@MiaTrop@Karin36856277@meyer1901@Simca1942@GrzegorzLippe Ich finde den Artikel nicht mehr, nehme an, dass es gelöscht wurde, denn die Frankfurter Rundschau schreibt heute, dass die Ausnahme weiterhin für Brennwert & NT gilt. https://t.co/Hjqo5jSeZS
@Karin36856277@meyer1901@Simca1942@GrzegorzLippe Die Ausnahme gilt wohl nur noch bei Ein- und Zweifamilienhäusern wenn man seit 2002 selbst drin wohnt. Bei Eigentumswohnungen ist nach 30 Jahren für Niedertemperatur & Brennwertkessel auch Schluss.
@PSchmey Es ist schon ein Unterschied, ob ich 8 Tsd oder 15-30 Tsd zahle/finanziere, wobei es im Regelfall bei Wärmepumpen in den älteren Gebäuden noch reichlich Zusatzkosten gibt (Dämmung, ggf neue Heizkörper oder Fußbodenheizung usw.)