@hottaspotta Außerordentliche Kündigung geht immer, unabhängig von Probezeit und auch bei befristetem Arbeitsverhältnis, wenn AG e wichtigen Grund gem. 626 BGB hat. Ob der Grund ausreicht, wird das Gerücht feststellen. Klage innert 3 Wochen am Zugang der Kü erheben, sonst ist die Kü wirksam.
@ardenthistorian Stay away from Gretchen plus Band 2. Großartiger Entwicklungsroman, 2. Weltkrieg bis heute. Geschichte über Krieg, Freundschaft, Liebe, Alter, Demenz
@Sportrecht_Dus @Loeffel_Abrar@RA_Conrad@SDittl@Pro https://t.co/KnOJdjGQi8
Zitat: "Aus der Pflicht, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen (§ 31b V i.V.m. § 31a VI BRAO), leitet sich ab, dass auch ein an ein „falsches“ beA-Postfach zugegangenes Dokument als zugestellt gilt."
Frage bei Anwalt/Syndikus wohl vergleichbar
@KWicharz@Profundum3@nordlicht1967 Äh, nein. Bitte gerne mal lesen §4 KSchG. Bitte verbreite doch keine juristischen Halb-/Unwahrheiten, da hängt die Existenz von Jemandem dran!
@Profundum3@nordlicht1967 Wenn dir der Fehler bei Ausübung deiner Arbeit passiert ist, geh zügig zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz voll, sonst je nach Grad des Verschulden anteilig bis gar nicht. Selbst bei Haftung gg. Begrenzung der Höhe nach.
@bleibtZuhause Keine Sorge davor. Der Arbeitgeber muss das anbieten, les bei Interesse mal §167 Abs. 1 SGB 9.
Das ist ein Gespräch mit dem Ziel herauszufinden, was dein AG dazu beitragen kann, die AU zu überwinden. Du kannst Dir auch Unterstützung mitnehmen!