@bastian_nobile Wenn sie nicht mit dir interagiert haben, was lässt dich glauben, dass sie ausgerechnet wegen DIR vor Ort waren? Macht nen dezent paranoiden Eindruck 🤨
@realTonalDrum@HurryCallahan@PolizeiSachsen Und wie? Über die dauerhafte Unterbringung in einer Geschlossenen entscheidet letztendlich ein Richter. Gewahrsam -> letztes Wort hat ein Richter. U-Haft? Richter.
Gab es konkrete Hinweise darauf, dass er exakt solch eine Tat verübt? Aktuell nicht bekannt.
@LuisenstadtF Die erste Nutzung (waren ganz neu) war damals scheußlich. Mittlerweile nutze ich sie primär, wenn vorhanden. Ich kann ganz etspannt in meinem Tempo den Kram scannen und einpacken. Das System welches mein Edeka benutzt ist easy, Bar sowie Karte beides möglich, deutlich entspannter
@johannbeer96@polizeiberlin Weil scheinbar (zumindest liegen da keine weiteren Informationen vor) kein Untersuchungshaftbefehl durch einen RICHTER erlassen wurde. In dem Fall bleibt der Polizei nichts anderes übrig, als ihn wieder gehen zu lassen. Die Beamten finden das alles andere als geil.
@Stegi2023@polizeiberlin Weil die Polizei ihn wieder laufen lassen MUSS. U-Haft muss durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt und dann durch einen Richter erlassen werden. Da hat die Polizei selbst keinen wirklichen Einfluss drauf.
@Sunliachtl @notreichelt@Claudiu34933420@polizeiberlin Nennt sich dann Untersuchungshaft und muss durch einen Richter erlassen werden. Da im Beitrag nicht mehr dazu steht, vermute ich jetzt einfach mal, dass der Richter in diesem Fall keine Haftgründe gesehen hat - Entsprechend durfte er wieder gehen (vermutlich).
@PinkelMr58370@PolizeiSachsen @MisterKanister8 Kein Schwachsinn. Die Voraussetzungen sind faktisch richtig. Warum der richterliche Beschluss in diesem Fall aber so schnell bewilligt wurde, ist eine andere Frage auf einem anderen Blatt Papier.
@BerlesaB@d_h_ofenkaese Günstig war es sicher nicht. Allerdings kann ich dir versichern, dass das keine echten Einsatzbeamten eines SEK sind. Da spricht in diesem Video zu viel dagegen. Am auffälligsten ist das generelle Verhalten der "Beamten", wie sie sich bewegen sowie die taktische Aufstellung.
@cabal_elon@Chrissbm@ER_Bund *Waffenbesitzkarte
und nein, der Besitz eines Schlagringes ist keine Owi, sondern eine Straftat, da er im WaffG als verbotene Waffe aufgeführt wird.
@SolarGerm@solmecke "[...] es gibt auch von Solmecke zu diesem Fall kein Video."
Muss ich mir wohl eingebildet haben, dass ich dieses Video gesehen habe:
@BloodyNyuu@PietF354525@Xerxes38737506@TobiasHuch Was verständlich ist, da eine gewisse Dame gegen alles und jeden schießt, der es auch nur wagt den "BoyzClub" nicht zu kritisieren oder eine recht neutrale Position in der ganzen Sache einnimmt. Alles Gute, dass sie nicht auch noch gegen dich feuert.
@beiHirn@PolizeiMuenchen Deswegen sind es Filme. Hier haben sich die Beamten in einem realen Schusswechsel befunden. Ruhiges Zielen und sich Zeit für den Schuss nehmen ist da leider nicht angesagt. Hinzu kommt, dass auch ein Schuss in ein Bein nicht immer ungefährlich ist.