Jens Spahn mit seinen Maskendeals erneut massiv in der Kritik von plusminus. https://t.co/nGxsQnRo41
Als Dankeschön dafür hat die CDU schon eine neue Verwendung für Jens Spahn im Haushaltsausschuss.
https://t.co/bNPeN0MYYL
Die CDU hat immer das richtige Gespühr, wo der Bock der beste Gärtner ist. Wer so mit Steuergeldern umgegangen ist hat im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages nichts verloren.
@Markus_Soeder Seltsam….Kroatien kostet der Diesel um die 1.85€. Retten die etwa nicht die Welt und kriegen die dass irgendwie günstiger? Woran mag dass wohl liegen🤔
Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt
Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur.
Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz.
Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam:
„wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021]
Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab.
I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen
Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde.
Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat:
kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits
„nur für Forschungszwecke“
in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit.
Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt.
II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab
Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933].
Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf:
„(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar.
(2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“
[BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021]
Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen.
Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest.
Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen.
Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass
„nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“
veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah.
In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests:
keine Marktüberwachungsauswertung,
kein Post-Market-Bericht eines Herstellers.
Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk
„Not tested for use in diagnostic procedures“
– was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war.
Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64].
Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien
„wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021].
Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen?
Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31].
Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse:
76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428].
Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg.
III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler
Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit.
Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden.
Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren:
Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch.
Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse:
„Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“
Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise.
Und so stand es im Gesetz:
Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als
„Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert.
Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört.
Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat.
Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage.
Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war.
Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission.
IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt.
Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen.
Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf.
Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte.
Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz.
Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft.
Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden.
Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert.
Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag.
V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt
Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen.
Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus:
1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis,
2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern,
3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ –
4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt.
„Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“.
Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts:
Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor.
Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306]
Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal.
Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält:
Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen.
Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten.
Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten.
Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte.
Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten:
Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will.
VI. Was jetzt zu geschehen hat
Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten.
Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig.
Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat.
Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt.
Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung.
Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben.
Quellen und Zitierschlüssel
BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026).
Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S.
MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5).
WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020.
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz.
Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21).
Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf).
§ 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR).
Ich gebe zu, dass ich nicht die hellste Kerze auf der Torte bin und vllt in Sachen "Putin" falsch liege.
Aber dann nennen Sie mir bitte einige nachvollziehbare Gründe, weshalb er uns angreifen will.
Will er unsere Solar- und Windparks rauben?
Will er VW zerstören?
Will er uns in die Schuldenfalle treiben?
Will er unsere klügsten Köpfe, Fritze und Larsi, entführen?
Was will er?
sic semper tyrannis
Hiermit distanziere ich mich von der deutschen Bundesregierung und ihrer Maßnahmenpolitik gegen die Russische Föderation und die Interessen Deutschlands.
Ohne Beweise wird Russland die Schuld an einem vermeintlichen Drohnenangriff auf dem Flughafen in Leipzig gegeben, der offenkundig, ob als false flag oder PsyOp, nur im Interesse der Ukraine liegen kann.
Heute vor 87 Jahren begann der zweite Weltkrieg in Europa. Ein Krieg, der viele Väter hatte.
87 Jahre später werden wir erneut von Psychopathen regiert, die bereit sind, für die Interessen ihrer Auftraggeber, und um ihre eigenen Verbrechen zu verschleiern, Mitteleuropa in ein Schlachtfeld zu verwandeln.
Mögen Sie angeklagt, verurteilt und weggesperrt werden, zusammen mit allen anderen Kriegstreibern, überall auf der Welt.
@IndikativJetzt Wer die letzten 6 Jahre bei vollem Verstand erlebt hat, der schaut fassungslos auf Medien und Menschen, die jeden Move dieser Regierungen ohne Hinterfragen schlucken. So laufen Völker in Kriege...alles voran die Deutschen...nix gelernt.
HOLY CRAP 🚨: Elon Musk backs billionaire Warren Buffett’s famous plan to eliminate the deficit in 5 minutes: “You just pass a law that says, ‘Anytime there is a deficit of more than 3% of GDP, all sitting members of Congress are ineligible for reelection.’”
Elon Musk wrote on 𝕏: “💯 This is the way[!]”
If the politicians in D.C. actually cared about the American people, they would pass this law tomorrow.
Das Fundament einer prosperierenden Gesellschaft - die Wahrheit ist in allen öffentlichen Bereichen Politik, Medien und Justiz erodiert. Wir haben einen Grad an Verkommenheit erreicht, der seines Gleichen sucht.
Der Vorwurf lautet nicht, wir seien stets offen belogen worden. Er lautet: Uns wurde stets das Entscheidende nicht gesagt und vorenthalten, um einen Irrtum zu erregen. Es ist das Fundament allen betrügerischen Denkens.
Der Unterschied ist kein rhetorischer. Wer lügt, gibt einen Satz her, den man prüfen und widerlegen kann. Wer weglässt, lässt den anderen die Täuschung selbst herstellen — mit dessen Verstand, aus dem Material, das man ihm überlassen hat. Das ist die absolut wirksamste Form der Unwahrheit, weil sie sich hinterher verteidigen lässt: Es war doch alles richtig, was wir gesagt haben.
Man stelle sich vor es gibt ein 4 x 4m großes Ölgemälde über eine Schlacht im 30jährigen Krieg. Der Betrachter schnappt sich eine Ecke erläutert wie schön die Gräser und die Bäume auf dem Bild dargestellt sind. Wer das Bild nicht sieht, weiß nicht dass es Schreckensszenen des Krieges abbildet. Der Empfänger setzt in seinem Kopf ein wunderschönes Landschaftsbild zusammen. Die Beschreibung ist komplett wahr, aber sie verfehlt völlig den Kern des eigentlich preizugebenden Inhalts.
Das Recht kennt diese Gefahr genau. § 138 Abs. 1 ZPO verlangt Vortrag „vollständig und der Wahrheit gemäß" — die Vollständigkeit steht voran. § 263 StGB stellt die Täuschung durch Unterlassen der aktiven gleich. Und der Zeugeneid ist dreiteilig; der mittlere Teil, die ganze Wahrheit, ist der, an dem es oft scheitert. Dieselbe Einsicht steht älter im achten Gebot, das seinem Ort nach eine Prozessnorm ist: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten." Sein Schutzgut ist der Mensch, über den verhandelt wird. Und weil Christus nicht sagt, er habe die Wahrheit, sondern: „Ich bin die Wahrheit", gilt: Eine Person kann man nicht teilweise sagen. Man kann von einem Menschen ausschließlich Zutreffendes berichten und ihn vernichten, indem man drei Sätze fortlässt.
Zehn Vorgänge, jeweils die Weglassungen machten diese zur Lüge:
Die Formel von der „nebenwirkungsfreien Impfung" — im August 2021 gesagt, im Februar 2022 wiederholt, erst im März 2023 als Übertreibung zurückgenommen. Berliner Zeitung (Werden nur die Gesunden betrachten und alle Geschädigten weggelassen, dann ist die Impfung "nebenwirkungsfrei".
Der Fremdschutz, auf dem 2G und 3G ruhten — im EU-Sonderausschuss musste eine Pfizer-Vertreterin im Oktober 2022 einräumen, dass auf Unterbrechung der Übertragung vor der Zulassung nicht getestet worden war. Der Hersteller und die Politik warben mit dem Übertragungsschutz und ließen erst davon ab, als die EMA klar stellte, dass für die Stoffe von Moderna und BioNTech weder einen Antrag für den therapeutischen Nutzen vorlag, noch eine Testung, geschweige denn eine Zulassung. Es wurde also ein therapeutischer Nutzen behauptet, den es faktisch nicht gab um alle staatlichen Maßnahmen zu rechtfertigen. Beworben wurde der Nutzen bis dahin mit 95 Prozent Wirksamkeit.
Das RKI rechnete Fälle mit unbekanntem Impfstatus monatelang den Ungeimpften zu. Die Methodik stand in der Fußnote. Der Slogan von der „Pandemie der Ungeimpften" trug sie nicht mehr in sich. Das RKI wusste, dass es keine "Pandemie der Ungeimpften" gab und schwieg.
Die Krisenstabsprotokolle mussten erklagt werden und erschienen mit über tausend Schwärzungen — hinter der berüchtigtsten stand am Ende der Name des eigenen Vizepräsidenten. Die Geheimhaltung hatte den Verdacht erzeugt, den die Offenlegung entkräftete.
Die Beschaffungsverträge, veröffentlicht mit geschwärzter Haftungsregelung, weil niemand sehen sollte, dass sich der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Haftungsfreistellung holte. Das Weglassen der Information sollte die Bevölkerung in Sicherheit wiegen dort, wo es keine Sicherheit gab.
Die Myokarditis: fachlich seit Juli 2021 in den Produktinformationen, in der Kampagnensprache lange nicht vorhanden und den Herstellern schon viel länger bekannt. Der Absatz sollte nicht gefährdet werden.
AstraZeneca bestritt im Mai 2023 die Kausalität von TTS und räumte sie im Februar 2024 vor Gericht ein.
"Die Schuldenbremse wird eingehalten" um die Wähler alle zu ziehen, dann wird mit dem alten Parlament mit alten Mehrheiten nachdem das neu Ergebnis feststeht über 1 Billion EUR an Neuverschuldung im Kern für die Kriegsförderung aufgenommen.
Das Muster ist immer dasselbe. Nicht die Behauptung im Zeitpunkt ihrer Abgabe war falsch, nur wurde das weggelassen (wie auf dem Ölgemälde) was den Kern der Intention ausmacht, z.B. eine Wahl erst gewinnen, um dann das machen zu können, was man von Anfang an vor hatte. Wäre es dem Wähler vorher wahrheitsgemäß gesagt worden, hätte die CDU und die SPD wohl nur der Kreis der Bekloppten und Kriegstreiber gewählt.
Der Preis ist nicht das Ansehen der Beteiligten, sondern die Gesamtstatik. Ein einmal in die Politik und die Institutionen grundlegend zerstörtes Vertrauen lässt sich nicht oder nur sehr schwer wiederherstellen.
Vertrauen ist kein Gefühl, es ist eine Tragkonstruktion, ein Fundament einer Gesellschaft; man sieht sie nicht, man sieht nur, was auf ihr steht. Nimmt man das Vertrauen heraus, stürzt zunächst nichts ein, doch dann reißt der Zusammenhalt komplett auseinander und zerbröselt in seine Bestandteile.
Es wird von nun an nichts mehr geglaubt
- nicht der Behördenangabe
- keiner Warnung
- schon gar nicht dem Gefasel der Politiker
- nicht dem Geldsystem
- nicht den Geschäftspartnern
Wenn überhaupt muss nun jede Zusage besichert und jeder Blick doppelt geprüft werden. Das nennt man erst Vorsicht und und die wird zur harten gesellschaftlichen Kälte weil das zwischenmenschliche Dasein ab dann von tiefen Misstrauen und damit mit Angst durchsetzt ist, wieder das Opfer zu werden. Und wer einmal erfahren hat, dass ihm das Wesentliche vorenthalten wurde, glaubt beim nächsten Mal auch das nicht mehr, was stimmt.
Die Erfahrung machen die Menschen in Deutschland nicht nur mit der Politik und den Behörden, sondern auch bei der Justiz, sobald es politisch zu werden scheint oder die Politik schützend die Hände über eine Branche, wie die Pharmaindustrie hält. So haben z.B. über 450 Geschädigte in Zivilprozessen inzwischen in klageabweisenden Urteilen lesen dürfen, dass es den Gerichten nicht auf die Wahrheitsfindung ankomme, da das positive Nutzen Risiko - Verhältnis aus der Zulassungentscheidung der EU Zulassung fingiert werden dürfe. Alles, was die Geschädigten an wahrer wissenschaftlicher Literatur für das Gegenteil vorlegten interessiere nicht, da es kein höheres wissenschaftliches Gremium als die CHMP geben könne, die jeder veröffentlichten peer reviewten Literatur Schweigen gebiete (so in etwa OLG Koblenz u.a. früher). Wer das so massenhaft miterlebt hat der verliert komplett das Vertrauen in eine funktionierende Justiz. Wer so häufig mit Zynismus niedergebügelt wurde, dem kommt gänzlich das Vertrauen in die Justiz abhanden. Davon gibt es leider nun auch schon viel zu viele. Ich kämpfe täglich darum, dass das Justizsystem und die Rechtsstaatlichkeit bleibt. Es ist ein unfassbar hohes Gut und ich hoffe, jene Richter erfreuen sich nicht nur Abends daran wieder einen Impfgeschädigten fertig gemacht zu haben, um Karrierepunkte für den Aufstieg zu sammeln, sondern denken einmal darüber nach was gesamtgesellschaftlich zerstört wird, wenn es nicht mehr auf vollständige Tatsachen und deren Ermittlung ankommt. Zu Ehrenrettung möchte ich hinzufügen, dass etwas mehr als die Hälfte der Richterschaft in den Verfahren diese mutmaßlichen Abweisungsvorgaben nicht mitmachten. Es waren aber viel zu viele und es richtete enormen Schaden an, der lange nachhallen wird. Die leichte Wiedergutmachung durch die Rechtsprechung des BGH hilft leider all jenen nicht mehr, die bereits vor dem 09.03.2026 verloren hatten. Bei denen bleibt eine sehr bittere Erfahrung hängen.
So und jetzt kumuliert sich das
- der Umgang der Steuerbehörden mit den Steuerzahlern
- die Abzocke an den Tankstellen
- die Preiserhöhungen in allen Bereichen des täglichen Lebens
- 24/7 Kontrolle der Chats
- die Intention wieder eine Staatsschutzpolizei aus dem Verfassungsschutz zu machen, indem Wohnungen ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden können.
- die Pflicht sich beim Kauf von neuen KFZ überwachen zu lassen.
- das Verhalten - die Fehler und Verbrechen in der Coronazeit nicht eingestehen, sondern verteidigen zu wollen.
- den Deutschen wird erklärt sie hätten nicht 2 Geschlechter, sondern 72
- den Deutschen wird erklärt sie müssten das Klima retten, während China im gleichen Zeitraum die Emissionen verdoppelt
- der Kanzler erklärt Frieden findet man auf dem Friedhof
- gleichzeitig wird alles dafür getan den Krieg in der Ukraine auf Deutschland zu expandieren
- Kriegstüchtigkeit ist wieder Mode und nicht Frieden schaffen und befrieden, sondern die Rüstungsindustrie befeuern
Wenn Politiker den Mund aufmachen habe ich mir angewöhnt immer das Gegenteil von dem was sie sagen mir vorzustellen. Dies kam häufig der Wahrheit näher als das Gesagte.
Kurz gesagt - es ist krank. Jeder kann bei sich selbst anfangen und aufräumen. Nur noch die Wahrheit sagen und ein Leben geradeaus führen. Das vereinfacht ganz viel. Wenn jeder im Kleinen anfängt und auch die kleinen Lügen des täglichen Lebens nicht mehr durchgehen lässt, wird die Gesellschaft langsam wieder genesen und sie wird die Lügenbolde dorthin jagen, wo sie hingehören - ins Gefängnis.
1. Pfizer brach die Schwangerschaftsstudie vorzeitig ab.
2. Daher kannte niemand das Risiko.
3. Öffentlich sagte Fauci, es gebe kein Risiko.
4. STIKO empfahl modRNA für Schwangere.
5. Politiker zwangen Schwangere dazu.
6. US-Leitmedien berichten, deutsche schweigen.
Hintergrund: Anfangs war die experimentelle modRNA nicht für Schwangere zugelassen. Behörden wollten eine RCT-Studie mit 4.000 Schwangeren. Pfizer rekrutierte aber nur 348 und brach dann ganz ab.
Trotzdem ließen die Behörden modRNA zu und setzten damit das Leben von Schwangeren und Embryos aufs Spiel. Über diesen unfassbaren Skandal haben wir damals oft berichtet, Internetlinks sind unten zu finden.
Die STIKO sprach eine Empfehlung für Schwangere aus, obwohl auch sie keine Daten hatte. Anschließend wurden Schwangere ab dem zweiten Trimester mit den üblichen Mitteln (2G, 3G, Entlassungsdrohung) sogar gezwungen, das Zeug zu nehmen.
Später erschienen Gefälligkeitsstudien, für Schwangere bestehe keine Gefahr. Die meistzitierte Quelle können Sie einschätzen, wenn Sie am Anfang lesen, modRNA habe zu Herdenimmunität (!) geführt. Auftragsschrott: https://t.co/bHxCAJXWES
Die Sache ist jetzt hochgekocht, weil Fauci auf seinem beschlagnahmten Diensthandy schrieb, es bestehe für Schwangere ein Risiko und CDC-Chefin Walensky ihm zustimmte: Guter Punkt, vor allem bei der zweiten Dosis.
In den USA und anderen Ländern berichten MSM heute über die Sache, während die deutschen MSM vornehm schweigen.
Belege zur Opferung Schwangerer zugunsten finanzieller Interessen: 4.000 Teilnehmer laut Behördenauflage. Start Februar 2021, Abbruch November 2021 mit 348 statt 4.000 Teilnehmern: https://t.co/12g4orDIi4 und https://t.co/n6r8QjO7uU und https://t.co/jv8uDvK497
Forbes: https://t.co/FGVtAyw7nb
BREAKING NIUS: Die Corona-Impfung war potenziell tödlich für Babys im Mutterleib. Sie haben es gewusst. Und sie haben öffentlich das Gegenteil behauptet. Das beweisen nun die privaten SMS von Anthony Fauci. Man muss es so klar sagen: Dieses Corona-Impfkartell hat (mutmaßlich unzählige) Menschenleben auf dem Gewissen.
Wer immer noch glaubt, dass in der Corona-Zeit alles sauber abgelaufen ist, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Das war die größte SB-Theke, die dieses Land je gesehen hat. Wer die richtigen Knöpfe drücken konnte, hat sich schamlos bedient.
Ich weiß das selbst gut genug. Mir wollten sie damals selbst ein paar Testzentren aufschwatzen. Unverblümt. Nach dem Motto: „Hier, nimm die Kohle, mach dir die Taschen voll aber halt endlich deinen Mund.“ Das fühlte sich an wie Schmiergeld auf Staatskosten, um Kritiker ruhigzustellen. So billig.
Und wer mitspielte, wurde reich, wer Fragen stellte, war der Staatsfeind.
Mit diesen Testbuden konnte man gar nicht verhindern, viel Geld zu schaufeln. Plastikstuhl hinstellen, Wattestäbchen kaufen, Phantasiezahlen aufschreiben. Wer wollte das denn kontrollieren? Die Behörden waren völlig überfordert oder haben weggeschaut.
Da wurden Geistertests am Fließband abgerechnet und die Kohle sprudelte.
Während der Kneipier um die Ecke pleiteging, haben sich andere mit gefälschten Strichlisten den ersten Porsche gekauft.
Bei den Masken genau dieselbe Masche. Plötzlich war jeder drittklassige Politiker und dessen Schwager „Logistikexperte“. Millionen an Provisionen für Masken, die keinen Wert für die Gesellschaft hatten, und die direkt oder nach Ablauf im Müll gelandet sind. Keinen hat das interessiert, waren ja Steuergelder.
Und die Corona-Hilfen? Ein offenes Scheunentor für jeden der bescheissen wollte. Formular online anklicken, Märchengeschichte vom Umsatzausfall tippen und zack – fünfstelliger Betrag auf dem Konto. Kriminelle Bande, Scheinfirmen, Abzocker – alle haben zugegriffen.
Der ehrliche Handwerker oder Gastronom durfte derweil Däumchen drehen und auf die Bürokratie warten, weil das Motto „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ gründlich ausgenutzt wurde.
Der Witz dabei: Das alles hätte es gar nicht gebraucht, weil die Massnahmen und der daraus entstandene unkontrollierte Geldverteil-Irrsinn in absolut keinem Verhältnis zur Realität stand.
Einen riesigen Reibach haben auch viele Krankenhäuser gemacht. Nach außen das Drama vom Kollaps vorspielen, und hintenrum die Millionen kassieren. Für jedes freigehaltene Bett klingelte die Kasse.
Also was macht man? Betten auf dem Papier abbauen, Notstand melden, Ausgleichszahlung kassieren. Reine Zahlenakrobatik für den Profit.
Impfzentren? Allein die Miete für solche Hallen war horrend. Diejenigen, die damit Geld verdienten, hatten natürlich kein Interesse, dass das aufhört.
Ärzte, die fürs Rumsitzen bis zu 250 Euro die Stunde kassiert haben, egal ob da jemand kam oder nicht. Und wenn jemand kam, dann Spritze rein, zack, fertig. Sorgfältige Aufklärung, Haftung oder Übernahme von Verantwortung? Fehlanzeige! Auch für diese unseriöse Arbeit habe ich eine Einladung bekommen – und aus tiefster Überzeugung von Herzen abgelehnt.
Nach außen wurde also die große Moralpredigt gehalten – von den Kirchen, über Gewerkschaften bis hin zu den Sozialverbänden, der Politik und den Medien wurde versucht, uns Solidarität einprügeln und jeden als Schwurbelkopf beschimpfen, der die Augen aufmacht – aber hinter den Kulissen das Steuergeld verbrennen.
Und heute? Niemand möchte mehr was davon wissen. Keiner die Verantwortung übernehmen. Das Geld ist futsch.
Mit Corona begann der schnelle Abstieg unserer Wirtschaft, unserer Sozialsysteme und des Krankenwesens. Gesund waren unsere System schon lange nicht mehr. Aber die Coronajahre haben wie ein Brandbeschleuniger gewirkt.
Es ist unglaublich niederschmetternd, mein Land so vor die Hunde gehen zu sehen.
Ich finde eine Übergabe des Ministerpräsidenten Amts unwürdig und sollte verboten sein. Es sollte Neuwahlen geben.
Bin mir sicher so wäre er niemals gewählt worden.