@BRD_verrecke @ainyrockstar Es gibt ja noch keine richterliche Vorladung (soweit ich weiß). Die StA hat ihren Ermessensspielraum (den sie nicht immer nutzt). In der heutigen politisch aufgeladenen Lage gibt’s aber wohl ein minimales Restrisiko. Meine Daumen sind für Anabel jedenfalls gedrückt.
@BRD_verrecke @ainyrockstar Das sehe ich anders (und Grubwinkler hoffentlich auch): Erscheinen muss man auf richterliche Vorladung bei der StA. Als Zeuge muss man auch ohne richterliche Vorladung hin.
Man kann jedoch die Aussage verweigern, als Zeuge unter bestimmten Umständen, als Beschuldigter generell.