@itskay05@BauernEintopf@BlizzardCSEU_DE Die aussage vom vorposter war „bei mangel kannst immer zurücktreten“ - nur darauf war die antwort bezogen. Natürlich sind auch digitale Inhalte verbesserungsfähig. Blizzard muss nicht von sich aus Preisminderung „anbieten“ = Teil der 4 Gewährleistungsbehelfe
@itskay05@BauernEintopf@BlizzardCSEU_DE Man kann bei einem Mangel nicht immer einfach zurücktreten. Fyi. Zunächst Verbesserung/Austausch, dann erst (ggf) Preisminderung/Wandlung(=„Rücktritt“ wenn man so will)
@BauernEintopf@BlizzardCSEU_DE Digitale Inhalte sind vom Rücktrittsrecht nach FAGG (s. 18abs1Z11) ausgenommen. Fraglich ist inwieweit tatsächlich geliefert/erfüllt wurde, wenn bei einem online game die server down sind
@nabusaka@Alex79680422@ViktorStockinge@BlizzardCSEU_DE anscheinend gab es ne Whistleblowerin, die vor kurzem in einem sub committee in DC ausgesagt hat. und FB hat n paar hundert tausend Accounts von minderjährigen gelöscht. klingt eher nach fishy cleanup, als nach serverproblem