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"Execute them." 💯
Child r*pists deserve the death penalty WORLDWIDE, once proven, NO EXCEPTIONS! 🇺🇸🇩🇪
Selbstamplifizierende mRNA-Impfstoffe — beim Menschen 2025, beim Tier 2026: Was die EMA nicht regelt
Am 20. Februar 2026 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eine öffentliche Konsultation zu Qualitätsanforderungen an mRNA-Impfstoffe für die Veterinärmedizin eröffnet. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 31. August 2026 (Dokument EMA/CVMP/IWP/128476/2025). https://t.co/mMGxVWlLnc
Bemerkenswert ist nicht in erster Linie, was dort steht — bemerkenswert ist, was dort fehlt.
Und es fehlt dasselbe wie schon in der parallelen Konsultation für Humanimpfstoffe vom 31. März 2025 (EMA/CHMP/BWP/82416/2025), deren Stellungnahmefrist am 30. September 2025 endete.
https://t.co/9T9DM0jDBT
Der gemeinsame Nenner ist, dass saRNA wird mitgeregelt — fast nebenbei
Beide Leitlinien behandeln nicht nur klassische, nicht-replikative mRNA-Impfstoffe. Sie umfassen ausdrücklich auch selbstamplifizierende mRNA (saRNA):
Konstrukte, die — meist abgeleitet aus Alphaviren (Venezuelan Equine Encephalitis Virus, Semliki-Forest-Virus, Sindbis-Virus) — eine virale Replikase mitkodieren und sich nach Aufnahme in die Zelle selbst vervielfältigen.
Die Humanleitlinie bemerkt dazu nüchtern: „Folglich können geringere mRNA-Dosen verabreicht werden als bei nicht-amplifizierenden mRNA-Impfstoffen, um dieselbe Wirksamkeit zu erzielen" (§ 6.3).
Wie viel geringer? Wie viel mRNA entsteht im Körper? Wie viel Antigen produziert eine geimpfte Person — oder ein geimpftes Tier — über welchen Zeitraum?
Die Leitlinie schweigt.
Sie verlangt lediglich, in Charakterisierungsstudien zu zeigen, dass Replikase und Antigen „korrekt exprimiert" werden und dass die Replikase eine „erhöhte Transkription und nachfolgende Translation des Antigens" bewirkt.
Eine qualitative Bestätigung — kein quantitatives Kontrollkriterium.
Im Übrigen, so der entscheidende Satz ist, dass die Mindestanforderungen für Charakterisierung und Kontrolle „im Wesentlichen dieselben wie für nicht-amplifizierende mRNA" (§ 6.3 der Humanleitlinie) seien. Die Veterinärleitlinie übernimmt diesen Ansatz und verweist im Wesentlichen auf die Humanfassung; spezifische saRNA-Anforderungen finden sich auch dort nicht.
Was die Leitlinien nicht adressieren
Drei Themenbereiche kommen in keinem der beiden Texte vor:
1. Quantitative in-vivo-Pharmakokinetik der Amplifikation. Wie hoch ist der Verstärkungsfaktor zwischen verabreichter Dosis und tatsächlich im Gewebe vorhandener mRNA-Menge? Wie variabel ist er zwischen Individuen, Altersgruppen, immunologisch vorbelasteten oder vorerkrankten Empfängern? Welche Antigenmenge wird tatsächlich produziert — und wann hört die Produktion auf? Akzeptanzkriterien hierfür existieren nicht.
2. Biodistribution. In welche Gewebe gelangt der LNP-verpackte saRNA-Komplex? Wie lange persistiert er dort? Bei Tieren stellt sich diese Frage zusätzlich für Reproduktionsorgane und Mammargewebe — Stichwort: Übertragung in Milch.
3. Umweltdissemination. Werden Bestandteile des Impfstoffs — Lipide, intaktes saRNA, exprimiertes Antigen — über Fäzes, Urin, Speichel oder Milch ausgeschieden? Was bedeutet das im Stall, auf der Weide, in der Lebensmittelkette? Die Tierleitlinie, die ausdrücklich auch für Nutztiere gelten soll, enthält dazu kein Wort.
Es lässt sich einwenden, diese Fragen gehörten nicht in eine Qualitätsleitlinie (CMC: Chemistry, Manufacturing, Controls), sondern in nichtklinische und pharmakologische Korpora. Formal stimmt das — nur: Für veterinäre saRNA-Impfstoffe existiert kein solcher spezifischer Korpus. Die EMA legt den Qualitätsrahmen, ohne dass die flankierenden Sicherheitsfragen anderswo verbindlich geregelt wären. Beim Menschen ist bislang in der EU kein selbstamplifizierender mRNA-Impfstoff zugelassen (der bislang einzige saRNA-Impfstoff ARCT-154/Kostaive verfügt über eine Zulassung in Japan); die EMA bereitet mit der Humanleitlinie also den regulatorischen Rahmen für eine künftige Zulassungswelle vor — auf Basis eines Anforderungskatalogs, der die genannten Lücken weit sichtbar offen lässt.
Die Plattform-Logik verschärft das Problem
Ein zusätzlicher struktureller Befund findet sich in § 6.5 der Humanleitlinie: Vorwissen aus früheren Entwicklungen oder „Plattformen" könne herangezogen werden, um eine neue Marktzulassung zu stützen. In der Praxis bedeutet das: Daten zu Prozessentwicklung, Validierung, Methodenvalidierung, Behältnis-Verschluss-System oder Haltbarkeit dürfen reduziert vorgelegt werden, wenn auf bestehende Produkte derselben Plattform verwiesen werden kann. Die Veterinärleitlinie verweist ihrerseits auf das Konzept der „vaccine platform technology master files" (vPTMF, EMA/CVMP/IWP/286631/2021) und stellt dieses ausdrücklich als Beschleunigungsmechanismus dar — „enabling the rapid development of new vaccines, facilitating timely responses to emerging infectious diseases".
Die Argumentation hat eine gewisse Logik:
Was funktioniert, soll nicht für jedes Produkt von Null neu nachgewiesen werden müssen. Das Problem dabei ist aber ein Anderes - bei einer Technologie, deren Risikoprofil noch nicht aus jahrzehntelanger breiter Anwendung bekannt ist, übersetzt sich die Plattformlogik in eine Vorab-Absorption von Unsicherheit.
Erkenntnisse über Probleme bei einem Produkt müssen nicht zwingend Auswirkungen auf andere Produkte derselben Plattform haben, weil jedes Produkt formal eigenständig zugelassen ist.
Worst-Case-Szenario: Was daraus werden könnte
Wenn man sich den möglichen Worst Case dieser Regulierungslücke vorstellt, sieht er ungefähr so aus:
— Ein saRNA-Impfstoff wird auf Basis einer Plattformtechnologie zugelassen, wobei wesentliche produktspezifische Datenanforderungen unter Verweis auf Vorwissen aus anderen Produkten reduziert werden.
— Die in-vivo-Amplifikation variiert zwischen Empfängern um Größenordnungen, ohne dass die Leitlinie hierfür Akzeptanzkriterien vorgibt. Eine Subpopulation produziert das Antigen über Wochen oder Monate in unbekannter Höhe.
— Bei der Anwendung an Nutztieren werden Impfstoffbestandteile oder exprimiertes Antigen in der Lebensmittelkette nachweisbar — ohne dass jemals Rückstandshöchstmengen für saRNA festgelegt worden wären, weil die Frage in der Zulassungsdokumentation gar nicht gestellt wurde.
— Bei Bestands- oder Wildtierimpfungen führt die Persistenz lipidverpackter Konstrukte zu Sekundärexpositionen, die nicht modelliert wurden — weder im Stall noch in der Wildbahn. Was ist mit einer erneuten und wiederholten Übertragung auf den Menschen
— Die Plattformlogik führt dazu, dass ein einmal autorisiertes Sicherheitsniveau auf neue Indikationen, neue Zielarten und neue Antigene fortgeschrieben wird, ohne dass die zugrundeliegenden Annahmen für jeden Einzelfall überprüft würden.
Dies ist ausdrücklich ein Szenario — kein empirischer Befund, keine Behauptung über tatsächliche Vorgänge. Aber es ist die naheliegende Frage, die eine ernsthafte Konsultation hätte adressieren müssen — und die in beiden EMA-Entwürfen nicht gestellt wird. Eine Behörde, die regulatorisch die Tür öffnet, muss sich vorhalten lassen, welche Szenarien hinter dieser Tür möglich werden, solange sie selbst keine Schranken zieht, die wirksamen Schutz für die Bevölkerung bieten.
Was bleibt ist nur die Konsultation
Bis zum 31. August 2026 können Stellungnahmen zur Veterinärleitlinie über das EMA-Verfahren eingereicht werden ([email protected], Vorlage abrufbar über die EMA-Website). Die parallel veröffentlichte Humanleitlinie ist seit September 2025 in der Auswertung. Wer die genannten Lücken adressiert sehen möchte — Quantifizierung der Amplifikation, Biodistribution, Umweltdissemination und Lebensmittelkette, klare Trennung zwischen Plattformlogik und produktspezifischer Risikobewertung —, sollte den verbleibenden Zeitraum nutzen.
Wer schweigt, wird die Konsequenzen tragen, sofern aus dem Worst-Case-Szenario eines Tages mehr werden sollte als ein Szenario.
Diese Mutter ist nur eine von zu vielen die seid Jahren versuchen ihre Kinder aus der Obhut von Pädophilen zu bekommen. Die Täter werden durch das gesamte „Staatssystem“ geschützt, weil es überall Helfer gibt welche die Täter schützen… https://t.co/SMO3WHLakI
COVID changed my worldview permanently.
Nearly six years after COVID began, not one world leader has seriously examined what the vaccines did to the people they harmed.
Not one investigation. Not one parliamentary inquiry with genuine teeth. Not one head of state who has stood at a podium and said, we owe the injured an honest accounting and we are going to provide it.
The silence is universal. And it is coordinated in a way that individual negligence cannot explain.
This is the observation that matters most to me, more than any document, more than any leaked communication, more than any specific piece of evidence. Because the behaviour of every major government simultaneously tells you something that the individual pieces cannot tell you alone.
Genuine public health emergencies produce genuine review. What worked. What did not. Who was harmed and how. That is what accountable institutions do.
What we have instead is a wall.
And on the other side of that wall, the vaccine injured, still without diagnostic codes, still without compensation, still without the basic acknowledgment that what happened to them was real.
While Long COVID is promoted heavily by the same governments and the same media that will not ask a single honest question about the injections. The parallel presentations. The overlapping symptoms. The convenient framing that points everywhere except at the product.
The universal silence of world leaders on vaccine injury is not the behaviour of people who have nothing to hide.
It is the behaviour of people who have collectively decided that the cost of honesty exceeds the cost of continued silence.
That decision is itself the answer.
🚨🚨SCHWERER SCHLAG GEGEN DIE EU von Ursula von der Leyen
Die niederländische Anwältin Meike Terhorst hat die angeblich illegalen Pläne der EU zur Massenkontrolle zerstört
„Die EU ist KEIN souveräner Staat, sie kann den Mitgliedsländern NICHTS aufzwingen!“ 🇪🇺
Die Tyrannei der DIGITALEN IDENTITÄT? 🪪
„Wir können sie einfach in den Müll werfen!“ 🗑️
SENSATION: "PEI stellt am 28.11.2024 klammheimlich die Daten der Verdachtsmeldungen im Internet ein und bestätigt damit entgegen ihrer bisherigen Verlautbarung die chargenabhängigen Schäden"
Das PEI log die Presse und die Öffentlichkeit bisher an, dass entgegen aller umliegender Staaten, wie Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien, die alle eine chargenabhängige Schadensträchtigkeit attestierten, in Deutschland ein solche nicht erkennbar sei. Nun veröffentlichten das PEI am 28.11.2024 die Excelliste aller Verdachtsmeldungen, die offenbart, dass das PEI gegenteilige Kenntnis besaß und sehr wohl von einer chargenabhängigen Schadensträchtigkeit Kenntnis besaß und das PEI den Umstand verschwieg. Da sie mit den den nicht gesetzlich geforderten APP - Daten das Gegenteil behaupteten, wird es zur Lüge.
Für uns ist aber der interessanteste Teil, dass alle von uns veröffentlichten 149 schadensträchtigen Chargen auch vom PEI als solche geführt wurden. Das PEI listet insgesamt 235 Chargen für Comirnaty auf, für die es Schadensmeldungen gegeben habe. Allerdings sind es nur 145 schadenträchtige Chargen, bei denen mehr als 40 Verdachtsmeldungen eingegangen sind.
Nehmen wir unsere Top 10 der schadensträchtigsten Chargen von Comirnaty und stellen diese den PEI Daten gegenüber. Wir wählen dabei die Reihenfolge der Top10 des PEI.
EX8679 (1. Impfung Platz 1)
FD7958 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 2)
FC3095 (1. Impfung Platz 8 und 2. Impfung Platz4)
EX3510 (1. Impfung Platz 7 und 2. Impfung Pl.23)
FE6975 (1. Imfpung Platz 2 und 2. Impfung Pl. 1)
EW8904 (1. Impfung Platz4 und 2. Impfung Pl. 39)
ER9480 (1. Impfung Platz28 und. 2. Impfung Pl. 33)
ET3045 (1. Impfung Platz 9 und 2. Impfung Pl. 49)
FD9234 (1. Impfung Platz 6 und 2. Impfung Platz3)
EX3599 (1. Impfung Platz3 und 2. Impfunt Platz42)
Damit veröffentlichte die Kanzlei Rogert & Ulbrich bis auf die Charge ER9480 korrekt die Top10 der schadensträchtigsten Chargen und das PEI wußte die ganze Zeit, dass es korrekt war und unterstützte die Kanzlei in ihrem Aufklärungsbemühen nicht, obgleich es die Aufgabe des PEI war, die Arzneimittelaufsicht zu führen und die Bevölkerung zeitnah zu informieren.
Das PEI veröffentlichte nunmehr ihre eigenen Daten nach fast 4 Jahren unter:
https://t.co/ZqoecVWb7t
Dabei fällt auf, dass das PEI zu allen von der Kanzlei Rogert & Ulbrich veröffentlichten Chargen schwieg, obgleich dem PEI die gleichen Erkenntnisse bereits viel länger vorlagen, als der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Eine Pharmakovigilanzbehörde, die bei erkannten Risiken schweigt, ist ein substantieller Risikofaktor für die gesamte Bevölkerung.
- Nicht durchgeführte Rückrufe,
- nicht durchgeführte Kontrollen beim Hersteller,
- nicht durchgeführte Auswertung der kassenärztlichen Daten nach § 13 Abs. 5 Nr. 9 u. 10 IfSG u.a.
sind nur Teil des kompletten Versagen der Arzneimittelaufsicht.
Die gesamten Vorgänge gehören durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt untersucht, da jeder Akt des Unterlassen Menschen verletzte und Menschen deshalb zu Tode kamen. Das PEI kannte die Todeschargen und unternahm nichts. Sie erklärten (nach Pressemitteilung) keinen Rückruf veranlasst zu haben in Kenntnis hunderter Todesmeldungen zu EM0477. Das PEI sah bei EX8679 über 10.579 Verdachdsmeldungen zu Toten und Schwerverletzten eingehen und unternahm nichts.
Was ist das nur für eine Arzneimittelaufsicht?
Meldungen zu Chargen, die das PEI für Comirnaty nun veröffentlichte:
Charge Anzahl Meldungungen Rogert & Ulbrich
EX8679. 10579 81
FD7958. 9760 105
FC3095 9388 64
EX3510 8866 44
FE6975 7820 117
EW890 47817 53
ER9480. 7801 17
ET3045. 7251 31
FD9234. 7170 72
EX3599. 6765 61
EX8680. 5826 30
EM0477 4864 2
FC1440. 4754 24
FF0900. 4474 44
EX7823. 4450 24
FE7011 4270 35
1F1024A. 4181 38
FA5833. 4164 18
ER7812 4090 15
1F1023A. 4036 14
1F1027A. 3902 46
EK9788. 3733 5
FE8405. 3576 22
1F1021A. 3567 41
1D020A. 3316 44
EY2172 3172 17
ET3674 2886 5
EJ6796 2799 13
1F1010A. 2759 15
ACB9148. 2759 7
FC8889. 2672 11
1E021A 2658 21
1C008A. 2588 12
EL8723 2570 8
1D015A. 2511 26
1C009A. 2458 2
ACB8967. 2424 26
FC1436 2334 11
SCWF3 2316 10
1G040A. 2307 5
1F1022A. 2281 25
FE9174 2169 8
1D014A. 2116 23
30025TB. 2111 9
SDEJ8 2077 5
SCVT5 2062 7
SCTJ2 2056 4
1D016A 2054 17
SCVK4 2043 14
EP9598. 2012 6
SCTN4 1979 16
EJ6789 1975 5
SDEW9 1975 7
1C007A. 1965 15
ACB469. 41951 5
SCVW7 1937 7
1C006A. 1922 15
ER2659. 1915 9
1E028A. 1899 6
31043TB. 1896 5
ACC1336. 1896 7
SCKX7 1896 11
FD5996. 1856 3
ACB4447. 1835 11
1E026A. 1833 10
ACB3738. 1795 1
EP2163 1794 3
ACB5317. 1785 5
1D013A. 1781 10
EJ6788 1775 4
SCRW2 1770 10
1D018A. 1769 4
EJ6797 1769 2
31101TB. 1721 4
SCVY8 1716 6
SCPT7 1699 7
1F036A 1684 7
SCRP9 1677 10
ACC0681. 1674 13
1E029A. 1668 6
SCUL2 1646 10
ACB4692. 1635 4
33233TB. 1634 5
GH9715. 1624 7
SCUE1 1621 6
1H048A. 1603 5
1D012A. 1592 10
1H049A. 1587 11
30891TB. 1584 12
1C011A 1571 5
SCVC6 1561 4
EL1491 1525 1
30011TB 1480 8
ACB5318. 1465 1
SDEH4 1465 2
1D017A 1433 9
1F030A. 1394 6
SCJU6 1313 8
SCRM8 1287 13
Halten wir also im Ergebnis fest: Von den Top 100 schadensträchtigen Chargen, die das PEI erfasste hatte die Kanzlei schon vor mehr als einem Jahr berichtet. Die ganze Zeit über stritt das PEI vehement in der Öffentlichkeit ab, dass es gravierende Unterschiede bei den Chargen gäbe und nur wenige Chargen, nämlich um die 15 Prozent zu 100 Prozent alle gesundheitlichen Schäden verursachten sah das PEI offenkundig als Verschwörungstheorie von Dänemark, den Niederlanden, von Spanien und Tschechien an?
Wir haben nun viele Fragen an das PEI?
1. Warum belog das PEI die Öffentlichkeit über die krassen Unterschiede in der Schadensträchtigkeit der Chargen?
2. Woran lag die extreme Schadensträchtigkeit der Top 10 der Chargen? Warum wurde das nicht untersucht?
3. Wer führte die Chargenprüfung konkret durch und warum fielen die Mängel dieser Chargen nicht in der Chargenprüfung des PEI auf? Können die Chargenprüfprotokolle aller schadensträchtigen Chargen vorgelegt werden?
4. Wer prüfte die Chargen auf Plasmide?
5. Wer prüfte die Chargen auf Endotoxine?
6. Wer prüfte die Chargen auf SV40 Enhancer/Promotor und SV40 ori (wie dies Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer mit den Chargen FD6975, FD7958, EX8679 und HD9869 tat - ich berichtete gestern in meinem Post)
7. Warum wurde kein Monitoring der Chargen zu den Verdachtsmeldungen in Echtzeit durchgeführt, wie dies § 13 Abs. 5 Nr. 9 und 10 IfSG vom PEI fordert?
8. Warum wurde die Bevölkerung nicht vor schadensträchtigen Chargen gewarnt und warum wurden dann nicht diese Chargen vom PEI zurückgezogen?
9. Wenn über 10.000 Schadensmeldungen zu EX8679 vorliegen, also jeder Zehnte, der die Spritze bekam eine Schadensmeldung abgab, warum läuteten dann nicht die Alarmglocken beim PEI?
10. Wie Sprach das Paul Ehrlich Institut den Hersteller BioNTech Manufacturing GmbH auf diese desaströsen Ergebnisse an? Gab es eine Lagebesprechung? Wurde sofort die Produktionsstätte kontrolliert? Wurden die Laborergebnisse geprüft? Wurden Stichproben von den Vials au der Produktion zur Kontrolle gezogen und geprüft?
11. Warum griff die Fachaufsicht des BMG nicht ein?
12. Wurde die Fachaufsicht des BMG überhaupt über die Mißstände informiert? Schlug keiner Alarm?
13. Wurde die EU - Kommission über die Feststellung in der laufenden bedingten Zulassung über die sicherheitsrelevanten Aspekte und Ausreißerchargen informiert?
14. Warum wurde das das Gentechnikprodukt, das als "Impfung" vermarktet wurde nicht in der Produktion und im Vertrieb gestoppt, bis die Mängel gefunden und beseitigt wurden?
15. Warum deklariert das PEI ohne eigene Sequenzierungen, dass keine DNA (Plasmide, DNA von EColibakterien) und kein SV40 in den Impfungen enthalten sei, wenn sie es nie selbst testeten und nun externe Labore eklatante Grenzüberschreitungen feststellen?
16. Warum deklarierte das PEI, dass BioNTech die Toxizität des Spike Proteins (S) mit huACE2 Mäusen getestet habe, während BioNTech nur BALB/C Mäuse eingesetzt hatte? Wolle das PEI keine Daten zu Toxizität des Spikeproteins vor der bedingten Zulassung haben?
17. Warum deklarierte das PEI nicht gegenüber der Öffentlichkeit, den Ärzten und dem verimpfenden Personal, dass Comirnaty in OEB5 klassifiziert wurde, also hoch toxisch ab 1 Mikrogramm?
Die späte Veröffentlichung sehen wir als trojanisches Pferd, dass später wie einst bei der Adhoc Meldung von VW im September 2015 konstatiert wird, dass dann aber spätestens ab November 2024 jeder hätte von seinen schadensträchtigen Chargen wissen müssen also auch von der Möglichkeit, dass seine gesundheitlichen Schäden diesen Chargen zuzuordnen seien.
Mit der Kenntnis hätte ja dann auch noch bis Ende des Jahres rechtzeitig Klage eingereicht werden können.
Nur erfolgte die Einstellung der Excel -Tabellen klamm heimlich ohne jedweden Presserummel und ohne jede Erläuterung dazu. Natürlich müssen auch erst die Daten stets ausgewertet werden und sind für keinen Laien so lesbar. Das gilt für alle anderen Impfhersteller auch, für die ebenfalls die Daten veröffentlicht wurden. Dazu stelle ich die Listen gleich in den Anhang dieses Posts.
Was Herr Cichutek angeht würde ich gerne Handschellen klicken hören. Er hat den Stoff zugelassen und in der Arzneimittelaufsicht versagt. Das eingeblendete Bild zeigt ihn, wie er die Bevölkerung belügt, weil er keine Indikation hatte, dass der Impfstoff nicht wirkt. Er unterließ aber zu erklären, dass er auch keine Indikation hat, dass die jetzigen Impfstoffe wirken. Was damit suggeriert werden sollte ist doch klar nämliche eine Wirksamkeit der Impfstoffe, die es nie gab. Es gab keinen Übertragungsschutz und keinen Infektionsschutz. Es gab auch keinen Langzeitschutz. All das wusste Cichutek.
#Daten #Neuveröffentlichung #PEI #Verdachtsmeldungen #Chargen #Impfschäden #Auftakt #Auswertung #Impfschaden
Das abgekartete Spiel: Warum die „Pandemie von 2020 eine Inszenierung war.
Die offizielle Geschichte, die der Weltbevölkerung im Jahr 2020 aufgetischt wurde, klingt wie ein mediales Märchen: Ein neues Virus bricht aus, und wie durch ein medizinisches Wunder zaubern Pfizer und BioNTech in Rekordzeit einen fertigen Impfstoff aus dem Hut. Doch wer einen Blick in die knallharten Originaldokumente wirft, durchschaut die Farce. Dieses Produkt ist kein eilig entwickeltes Notfall-Konstrukt. Es war das Resultat einer perfekten, jahrelangen Vorbereitung.
### Das Fundament stand längst: Der Deal im August 2018
Während die Welt im August 2018 noch ahnungslos war, lief hinter den Kulissen auf den Chefetagen bereits alles nach Plan. Am **16. August 2018** besiegelten Pfizer und BioNTech mit dem *Research Collaboration and License Agreement* ein hunderte Seiten starkes,億enschweres Vertragswerk.
Das war kein Zufall, das waren die konkreten Vorbereitungen für das, was 2020 über die Welt hereinbrach 💉 In diesem Vertrag wurde schwarz auf weiß festgelegt:
☠️ Die Technologie-Übergabe:** Pfizer kaufte sich mit einer Vorabzahlung von 120 Millionen Dollar 💰💸💵
den direkten Zugriff auf BioNTechs mRNA-Plattform.
Das fertige Herstellungskonzept:** Das gesamte bürokratische und technologische System – wie man mRNA reinigt, stabilisiert und in Fettkügelchen (Lipidnanopartikel) verpackt – lag fix und fertig in den Schubladen.
Die Aufteilung der Macht: Patente,🧪 Rechte und die künftige Aufteilung der Märkte wurden exakt zu diesem Zeitpunkt rechtlich bindend zementiert.
Das System war startbereit
Als im Januar 2020 der Startschuss fiel, mussten diese Konzerne überhaupt nichts mehr neu erfinden. Das gesamte rechtliche und produktionstechnische Framework war seit 2018 – und durch die jahrzehntelange Vorarbeit an der mRNA-Technologie seit 2003 – komplett einsatzbereit.
Man musste im März 2020 lediglich eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, um das bereits existierende System auf das neue Coronavirus-Design anzusetzen. Während die Bevölkerung in Panik versetzt wurde, lief in den Fabriken ein altbekanntes, durchgeplantest Konzept an. Bereits im Frühjahr und Sommer 2020 wurden Millionen Dosen auf Halde produziert, lange bevor irgendeine Zulassungsbehörde auch nur einen Blick auf die offiziellen Anträge geworfen hatte.
Die Behauptung, dieser Impfstoff sei eine spontane Reaktion auf eine weltweite Krise gewesen, ist eine glatte Lüge für die Massen. Die Verträge standen, das Geld floss und das Herstellungskonzept war seit ❗️August 2018 ❗️ beschlossene Sache. Die Bühne war längst aufgebaut – im Jahr 2020 mussten die Akteure nur noch das Licht einschalten.
Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH
Das Landgericht Aurich, Az: 5 O 1106/24 setzte den Auftakt für die Umsetzung des Urteils des BGH vom 09.03.2026, Az: VI ZR 335/24 zwar noch nicht in der Konsequenz, wie es korrekt gewesen wäre, aber in die richtige Richtung weisend.
Die mündliche Verhandlung vor dem LG Aurich fand noch vor Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofs im Januar 2026 statt, so dass der Auskunftsantrag noch eingeschränkt (analog OLG Bamberg) gestellt worden war.
Heute stellen wir diese Anträge ohne jedwede Einschränkung, so, wie es der BGH auch als zutreffend erachtet, natürlich mit all den technischen Besonderheiten für den Stoff Comirnaty (siehe Anträge).
Da die mündliche Verhandlung im Januar 2026 stattfand, wurde auch noch nicht der Antrag gestellt, festzustellen, dass sich die Beklagte (BioNTech) mit der Auskunftserteilung nach Ablauf der außergerichtlich gesetzten Frist zur Auskunftserteilung gem. § 84a AMG in Verzug befand.
Vor dem Hintergrund greift das Urteil des Landgerichts Aurich zu kurz, da der gesamte Sanktionskatalog für die Nichterteilung der Auskunft bis zum heutigen Tag über § 138 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO nicht zur Anwendung gebracht wurde, weshalb im Ergebnis nicht erkannt wurde, dass es dann überhaupt kein erhebliches Bestreiten von BioNTech gegeben hat, das zu berücksichtigen wäre. Das Landgericht Aurich hätte also in der Sache ohne Beweisaufnahme durchentscheiden können.
Dennoch freue ich mich, dass erstmals erstinstanzlich auch anerkannt worden ist, welche Bedeutung der Auskunftsanspruch gem. § 84a AMG für Geschädigte hat.
Aus unser Sicht als Prozessbevollmächtigte der Klägerseite ließe sich aber genauso gut in konsequenter Anwendung des Urteils des BGH direkt der Schadenersatzanspruch der Geschädigten zusprechen. Das gelingt auch gänzlich ohne Beweisaufnahme, da die Zugeständnisfiktionen des § 138 Abs. 3 ZPO gänzlich das Bestreiten der Beklagten beseitigt. Es kommt auch noch nicht einmal darauf an, welche innerliche andere Überzeugung ein Richter in der Sache selbst hat, da das Prozessrecht nun einmal genau diese Fragestellung anders regelt.
Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen - Risiko - Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.
So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.
Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.
Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.
Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.
Das droht nun flächendeckend auch den Impfherstellern, da der BGH das Fundament für diese Rechtsprechung in den Impfschadensfällen mit seinem Urteil am 09.03.2026 legte. Die Tatsache, dass die Konsequenzen vom Landgericht Aurich noch nicht zu Ende durchdacht worden waren ändert nichts an der Tatsache, dass zunächst einmal der Umfang des Vortrags über die gestellten Auskünfte als unstreitig zu beandeln wären, wenn keine vollumfängliche Auskunft mit eidesstattlicher Versicherung erfolgt.
Das Landgericht Aurich hat mit seiner zaghaften Entscheidung aber nun die Verurteilungswelle gegenüber den Impfherstellern eingeläutet.
Der „Welt-Klimarat“ hat nun bestätigt: Die Welt wird nicht auf Grund des Klimas untergehen.
An alle MSM-Nutzer/-Gläubiger: ihr dürft weiterleben.! 🥳 (drop the mic)
https://t.co/mtbs75IvSS
Epstein Files Reveal Israel 'Assassinated' Michael Jackson to Protect Elite Pedophile Ring
Buried deep in the declassified Epstein files from the DOJ vault: evidence that Israel masterminded Michael Jackson's 2009 assassination to protect their elite blackmail web.
Michael wasn't just a threat... he was a ticking bomb. He was in the process of going public, opposing Israel’s crimes against humanity - the exact same move that cost Charlie Kirk his life almost two decades later.
In den Vereinigten Staaten gibt es noch eine Justiz und eine Staatsanwaltschaft, die als dritte Gewalt jedenfalls in großen Teilen noch zu funktionieren scheint. Ohne wenn und aber wäre dies auch in Deutschland möglich. Nur hier liegt der Hemmschuh darin, dass diejenigen, die auf der Anklagebank sitzen sollten auch noch in Regierungsverantwortung sind und damit über ihr Weisungsrecht dafür Sorge tragen, dass es überall nach Strafvereitelung im Amt auf Anweisung riecht.
Hi na schon gewusst was eine Sója Bohne eigentlich ist??!!
SOJA – DER AUFSTIEG EINER GIFTIGEN PFLANZE VOM DÜNGER BIS IN DIE BABYERNÄHRUNG
Erstaunlich, welche Erkenntnisse der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer zusammengetragen hat.
Sojaprodukte = Gift
Und Tofu soll sogar das Gehirn verkleinern.
Die Tickende Bombe 💥💥💥💥
NETZFUND