbeitungskette im Fokus
Strafrechtlich stehen zunächst die Täter im Mittelpunkt. Datenschutzrechtlich reicht der Blick aber weiter. Hier geht es um die Frage, wer für die Verarbeitung, Speicherung, Sicherung und Löschung der Patientendaten verantwortlich war.
UNIMED war offenbar externer Dienstleister für privat- und wahlärztliche Abrechnung. Damit stellt sich die Frage nach Auftragsverarbeitung, Zugriffskontrollen, Löschkonzepten, Verschlüsselung, Protokollierung, Notfallplänen und Meldewegen.
Kliniken, die solche Daten an externe Dienstleister geben, bleiben ebenfalls in der Verantwortung, die Auswahl und Kontrolle dieser Dienstleister ernsthaft zu dokumentieren.
Besonders brisant ist, dass teils sehr alte Datensätze betroffen sein sollen. Wenn Daten aus vielen Jahren bei einem externen Abrechnungsdienstleister gespeichert waren, muss gefragt werden: Warum lagen sie dort noch? Welche Löschfristen galten? Wer hat geprüft, ob die Speicherung weiterhin erforderlich war? Und wer hat kontrolliert, ob die Sicherheitsmaßnahmen dem Risiko von Gesundheitsdaten entsprachen?
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten. Wer mit solchen Daten arbeitet, kann sich nicht hinter allgemeiner IT-Routine verstecken. Hier gelten erhöhte Anforderungen. Ein externer Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen ist kein normaler Büroservice, sondern Teil der sensiblen Gesundheitsdaten-Infrastruktur.
Die Rolle von AUCTUS: Eigentum bedeutet nicht automatisch Schuld, aber Verantwortung
AUCTUS ist nach eigener Darstellung mit UNIMED verbunden. Das allein macht AUCTUS nicht zum Täter eines Cyberangriffs. Aber Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen sind bei Datenschutzvorfällen nicht irrelevant.
Wenn ein Private-Equity-geführtes oder Private-Equity-nahes Unternehmen in einem hochsensiblen Bereich wie Patientendatenverarbeitung tätig ist, müssen Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden fragen:
Welche Investitionen wurden in IT-Sicherheit getätigt? Welche Priorität hatten Datenschutz, Resilienz und technische Modernisierung gegenüber Wachstum, Effizienz und Rendite? Gab es zentrale Sicherheitsstandards für Portfoliounternehmen? Gab es Audits, Zertifizierungen, Penetrationstests, Notfallübungen und unabhängige Kontrollen?
Private Equity darf im Gesundheitswesen nicht nur über Skaleneffekte, Marktführerschaft und Effizienz sprechen. Wer mit Patientendaten Geld verdient, trägt eine erhöhte Verantwortung. Das gilt für die Geschäftsführung des Dienstleisters ebenso wie für Eigentümerstrukturen, die strategische Vorgaben machen oder wirtschaftlichen Druck erzeugen können.
Nina Warken: Keine persönliche Strafverantwortung – aber klare politische Verantwortung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist nach bisherigem öffentlichen Stand nicht persönlich in den Vorfall involviert. Es wäre unseriös, ihr eine strafrechtliche Verantwortung zu unterstellen. Die strafrechtliche Verantwortung liegt bei den Tätern und gegebenenfalls bei Personen oder Organisationen, denen konkrete Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
Aber politische Verantwortung ist etwas anderes als strafrechtliche Schuld.
Als Bundesgesundheitsministerin trägt Nina Warken Verantwortung für die politische Rahmensetzung im Gesundheitswesen. Wenn ein externer Dienstleister, der für zahlreiche Kliniken privatärztliche Abrechnungen bearbeitet, Patientendaten verliert, dann ist das nicht nur ein Fall für die lokale Polizei oder eine Datenschutzbehörde. Es ist ein Stresstest für die digitale Sicherheitsarchitektur des deutschen Gesundheitswesens.
Warken muss deshalb öffentlich beantworten, ob das Bundesgesundheitsministerium den Vorfall als Einzelfall oder als strukturelles Warnsignal betrachtet. Sie muss erklären, welche Rolle externe Abrechnungsdienstleister in der Gesundheitsdatenverarbeitung spielen, welche Mindeststandards dort gelten und ob diese Standards ausreichen.
Sie muss auch sagen, ob es eine bundesweite Übersicht gibt, welche Kliniken welche sensiblen Patientendaten an welche privaten Dienstleister auslagern.
Der politische Kern ist einfach: Wenn Gesundheitsdaten in einem privatwirtschaftlichen Dienstleistermodell verarbeitet werden, muss der Staat sicherstellen, dass Patientenschutz nicht hinter Effizienz, Outsourcing und Rendite zurückfällt.
Was jetzt aufgeklärt werden muss
▪️ Erstens muss vollständig offengelegt werden, welche Kliniken betroffen sind, welche Datenarten abgeflossen sind und aus welchen Zeiträumen die Datensätze stammen.
▪️ Zweitens muss erklärt werden, warum teils alte Patientendaten bei einem externen Dienstleister verfügbar waren und ob die Speicherung noch erforderlich war.
▪️ Drittens müssen UNIMED, die betroffenen Kliniken und die zuständigen Datenschutzbehörden offenlegen, wann der Vorfall erkannt, wann er gemeldet und wann die Betroffenen informiert wurden.
▪️ Viertens braucht es eine Untersuchung, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen bestanden: Verschlüsselung, Rechtekonzepte, Netzwerksegmentierung, Backups, Protokollierung, Schwachstellenmanagement und Notfallkommunikation.
▪️ Fünftens muss die Eigentümerrolle geklärt werden. AUCTUS muss erklären, welche Verantwortung es als Beteiligungsgesellschaft für IT-Sicherheit, Datenschutz und Risikomanagement bei UNIMED übernimmt.
▪️ Sechstens muss Nina Warken darlegen, ob das Bundesgesundheitsministerium gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht: etwa strengere Mindeststandards für externe Dienstleister im Gesundheitswesen, verpflichtende Zertifizierungen, schnellere Meldeketten, klare Löschpflichten und eine zentrale Übersicht kritischer Gesundheitsdienstleister.
Fazit
Der UNIMED-Fall ist ein Prüfstein für das deutsche Gesundheitswesen. Strafrechtlich drohen den Tätern je nach Tatbeitrag empfindliche Strafen: vom Ausspähen von Daten über Datenhehlerei bis hin zu Computersabotage und möglicher Erpressung. Datenschutzrechtlich steht die Frage im Raum, ob Dienstleister und Kliniken ihre Schutzpflichten erfüllt haben. Wirtschaftlich muss die Rolle von AUCTUS als Beteiligungsstruktur transparent werden.
Politisch aber führt der Fall direkt ins Bundesgesundheitsministerium. Nina Warken muss nicht für die Tat eines Hackers haften. Aber sie muss erklären, wie sie verhindern will, dass sensible Gesundheitsdaten in ausgelagerten Abrechnungsstrukturen zum nächsten Geschäftsrisiko werden.
Patientendaten sind kein Rohstoff für Effizienzmodelle. Sie sind Vertrauensdaten. Wer sie verarbeitet, trägt Verantwortung. Wer das Gesundheitswesen politisch führt, muss diese Verantwortung öffentlich einfordern.