@Hockerrocker80@JT_Voermann q.e.d. Danke für das Eingeständnis, dass du nicht lesen kannst. Das erklärt zumindest, warum du auch Poppers Paradoxon völlig falsch verstehst.
@Hockerrocker80@JT_Voermann Wer die Schandtaten des Gegners als Freifahrtschein nutzt, um selbst Grenzen zu überschreiten, ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. 2/2
@Hockerrocker80@JT_Voermann So du Vollhorst ließ genau, auch wenn es schwerfällt:
Unrecht wird nicht zu Recht, nur weil es vermeintlich die Richtigen trifft. Wer glaubt, Grundrechte und den Schutz des Privaten selektiv außer Kraft setzen zu dürfen, handelt nicht moralisch, sondern prinzipienlos. 1/2
@Hockerrocker80@JT_Voermann Absurde Tatsachenverdrehung. Die Weiße Rose hat keine privaten Wohnadressen veröffentlicht. Feige Hetzlisten als "Widerstand" zu verkaufen, ist eine absolute Frechheit. Das machen nur Faschos.
Eilenburg
Bennet ist 13 Jahre alt.
Aktuell traut er sich nicht mehr in die Schule. Er ist zu Hause, hat immer noch Schmerzen, verlässt das Grundstück nicht mehr.
Aus Angst vor den Schlägern, aus Angst vor Mohammed A., einem syrischen Mitschüler.
Dieser hat ihn zusammen mit anderen "Kindern" übel zusammengeschlagen, wohl aus einem nichtigen, erfundenen "Grund":
Die Mutter: "Er beschuldigte meinen Sohn grundlos, seine Mutter beleidigt zu haben. Danach prügelte er plötzlich los – auf Bennets Kopf, Schläfen. Er trat ihm in die Rippen, brachte ihn zu Boden, würgte ihn am Hals. Als sich Bennet aufrappelte, zwang ihn der andere auf die Knie."
Alles wurde zudem gefilmt, via Snapchat verbreitet.
Im Krankenhaus werden Bennets Verletzungen dokumentiert: Schädelprellung, Gehirnerschütterung, Würgemale am Hals, eine Rippenprellung.
Die Konsequenzen für den 13 Jahre alten Syrer, der schon vorher einschlägig aufgefallen war: ein Jahr Verweis von der Schule.
Der Schläger treibt sein Unwesen nun an einer anderen Schule, macht dort genauso weiter, wie die Mutter berichtet.
Ob und wann Bennet wieder zur Schule geht, ist offen. Die psychischen Schäden dürften deutlich sein, die Angst wird erstmal bleiben.
Dem syrischen Täter passiert wie so oft nichts.
Er ist ja noch ein Kind...
@helgol Der glaubt tatsächlich, dass es straffrei ist, wenn man Screenshots verbreitet, die Verleumdung und üble Nachrede enthalten. Echte Profis bei den Linken.
@Marinus1208 Ich war lange nur skeptisch gegenüber den Argumenten, aber ich glaube mittlerweile tatsächlich, dass die ganze Verbotsdiskussion eine Farce mit völlig fadenscheinigen Belegen ist.
@Dixdros@sowhatsabout@Miggymaus Ein Einschränkungssatz wie „falls es wahr ist“, „angeblich“ oder „ohne Gewähr“ schützt nicht vor einer Strafbarkeit wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).