Angriffe gegen das Leben auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Ein 20-jähriger Afghane griff am Donnerstag in Magdeburg am helllichten Tag zwei Frauen an.
Zuerst attackierte er gegen 11 Uhr eine 26-jährige Deutsche, schlug auf sie ein und würgte sie. Passanten halfen der Frau und konnten weitere Angriffe abwehren. Die Frau wurde derart schwer verletzt, dass sie stationär in ein Krankenhaus musste.
Um 13 Uhr griff der 20-Jährige dann eine 21-Jährige an - wieder eine Deutsche. Er schlug und trat auf sie ein. Auch hier verhinderten Passanten weitere Attacken. Das Opfer musste auch ins Krankenhaus, konnte dieses aber nach einer ambulanten Versorgung wieder verlassen.
Nach der ersten Attacke, die in offensichtlicher Tötungsabsicht geschah, erhielt der Afghane lediglich eine Gefährderansprache. Erst nach dem zweiten Angriff erfolgte die Festnahme, worauf später folgend der zuständige Richter beim Amtsgericht Haftbefehl wegen versuchten Totschlags (was die Schwere der Angriffe belegt) erließ und in Vollzug setzte.
Man muss sich das bewusst machen. In Deutschland kann man eine Frau in Tötungsabsicht auf offener Straße angreifen, und man wird nicht sofort von der Straße geholt sondern erhält eine polizeiliche Ermahnung. Interessant ist auch die Frage, ob der Afghane gezielt deutsche Frauen, in seinen Augen mangels Verschleierung sicherlich noch minderwertigere Geschöpfe als es ohnehin alle Frauen sind?
Ich wiederhole mich zum tausendsten Mal: Personen, die als Asylbewerber ins Land kamen und hier Straftaten begehen, gehören sofort und bedingungslos von der Straße geholt und bis zur Vollziehung der Abschiebung weggesperrt. Warum sollten wir derartige Gewalttäter hier akzeptieren und mit welchem Recht zwingt man uns, mit diesen hier nicht nur zusammenzuleben, sondern auch noch in den meisten Fällen deren Dasein zu finanzieren?
Spannender RKI-Fund von @SHomburg:
Wenn das RKI Ende Februar 2020 intern bereits sah, dass China nicht flächendeckend im exponentiellen Wachstum war — warum wurde die öffentliche Risikologik später trotzdem massiv verschärft?
Das ist genau der Punkt:
Interne Lagebilder ≠ öffentliche Corona-Kommunikation.
Wer hat die Eskalation angeordnet — und auf welcher Grundlage?
@jreichelt@RalfDegenhardt@niusde_@apollo_news_de Wie wenige von diesen Typen (ihr) Gesicht zeigen …
Halten Schilder und Schirme davor. Vermummen sich. Drehen sich weg.
Feiglinge sind das. Große Fresse, nichts dahinter.
@AmPezeh@Schlautropf Ganz ehrlich, gestern noch hatten meine Frau und ich dieses Thema.
Es ist wirklich unfassbar, wie die Idiotie derzeit galoppiert. Vielleicht war da tatsächlich irgendwas drin …
@lars_jaeg@SHomburg@siegfried_mayer Ihren Plan konnten sie vielleicht nicht 1zu1 umsetzen. Doch die Erkenntnisse, die sie durch das Verhalten der Mehrheitsbevölkerung gewinnen konnten, haben gezeigt, dass diese vieles bis hin zu Einschränkungen ihrer Grundrechte und mehr akzeptiert und sich nicht wehrt. Läuft also.
Laut Pfizers Zulassungsstudie ist Comirnaty eher schädlich als nützlich. Behörden winkten das Zeug trotzdem durch, und Politiker zwangen die Bevölkerung, es zu spritzen.
Hintergrund: Pfizer hätte beweisen müssen, dass modRNA die Gesamtmortalität und -morbidität signifikant mindert. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Als die Todesfälle sogar signifikant größer zu werden drohten, brach Pfizer die Zulassungsstudie ab. Aber es ist alles noch viel schlimmer als die Tabelle zeigt:
1. Die Bevölkerung erhielt nicht den getesteten Stoff (Process 1), sondern einen billigeren (Process 2): https://t.co/WvbQA7gkMf, S. 18.
2. Manche Probanden wurden ohne Erklärung ausgeschlossen: https://t.co/UW2MlurBav
3. Daten wurden erfunden, gefälscht und gelöscht: https://t.co/OvFj1jGDr5 und Deutsche Welle: https://t.co/LNPFG058s6
4. Als „Geimpfte” zählten Personen erst 7 Tage nach der zweiten Dosis. https://t.co/QBG3bDRv1X, S. 1763.
Wegen dieser desaströsen Ergebnisse war den Politikern 2021 klar, dass der Stoff nur mit Gewalt durch einrichtungsbezogene Impfpflicht, 2G/3G usw. verspritzt werden konnte. Ärzte, die ihre Patienten schützen wollten, sitzen bis heute im Gefängnis.
Als ungeimpfte Geringverdienerin fühlte sich Samira Youha erpresst, weil sie PCR-Tests selbst bezahlen sollte. Sie warnte, diese Schikane führe zu Kündigungen.
Später hat sie ihren Job an der LMU tatsächlich gekündigt und ist nach Thailand gezogen.
Hintergrund: Nachdem Samira Youha Ende 2021 im Klinikum Großhadern diesen Clip aufgenommen hatte, wurde sie von bewaffneten bayerischen Polizisten in ihrer Wohnung aufgesucht, rassistisch beleidigt und gezwungen, die Aufnahme zu löschen. Andere haben den Clip gottlob gesichert.
Den Kernpunkt erkannte Frau Youha schon damals: Ziel der Politik war, Menschen zu einer problematischen modRNA und zwingen und nicht darum, Patienten und Klinikpersonal zu helfen.
Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren
Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt hatte.
Es ist ein Verfahren, das exemplarisch für viele steht: Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin, hatte während der Corona-Zeit 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft.
Ein Vorwurf, der sich wandelte:
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die betroffenen Patienten hätten keine „hinreichend schweren" Erkrankungen gehabt.
Genau an diesem Punkt setzt Külkens Verteidigung an. Die einschlägige Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen" – nicht von Krankheiten und schon gar nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er:
„Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen."
Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden seiner Patienten – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als medizinisch legitime Gründe für eine Befreiung. Er beruft sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus."
Vorausgegangen: drei Praxisdurchsuchungen.
Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis. Den Weg in die Maßnahmenkritik beschreibt Külken als allmählichen Prozess in den Jahren 2020 und 2021, parallel zu einem aus seiner Sicht „massiven Anstieg" von Patienten mit Maskenproblemen.
Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot.
Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, die Berufung auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken.
Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er das Verfahren bewusst nicht als reine Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führen will.
Seine Kritik:
In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine seiner Ansicht nach propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute" (regelkonforme) und „böse" (kritische) Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder.
Der Fall Dr. med. Thomas Külken ist in unserem Verzeichnis als Fallbericht dokumentiert:
https://t.co/9FiO9Mw7Ll
Grundlage dieser Meldung ist seine am 16. Juni 2026 veröffentlichte Stellungnahme:
https://t.co/Xm2MS8ICsG
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken (über 1 Stunde) hat Carlo Kitzlinger eingesprochen:
https://t.co/p7mFAFkea0
Ich traute meinen Augen kaum, als ich heute Mittag sah, wie der frühere Weltklimarat- und IPCC-Chefautor Michael E. Mann gegen kritische Stimmen vorgeht. Prof. Homburg diffamiert er als „convicted Nazi criminal“, mich versucht er ähnlich infam in Misskredit zu bringen (siehe unten). Er plaudert auf X auch ganz offen aus, dass es ihm darum gehe, „die Glaubwürdigkeit infrage zu stellen“, also ad hominem zu argumentieren.
Das alles passiert, seitdem ich vor ein paar Wochen begann, über den #HockeyStick auf NIUS und X zu schreiben, jenes weltgeschichtlich wirkmächtige (keine Übertreibung!) Diagramm, mit dessen Richtigkeit die seit 2001 herrschende Klimaerzählung steht und fällt.
Der mathematisch außergewöhnlich versierte Stephen McIntyre hat Manns ursprünglicher Hockeyschläger-Version unzählige grundsätzliche Fehler nachgewiesen, wie das Buch The Hockey Stick Illusion von A. W. Montford (@aDissentient) minutiös dokumentiert.
Verteidiger des Hockeyschlägers, beispielhaft Mann (siehe unten), wenden in stets überheblichem Ton ein, dass das Diagramm seither zigfach und „unabhängig“ in anderen Studien reproduziert wurde. Nun muss das aber nichts heißen, wenn es grundsätzliche, gemeinsame Unzulässigkeiten in der Methodologie gibt, die ein derart visuell eindrucksvolles statistisches Artefakt produzieren. Doch dazu zu einem späteren Zeitpunkt mehr.
Fürs Erste genügt mir zu sagen, dass ich mich auf Michael E. Manns Niveau niemals herablassen werde. Ich habe kein ad hominem nötig, den Prototyp eines propagandistischen, irreführenden Pseudoarguments. Mich interessiert die Wahrheit. Ich möchte wissen, ob ich, seit ich zwölf Jahre alt bin, in einer Lüge lebe: der Lüge einer seit Jahrtausenden beispiellos intensiven Erderwärmung. Der Lüge einer aktivistischen, korrumpierten Wissenschaft, die ihre politische Botschaft über die Wahrheit stellte.
Und ich werde darüber schreiben, möge „die Wissenschaft“™ auch weiter Gift und Galle spucken. Im Übrigen hätte sie das wohl kaum nötig, wenn sie zweifellos im Recht wäre.
@Roborierend@AlexWallasch Ich bin Atheist.
Meine tiefe Überzeugung aber ist, daß jeder (!) an das glauben kann, was er für richtig hält. Und daß er seinen Glauben auch leben darf.
Nur gehört das nicht auf einen Fußballplatz. Meine Meinung.
Darüber könnten wir noch ewig diskutieren. Bringt aber nichts.
@Roborierend@AlexWallasch Ich weiß was Sie sagen wollen. Aber Glaubens f r e i h e i t (!) sollte überall auf der Welt gelten. Nicht nur im Westen.
Auf einem Fußballplatz halte ich Glaubensbekundungen jedoch für entbehrlich. Dafür gibt es Kirchen oder Moscheen.
Oder das eigene Zuhause.
@HessMike_@AlexWallasch Er wird befragt, n a c h d e m er sein Glaubensbekenntnis auf dem Platz zelebriert hat.
Demnächst also auch Gebetsteppiche auf dem Rasen ?
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Jeder soll an das glauben, an das er glauben will.
Anthony Fauci erklärt in diesem Artikel, dass Injektionen gegen Erkältungsviren prinzipiell nicht vor Ansteckung und Übertragung schützen, weil Infektionen auf der Schleimhaut erfolgen, nicht im Körper. Das war schon immer bekannt, schreibt er.
Hintergrund: Injizierte Substanzen können zwar im Körperinneren die Produktion von Antikörpern anregen, doch beeinflusst das nicht die Übertragung von Viren, die sich in Mund, Nase und Rachen auf der Schleimhaut rasch vermehren.
Weil das lange bekannt war, hat Pfizer den Fremdschutz gar nicht getestet, und er war auch nicht Gegenstand der Zulassung durch die EMA.
Die Fremdschutzlüge diente wie die Pandemielüge allein dazu, die Bevölkerung an die Spritze zu bringen, aus welchen Motiven auch immer. Bei manchen reichte schon das Triggerwort „Solidarität”, damit sie ihre Gesundheit mit modRNA ruinierten.
Link: https://t.co/4jlQgQNpiK