Neukundenbonus bei Strom: Im ersten Jahr günstig, im zweiten oft teurer. Beim Vergleich den Bonus herausrechnen, Preisgarantie und Laufzeit prüfen. https://t.co/hYOajWYK54
Stromvertrag an der Haustür? Drei Regeln:
1. Keine Rechnung, Zählernummer oder IBAN zeigen.
2. Nichts auf einem Tablet unterschreiben, das Sie nicht gelesen haben.
3. Haustürverträge sind 14 Tage widerrufbar.
In Ruhe vergleichen: https://t.co/3CJT2GRg60
@HUSUM2017@MathiasPriebe Wichtig bei solchen Schreiben: Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung. Am besten die neuen Preise mit dem eigenen Jahresverbrauch durchrechnen und mit anderen Tarifen vergleichen, bevor die Frist abläuft.
@statist0815 Danke für die Warnung! Bitte an der Haustür nie Rechnung, Zählernummer oder IBAN herausgeben. Wurde schon etwas unterschrieben: Haustürverträge lassen sich 14 Tage lang widerrufen, am besten schriftlich. Tarife lieber in Ruhe vergleichen: https://t.co/3CJT2GRg60
Strom- oder Gaspreis steigt zum 1.1.2027? Prüfen Sie:
1) Sonderkündigung ist bis zum Tag vor der Erhöhung möglich.
2) In der Grundversorgung gilt nur 2 Wochen Kündigungsfrist.
3) Ankündigung muss bei Sonderverträgen mind. 1 Monat, in der Grundversorgung 6 Wochen vorher kommen.
@catweazle69 Kleiner Tipp: Eine telefonische Bestätigung ist für die Kündigung nicht nötig. Schriftlich oder per Kündigungsbutton reicht, der Anbieter muss sie in Textform bestätigen. Das Rückhalteangebot können Sie trotzdem abwarten. Fristen (eigene Seite): https://t.co/nERbwTyAQn
@Zhara87@OutdoorChiemga Bei 33 % lohnt das Sonderkündigungsrecht: Kündigung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Verbrauch aus der letzten Abrechnung nehmen und mit Tarifen mit 12 Monaten Preisgarantie vergleichen. Übersicht (eigene Seite): https://t.co/vTHntGoCzA
@DobbyTomato Bei so einer Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die Kündigung ist bis zum Tag vor dem neuen Preis möglich. Tipp: Tarif mit Preisgarantie wählen und die Kündigung selbst schicken, statt sie dem neuen Anbieter zu überlassen. Dann sitzt die Frist sicher.
Für alle Betroffenen kurz das Wichtigste: Der Strom fällt am 01.11. nicht aus. Ohne neuen Vertrag springt der örtliche Grundversorger als Ersatzversorger ein (max. 3 Monate). Tipp: Zählerstand am 31.10. fotografieren und das SEPA-Mandat prüfen. Ein Wechsel aus der Ersatzversorgung ist jederzeit möglich. Überblick (eigene Seite): https://t.co/5X3fZcTncc