@KikiDP1 Das habe ich schon öfter gehört, habe ich nie verstanden, aber Kinder sind da ja meistens gnadenlos. Ich finde, dass macht Gesichter einzigartig.
@Vuechtlaender@s1mba111@vmuecke_k Wurde doch präsentiert. Das Problem ist offenbar nicht so groß, wie Sie sich das mit ihrer anekdotischen Evidenz vorstellen.
@CapThomsenBTC@KemorRox@der_johannsen@Anakin512 Die 750 € sind nicht ausgewürfelt: Bürgergeld-Regelbedarf fürs Kind + anteilige Unterkunft/Heizung = sozialrechtliches Existenzminimum. Darauf verlangt das BVerfG 115 % = 705€. Weil der Familienzuschlag steuerpflichtig ist, muss der Bruttobetrag höher liegen.
@CapThomsenBTC@KemorRox@der_johannsen@Anakin512 Nicht willkürlich. Grundlage ist das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Existenzminimum (inkl. Wohnen etc.) plus verfassungsrechtlichem Abstand. Die Beträge werden also berechnet – nicht ausgewürfelt.
@CapThomsenBTC@KemorRox@der_johannsen@Anakin512 Die Begründung des BVerfG: Viele Besoldungssysteme waren so ausgestaltet, dass Beamte mit drei oder mehr Kindern trotz Familienzuschlägen nicht mehr ausreichend alimentiert waren. Deshalb wurden die Zuschläge für das dritte und jedes weitere Kind erheblich angehoben.