@re_alCapone@YouTube Weitere Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag zum Schutz des Wettbewerbs nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden. Wir sind also ein kommerzielles Zusatzangebot, das, wie jeder andere Video-on-Demand-Dienst, Lizenzen für die Titel erwerben muss. LG vom ARD Plus Team (2)
@re_alCapone@YouTube Guten Abend, für ARD Plus werden keine Mittel aus dem Rundfunkbeitrag verwendet. Der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der ARD Mediathek immer nur eine gewisse Zeit verfügbar sein dürfen. Dieser Zeitraum ist vom Rundfunkbeitrag abgedeckt. (1)
@FuckupSupernova Weitere Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag zum Schutz des Wettbewerbs nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden. Wir sind also ein kommerzielles Zusatzangebot, das, wie jeder andere Video-on-Demand-Dienst, Lizenzen für die Titel erwerben muss. LG vom ARD Plus Team (2)
@FuckupSupernova Guten Abend, für ARD Plus werden keine Mittel aus dem Rundfunkbeitrag verwendet. Der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der ARD Mediathek immer nur eine gewisse Zeit verfügbar sein dürfen. Dieser Zeitraum ist vom Rundfunkbeitrag abgedeckt. (1)
@balrog_666_@CBGSpender Da es sich bei ARD Plus um ein kommerzielles Tochter-UN handelt, ist es verpflichtet, sich marktkonform zu verhalten und entsprechende Wettbewerbspreise aufzurufen. Für das Angebot kann daher nicht nur ein symbolischer Preis verlangt, sondern es muss ein Marktpreis gezahlt werden
@Wsisthierlos * Rundfunkbeitrag getragen werden. Wir müssen also, wie jeder andere Video-on-Demand-Dienst, Lizenzen für die Titel erwerben und dementsprechend auch Geld für unser Angebot verlangen. Liebe Grüße vom ARD Plus Team :)
@Wsisthierlos Hallo, der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der ARD Mediathek immer nur eine gewisse Zeit verfügbar sein dürfen. Dieser Zeitraum ist vom Rundfunkbeitrag abgedeckt. Weitere Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag zum Schutz des Wettbewerbs nicht durch den*
@CBGSpender *durch den Rundfunkbeitrag getragen werden. Wir müssen also, wie jeder andere Video-on-Demand-Dienst, Lizenzen für die Titel erwerben und dementsprechend auch Geld für unser Angebot verlangen. Liebe Grüße vom ARD Plus Team :)
@CBGSpender Hallo, der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der ARD Mediathek immer nur eine gewisse Zeit verfügbar sein dürfen. Dieser Zeitraum ist vom Rundfunkbeitrag abgedeckt. Weitere Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag zum Schutz des Wettbewerbs nicht* (1)
@marcfriedrich@ARDde Das Angebot ist also kostenpflichtig, da – analog etwa zu dem Verkauf einer DVD – mit dem Angebot wiederum Kosten entstehen, Rechte zu erwerben sind, Produzent:innen und Urheber:innen für zusätzliche Nutzungen zu vergüten sind. Liebe Grüße vom ARD Plus Team :) (3)
@marcfriedrich@ARDde ARD Plus fängt dort an, wo die ARD Inhalte nicht mehr anbieten kann, weil sie nach den rundfunkrechtlichen Vorgaben nur zeitlich befristet angeboten werden dürfen. Dieser Zeitraum ist vom Medienstaatsvertrag geregelt. (2)
@BigboolsB Wir sind also ein frei wählbares Zusatzangebot, das, wie jeder andere Video-on-Demand-Dienst, Lizenzen für die Titel erwerben muss und dementsprechend auch einen gewissen Betrag im Monat kostet. Ein schönes Wochenende vom ARD Plus Team
@BigboolsB Guten Morgen, du zahlst nicht nochmal: Der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der Mediathek immer nur eine gewisse Zeit sein dürfen. Diese ist vom Rundfunkbeitrag abgedeckt. Weitere Angebote dürfen nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden.
@DM_987 Hey Daniel, Mit dem Rundfunkbeitrag werden öffentlich-rechtliche Aufträge finanziert. Weitere Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag zum Schutz des Wettbewerbs nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden. Wir sind also ein kommerzielles Zusatzangebot. Liebe Grüße :)