@EricGiesel@AugenGeradeaus Ein Auslandseinsatz der Bundeswehr ist damit im Rahmen der Vereinten Nationen (VN), der NATO und der Europäischen Union (EU) zulässig“
@EricGiesel@AugenGeradeaus System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anschließen kann. Ein solcher Beitritt schließt – so das höchste deutsche Gericht – auch eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen ein, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattfinden.
@EricGiesel@AugenGeradeaus Das ist falsch:
„ In seinem Urteil vom 12. Juli 1994 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des Art. 24 Abs. 2 GG als ausdrückliche Ermächtigung für Streitkräfteeinsätze im Ausland. Art. 24 Abs. 2 GG bestimmt, dass sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem
Wer will, dass die #Bundeswehr Recht und die Freiheit verteidigt, muss mit Soldat*innen sprechen, nicht über sie. Und wer diesen Diskurs förden will – und das sollte insbesondere das @BMVg_Bundeswehr – muss führen, statt Narrenfreiheit geben.