Zehn Zeilen genügen
Wie die EU Menschen ohne Anklage, ohne Anhörung und ohne Urteil die Existenz entzieht.
Im Dezember 2025 konnte ein Mann in Brüssel kein Brot mehr kaufen.
Kein Gericht hatte ihn verurteilt. Keine Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt. Er war nicht einmal angehört worden. Er erfuhr davon aus dem Amtsblatt.
Jacques Baud. Schweizer. Oberst im Generalstab a. D. Früher beim Nachrichtendienst seines Landes, danach bei den Vereinten Nationen, 2014 für die NATO in der Ukraine. Heute schreibt er Bücher über diesen Krieg. Bücher, die vielen nicht gefallen. Muss man auch nicht mögen.
Am 15. Dezember 2025 setzte ihn der Rat der Europäischen Union auf eine Liste. Die Begründung umfasst zehn Zeilen. Er sei ein „Sprachrohr für prorussische Propaganda".
Zehn Zeilen. Das war alles.
Was daraus folgte, war der blanke Horror:
Konten gesperrt. Karte gesperrt. Jede Zahlung an ihn verboten — auch von Freunden. Kein Gehalt, kein Honorar, kein Verlagsvertrag. Ein- und Ausreiseverbot für die gesamte EU. Er lebt in Brüssel. Er sitzt dort fest.
Sieben Wochen lang brachten ihm Menschen, die er vorher nicht kannte, wöchentlich Lebensmittel. Anfang Februar 2026 erlaubten ihm Behörden dann „aus humanitären Gründen", von seinem eigenen Geld die Miete und das Essen zu bezahlen.
Aus humanitären Gründen. Von seinem eigenen Geld.
Die Schweiz hat diese Sanktion nie übernommen. Schweizer Banken und Versicherungen kündigten ihm dennoch die Verträge. Die Liste wirkt auch dort, wo sie gar nicht gelten sollten - die Schweizer Banker stecken bereits tief im Anus der EU.
Man könnte nun hochtabend erklären - Schweizer Angelegenheit.
Ist es nicht.
Hüseyin Doğru. Geboren in Frankfurt am Main. Deutscher Staatsbürger. Journalist aus Berlin. Seit Mai 2025 auf einer solchen Liste.
Konten gesperrt. Arbeiten verboten. Ausreise verboten. Zum Leben freigegeben: 506 Euro im Monat. Seine Redaktion musste schließen. Er hat drei kleine Kinder.
Dann sperrte die Bank auch die Konten seiner Frau. Später die seiner Mutter, einer Rentnerin. Begründung: ein angebliches „Kontrollverhältnis".
Das Verwaltungsgericht Köln fand dafür keine konkreten Anhaltspunkte. Die Behörde legte nicht einmal Rechtsmittel ein.
Man lasse das einen Moment stehen: In Deutschland wurden 2025 die Ersparnisse einer Rentnerin eingefroren, weil ihr Sohn Journalist ist.
Wer entscheidet so etwas?
Kein Richter. Ein Gremium. Nicht öffentlich. Ohne Anhörung des Betroffenen. Und einstimmig.
Einstimmig heißt: Deutschland hat zugestimmt.
Wer glaubt, das sei ein Ausrutscher, lese die Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025. Der stellvertretende Regierungssprecher erklärte dort, alle, die „auf diesem Feld unterwegs" seien, müssten damit rechnen, dass es auch ihnen passiert.
Das war keine Warnung vor Missbrauch. Das war die Ansage.
Und der Tatbestand?
Er lautet in der Sprache der Verordnung: „Unterstützung oder anderweitige Erleichterung" koordinierter Informationsmanipulation.
Erleichtert nicht jede abweichende Meinung irgendetwas?
Das ist keine rhetorische Spitzfindigkeit. Das ist die Frage, ob es eine Grenze gibt. Eine erkennbare, vorher bestimmbare Grenze zwischen einer Meinung, die man haben darf, und einer, für die man sein Konto und sein Leben verliert. Wer sie in dieser Formulierung findet, möge sie zeigen.
Und noch etwas sollte jeder wissen, der jetzt spontan helfen möchte: Wer einem Gelisteten in Deutschland Geld, Wohnung oder Arbeit gibt, riskiert nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist im Grundtatbestand nicht vorgesehen. Seit Februar 2026 gilt das ab der Sekunde der Veröffentlichung — die frühere Schonfrist von zwei Tagen ist gestrichen. Sie sind also sofort ein Staftäter, wenn Sie einem EU Sanktioniertem helfen. Früher gab es das im Mittelalter auch. Da wurden Menschen für Vogelfrei erklärt. Jeder konnte und durfte diese sanktionslos töten.
Ein System, das Nachbarschaftshilfe zur Straftat macht, hat sich von dem entfernt, wozu es einmal geschaffen wurde: dem Zugriff auf Oligarchen und Kriegsprofiteure.
Was jetzt passiert
Eine ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofs hält dieses Sanktionsregime für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Baud klagt in Luxemburg, Verfahren T-169/26. Solche Verfahren dauern Jahre. Wovon er in diesen Jahren leben soll, steht in keinem Rechtsakt.
Das ist die eigentliche Konstruktion - dass der Justitzgewährungsanspruch in seinem Kern für diejenigen auf der List abgeschafft wurde. Sie sollen aller Mittel eines Rechtsstaates beraubt werden, um zu offenbaren, dass der Totalitarismus bereits in Gestalt einer EU Krake begonnen hat und alle Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft fortan übe Board geworfen werden sollen, für alle, die willkürlich zum "Staatsfeind" erklärt wuden.
Ich erinnere mich an meine 10. Klasse Fahrt 1988 gerade ein Jahr, nachdem wir die DDR nach einem Ausreiseantrag verlassen konnten. Alle Schüler meiner Klasse konnten die Grenze nach Ostberlin passieren. Als es zu meiner Passkontrolle in der Friedrichstaße kam (ich war 16 Jahr alt) packten mich zwei Grenzpolizisten und eklärten: "Sie sind ein Staatsfeind der Deutschen Demokratischen Republik". Beide Gymnasiallehrer hörten das - keiner reagierte - sie sahen bei meiner Abführung zu und setzten ihren Klassenausflug fort. Die Menschen auf der Sanktionsliste müssen ein ähnliches sürealistisches Gefühl gehabt haben.
Der Eingriff wirkt sofort, der Rechtsschutz kommt beabsichtigt extrem später. Sehr viel später. Und bis dahin ist alles weg — Beruf, Einkommen, Ruf.
Der Punkt
Man muss Jacques Bauds Ansichten nicht teilen. Man muss keine einzige davon teilen.
Genau darum geht es.
Meinungsfreiheit für Meinungen, die einem gefallen, kostet nichts und beweist nichts. Einen Rechtsstaat erkennt man daran, wie er mit denen umgeht, deren Meinung er verachtet.
Zehn Zeilen. Kein Richter. Kein Urteil. Kein Konto und das Leben zerstört.
Wer das für vertretbar hält, sollte eine Frage beantworten: Welche zehn Zeilen müsste jemand über Sie schreiben?
Am schwersten wiegt im Rahmen der ganzen Sache das Versagen des BVerfG. Das ist gar nicht in erster Linie ein moralischer, politischer oder rechtlicher Vorwurf (das auch!) – am Unverständlichsten bleibt das institutionelle Versagen, der völlige Ausfall eines Versuchs der Selbstbehauptung als Verfassungsorgan!
Es ist ganz einfach: das Vermögen, eine bestimmte politische Partei für "verfassungsfeindlich" zu erklären und damit "aus den Spiel zu nehmen", ist beim BVerfG monopolisiert! Und daher durfte sich das BVerfG diese Monopol-Kompetenz von niemandem aus der Hand nehmen lassen, sondern muß sie verteidigen! D.h., es hätte v.a. darauf bestehen müssen, daß, so lange das BVerfG die AfD eben nicht für verfassungsfeindlich erklärt hat, keine Stelle jemals das Recht haben kann, sie dennoch so zu behandeln, als wäre sie es! Kein Innenminister, kein Verfassungsschutzamt, kein "Wahlausschuß"!
Die ganze Politik der etablierten Parteien gegen die AfD seit 2017 läuft auf den Satz hinaus: "Wir brauchen kein BVerfG, um die Konkurrenz zum 'Verfassungsfeind' zu stempeln! Das können wir ganz allein, zumal, wenn wir uns alle einig sind!".
Und das hätte das BVerfG allein aus Gründen der Selbstbehauptung niemals mitmachen dürfen. Gelegenheiten waren genug: Bundestags-Vizepräsident, Bundestags-Ausschußvorsitze, Parlamentarische Kontrollgremien für die Nachrichtendienste, Alterspräsident, zuletzt: Fraktionssäle... - bei jeder dieser Gelegenheit hätte das BVerfG sagen können und müssen: so lange wir eine Partei nicht verboten haben, gilt strenge Gleichbehandlung!
Man muß es einmal so sagen, wie es eben ist: das BVerfG hat wieder und wieder versagt! Wenn es "ernst wird", erweisen sich seine Richter, die sich in Zeitungsinterviews gern als staatspolitische Akteure eigenen Rechts aufblasen, als Handlanger derjenigen Politiker, denen sie ihr Amt persönlich verdanken – denn in der "wehrhaften Demokratie" können sich die Politiker ihre Richter ja selber aussuchen.
Was man jedenfalls der Anti-Konkurrenten-Rechtsprechung des BVerfG eben anmerkt.
Der legendäre Corona-Experte Dr. Anthony Fauci (den mache den "deutschen Drosten" nennen) wird heute in Washington unter Eid vernommen. Nicht nur Rand Paul hatte es seit Tagen prominent angekündigt. Die inzwischen ermittelten Widersprüche in seinen Äußerungen zum Corona-Fiasko waren zu einem unangenehmen Berg von Vorwürfen angewachsen.
Seine Anwälte haben ihm offenbar geraten, sich konsequent auf ein Aussageverweigerungsrecht zu berufen. Das darf in einem Rechtsstaat prinzipiell jeder tun, wenn er sich sonst selbst belasten würde. Niemand muß sich selbst belasten; das wußten schon die alten Römer (nemo tenetur se ipsum accusare).
Ist man allerdings - wie der Supreme Court in den USA schon 1896 aussprach - durch eine Begnadigung des Präsidenten von der Gefahr, bestraft zu werden, frei, gibt es kein wirksamen Aussageverweigerungsrecht. Da Joe Biden Anthony Fauci kurz vor dem Ende seiner Amtszeit noch ein rückwirkendes Generalpardon erteilt hatte, muß Fauci reden, will er sich nicht eine Mißachtung des Gerichtes vorwerfen lassen.
Seine Anwälte haben Letzteres offenbar für das geringere Übel gehalten. Deswegen sagt er auf Befragen durch den Vorsitzenden nichts. Er beruft sich immer nur respektvoll auf den 5. Verfassungszusatz, schweigen zu dürfen. Auch wenn er nach der Farbe seiner Krawatte gefragt wird. Oder nach dem Wochentag. Nichts. Null. Zero.
Das also bleibt übrig von dem Mann, der faktisch die ganze Welt mit seinem Corona-Sonderwissen in exzessive Lockdowns schickte?
Der legendäre Corona-Experte Dr. Anthony Fauci (den mache den "deutschen Drosten" nennen) wird heute in Washington unter Eid vernommen. Nicht nur Rand Paul hatte es seit Tagen prominent angekündigt. Die inzwischen ermittelten Widersprüche in seinen Äußerungen zum Corona-Fiasko waren zu einem unangenehmen Berg von Vorwürfen angewachsen.
Seine Anwälte haben ihm offenbar geraten, sich konsequent auf ein Aussageverweigerungsrecht zu berufen. Das darf in einem Rechtsstaat prinzipiell jeder tun, wenn er sich sonst selbst belasten würde. Niemand muß sich selbst belasten; das wußten schon die alten Römer (nemo tenetur se ipsum accusare).
Ist man allerdings - wie der Supreme Court in den USA schon 1896 aussprach - durch eine Begnadigung des Präsidenten von der Gefahr, bestraft zu werden, frei, gibt es kein wirksamen Aussageverweigerungsrecht. Da Joe Biden Anthony Fauci kurz vor dem Ende seiner Amtszeit noch ein rückwirkendes Generalpardon erteilt hatte, muß Fauci reden, will er sich nicht eine Mißachtung des Gerichtes vorwerfen lassen.
Seine Anwälte haben Letzteres offenbar für das geringere Übel gehalten. Deswegen sagt er auf Befragen durch den Vorsitzenden nichts. Er beruft sich immer nur respektvoll auf den 5. Verfassungszusatz, schweigen zu dürfen. Auch wenn er nach der Farbe seiner Krawatte gefragt wird. Oder nach dem Wochentag. Nichts. Null. Zero.
Das also bleibt übrig von dem Mann, der faktisch die ganze Welt mit seinem Corona-Sonderwissen in exzessive Lockdowns schickte?
Mir persönlich schwebt eine Homogenität von normativen Wertvorstellungen/moralischen Werten vor, denen sich jeder verpflichtet fühlen müsste, um ein gedeihliches Miteinander zu gewährleisten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ich bin Jurist. Und ich erklär's dann mal eben: der spätere Täter hatte zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens bereits drei Monate im Libanon im Gefängnis gesessen – vermutlich unter aus deutscher Sicht unvorstellbar harten Haftbedingungen – und anschließend sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft. Vor Gericht war er dann vollumfänglich geständig und distanzierte sich – aus Sicht des Tatrichters offenbar glaubhaft – vom IS und vom Islamismus.
In der jetzigen Presseberichterstattung (zumal bei "populistischen" Medien) sehe ich überall die Vorstellung, Haftstrafen hätten den Zweck, irgendwelche Leute, denen alles Mögliche zuzutrauen ist, möglichst lange von der Menschheit fernzuhalten. Aber das ist nicht richtig: Haftstrafen werden im Rahmen des Schuldstrafrechts als Vergeltung für persönliche Schuld verhängt! Freilich gibt es außerdem auch die "Sicherheitsverwahrung". Diese knüpft jedoch an – normalerweise etliche – schwere Straftaten an und nicht an den reinen Verdacht, jemand könnte immer noch Böses im Schilde führen.
Insofern läßt sich sagen: das Aussetzen der Strafe zur Bewährung – jedenfalls bis auf weiteres und bei Erfüllung aller Bewährungsauflagen – war vor dem Hintergrund, daß der spätere Täter schon neun Monate im Gefängnis gesessen hatte und sich vor Gericht vom IS losgesagt hat, letztlich "völlig normal".
Nicht, daß deswegen "alles in bester Ordnung" wäre! Unser Rechtssystem, insbesondere unser Strafrechts- und Polizeirechtssystem, ist für ein kaukasisches, eben germanischstämmiges (außer Bayern!) Volk konzipiert, das spätestens im 19. Jahrhundert eine allgemeine Bildungskultur und ein Zivilisationsniveau hervorbrachte, das in der Welt als einzigartig und unerreicht galt. Entschließen wir uns jetzt, die männliche Jugend des mittleren Ostens bei uns anzusiedeln, müssen wir wohl auch die Polizeimethoden des Orients übernehmen – sonst werden wir mit denen nicht fertig.
Das wäre aber nicht mein Vorschlag. Sondern mein Vorschlag wäre, daß wir am liberalen Rechtsstaat und an einer auf lauter Grundrechte gegründeten, freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung festhalten. Nur: das geht in praktischer Hinsicht nicht mit jedem. Dafür braucht man eine gewisse Homogenität.
Ich erinnere mich ebenfalls noch an quasi prähistorische Zeiten, in denen gesunder Menschenverstand nicht als politisch extremistisch geframed wurde. Ovid diagnostizierte den Ist-Zustand bereits treffend: „Victa iacet pietas … terras Astraea reliquit. „
Die Äußerungen von Tobias Schmid, dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, auf "SPIEGEL Online" sind dummes Zeug. Auch eine "rechtskräftige Verurteilung" – gegen die allerdings eine Verfassungsbeschwerde läuft, an die sich im Mißerfolgsfall voraussichtlich eine Individualbeschwerde zum EGMR anschließen wird – ist nicht geeignet, eine bestimmte historische Tatsache "nachweislich falsch" werden zu lassen.
Die Wortfolge "Alles für Deutschland" war zu keinem Zeitpunkt "das Motto der SA". Dies hat übrigens auch das LG Halle – anders, als Herr Schmidt es sich vorstellt – nie behauptet. Das LG Halle hat – zu Unrecht – gemeint, diese Wortfolge sei in besonderer Weise insbesondere mit der internen Selbstdarstellung der SA verknüpft gewesen oder habe in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung gehabt.
Das stimmt so nicht. Die Wortfolge "Alles für Deutschland" wurde etwa seit 1848 allgemein gebräuchlich und wurde in der Weimarer Republik gerade nicht mit den Nationalsozialisten, sondern mit SPD-nahen Verbänden wie v.a. dem "Reichsbanner schwarz-rot-gold" in Verbindung gebracht. Es läßt sich sagen, "AfD" sei in der Weimarer Republik das Motto des SPD-Reichsbanners gewesen.
Nach 1933 wurde die Wortfolge – wie ausnahmslos jeder patriotische Spruch – selbstverständlich auch von den Nationalsozialisten und der SA gelegentlich gebraucht. Auch stand er auf einem "Ehrendolch", den es wohl bei der SA gab. Das macht ihn aber nicht zum "Motto der SA", da er im Rahmen der Selbstdarstellung der SA allenfalls gelegentlich zitiert wurde.
Am liebsten haben die Nationalsozialisten übrigens Schiller-Verse zitiert, diese sind ja oft sehr idealistisch bis heroisch, das fanden die Nationalsozialisten gut. Sind jetzt auch etliche Schiller-Verse verboten, weil sei von den Nationalsozialisten – nachweislich! – wieder und wieder in propagandistischer Absicht zitiert wurden?
Wenn auch die SA kein Motto hatte – die NS-Frauenschaft hatte eins, es lautet: "Glaube, Hoffnung, Liebe". Sollen jetzt vielleicht auch alle Pastoren verhaftet werden, die in der Kirche 1. Korinther 13, 13 vorlesen? Oder wird gleich der Apostel Paulus selber eingesperrt?
https://t.co/PWFvGAujb8
Ich kann die bekannten Konformitätsexperimente und die Mechanismen politischer Propaganda im Unterricht durchexerzieren,aber keiner meiner Schüler stellt Gegenwartsbezüge her,sondern durchweg alle halten sich für immun.Die Erfahrung falsifizierte jedoch diese Selbsteinschätzung.
Wer sich die Zeit nimmt, dem Arzt Dr. Thomas Külken hier das Ohr zu schenken, wird in hoch emotionaler Weise wieder an die weitgreifende Suspendierung grundlegender zwischenmenschlicher Standards während des Corona-Fiaskos erinnert.
Anläßlich eines Berufungsverfahrens schildert er lebendig seine Eindrücke von der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bei einem Amtsgericht.
Für mich selbst ist - nach mehr als dreißig Jahren intensiver Arbeitserfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven im Justizbetrieb - noch immer unfassbar, wie es gelingen konnte, auch Juristen (die üblicherweise prominent stolz sind auf ihre Fähigkeit, mit kühlem Verstand nüchtern-rational zu denken) mittels Panikmache in den Nebel der Irrationalität zu manövrieren.
https://t.co/2E7Txp6XY4
Ich wehre mich als mündige Bürgerin gegen jede Form des Einordnens, Vorsortierens und Kommentierens und lehne betreutes Denken kategorisch ab. Für mich ist Erziehung zur Mündigkeit einer rigiden Verbotskultur vorzuziehen.
Na und? Ich finde so etwas unterhaltsam und lehrreich.
Irgendein Spaßvogel hat meine E-Mail-Adresse missbraucht und mich damit auf den Newsletter der russischen Botschaft in Deutschland gesetzt. Erst war ich sauer. Dann habe ich mir den Newsletter durchgelesen und das Abo nicht gekündigt. Stattdessen lese ich den Newsletter mittlerweile tatsächlich mit Gewinn!
An dieser Stelle lege ich eine kurze Kunstpause ein, damit der Leser im Rahmen eines sorgfältig aufgebauten Spannungsbogens Zeit und Gelegenheit erhält, zu erschrecken, weil er erwartet, dass ich nun schreibe, dass ich die russische Propaganda so überzeugend finde und sie deshalb weiter lese.
So ist es aber nicht. Ruhig Blut: Natürlich steht in dem Newsletter nur Blödsinn. Es ist aber dennoch interessant zu sehen, wie Propagandisten Sachverhalte darstellen. Audiatur et altera pars gilt auch dann, wenn die altera pars nur Mist von sich gibt. Wir sollten den Mediennutzern ein bisschen mehr Kompetenz zutrauen. Sie müssen nicht begleitet, betreut und beschützt werden. Jedenfalls nicht in ihrer überwiegenden Mehrheit und auf die kommt es an. Ich bin ein mündiger Bürger und Mediennutzer und verwahre mich gegen die paternalistischen Übergriffigkeiten nachrichtenvorsortierender Journalisten. Ich will weiterhin genau solche Interviews lesen wie in @berlinerzeitung und @OstdeutscheAZ!
@zukunft37 Die konsequente Verwendung eines Partizip Präsens Aktiv, um es mit der Nomenklatur der lateinischen Grammatik zu sagen, erheitert mich Feierabend Machende sehr…🤣
@danielEngelhar Dieselbe Erfahrung habe ich in einer 7. Klasse gemacht. Es wurde als selbstverständlich angesehen, dass Muslime natürlich keine Nicht-Muslime heiraten dürften. Meinem Befremden angesichts dieser Aussage wurde ausschließlich Unverständnis entgegengebracht.
Prof. Dr. Katrin Gierhake hat soeben im "Cicero" einen lesenswerten Aufsatz zur strafrechtlichen Verantwortung "impfender Ärzte" veröffentlicht.
Die nun fünfjährige Verjährungsfrist für etwaige Körperverletzungen im Amt (§340 StGB) muß übrigens auch heute noch nicht verstrichen sein, selbst wenn Impfungen schon vor mehr als fünf Jahren stattfanden. Denn wenn sich Gesundheitsschäden erst Jahre nach einer Injektion manifestieren, beginnt die Frist erst mit dieser Manifestation zu laufen, § 78a S. 2 StGB.
@fornalutxenca Ich stamme auch noch aus einer Zeit, in der echter Meinungspluralismus und Diversität besonders in den Bildungseinrichtungen noch gelebt werden durfte-trotz oder gerade wegen erzkonservativer Lehrpersonen. Insofern bin ich froh, noch eine alternative Welt erlebt haben zu dürfen!
@babymohouseman Quod erat demonstrandum: Mir wurden heute während meiner Pausenaufsicht Lehrbücher entwendet, die ich bei meinen verpflichtenden Rundgängen zwangsläufig unbeaufsichtigt lassen musste! Im Kunstraum wurde ein Fach aufgebrochen, aus dem zwei Laptops gestohlen wurden. Noch Fragen?
@babymohouseman Der NRW ist verloren. Selbst als Gymnasiallehrerin stehe ich jeden Tag vor dem Scherbenhaufen einer desaströsen Bildungspolitik. Mit Vermittlung von Bildung im humanistischen Sinne hat mein Tagesgeschäft nichts mehr zu tun. Die Deszendenz ist bereits seit langem eingeleitet.
Auch als juristischer „idiotes“ verfolge ich die Rechtfertigungsversuche und sophistischen Wortklaubereien mit Spannung. Mich wundert allerdings in meinem Umfeld, dass alle Transfizierten so ahnungslos dem veröffentlichten Narrativ Glauben schenken.
Meine Rechtsansicht dazu trage ich mantraartig seit 2021 vor mir her: Es kann aus meiner Sicht keine einzige wirksame Aufklärung vor der Transfektion mit genetischen Impfstoffen gegeben haben. Wie denn auch, wenn die Ärzte keine Ahnung hatten, was sie da eigentlich spritzen?
@IndikativJetzt Ob es wohl einen Zusammenhang zwischen der systematischen Verweigerung einer juristischen Aufarbeitung und der politisch gewollten Erziehung zur Unmündigkeit künftiger Generationen gibt? Ich habe da meine ganz eigene Meinung.
Nichtsdestotrotz wird noch sehr viel mehr nötig sein, um mein Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen. Ein kleiner Trost: Lapis lapidem cavat!
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.