@dstnzlchr@patrickauftour Sollte man. Wenn es aber dafür sorgt, dass sich in der Probezeit zeigt, dass dieser Bewerber nur geblendet hat, sind die anderen Bewerber eventuell nicht mehr auf Suche und weg.
@dstnzlchr@patrickauftour Ja aber allein schon die Darstellung der Tätigkeit, die eben nicht großartig der Wohlwollenspflicht unterliegt, helfen den Arbeitgeber einzuschätzen, ob die Person wirklich berufserfahrung besitzt.
@dstnzlchr@patrickauftour Die Inhalte eines Zeugnisses sind die bekannt oder? Wenn ja, dann würdest du ja wissen, dass es neben dem Urteil, wie er dir Arbeit ausgeführt hat, auch noch weitere Elemente gibt, die für einen neuen Arbeitgeber interessant sind.
@LegacyFaNi@marv1nfcb Ich habe mich vermutlich missverständlich ausgedrückt. Mir ging es um den übernommenen Azubi - - >Arbeitnehmer. Dieser kann nicht so einfach gekündigt werden, wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat.
@colorbar@Aufwachen_Leute Wenn es Saft aus der Tomate selbst wäre, dann würde es nicht explizit dort stehen. Hier wurde neben der Tomate billiger Tomatensaft dazugegeben.
Schau dir bspw. Mutti Tomatenfruchtfleisch an. Dort sind nahezu 100% Tomaten enthalten und das merkt man beim kochen.
@DrScheuch Wie wäre es denn erstmal mit "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ich maße mir auch nicht an, stumpfe Behauptungen in Ihrem Themengebiet (von dem ich wenig Ahnung habe) aufzustellen.