Aus gesundheitlichen Gründen habe ich X verlassen, aus gesundheitlichen Gründen und meiner Krebsdiagnose bin ich wieder da. Warum? Ganz einfach! Um hin und wieder von unserem Gesundheitssystem zu berichten
Mein Hausarzt hat in der Coronamaßnahmen Zeit ein Haus gebaut und eines im Ausland, als Feriendomizil, gekauft.
Was genau wollen jetzt Hausärzte von mir?
Krebstherapie.
Das ich Dienstags vor der vollen Mülltonne mit dem Totenkopf sitze, die bereits von Montags gefüllt ist, interessiert auch keine Sau.
Warum ich das nicht thematisiere?
Die Chemo ist nah bei.
Und ich lebe noch.
Da sich die wenigsten für unser Gesundheitssystem interessieren und auch hier auf X "mein Krebs" ist wichtiger läuft. Hier etwas was mich nervt. Diese upcycling Nummern.
NICHTS VON ALL DEM IST NEU.
Statt Gewürze wurden früher Schrauben in die Gläser gepackt.
Wir haben einen neuen Fall veröffentlicht auf unserer Plattform "Ärzte mit Gewissen".
Zwei Minuten. So lang ist die Passage, derentwegen der deutsche Staat einen 78-jährigen emeritierten Mikrobiologen wegen Volksverhetzung vor Gericht zog – aus einem Aufklärungsvideo von 90 Minuten.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, von 1990–2012 Lehrstuhlinhaber für Medizinische Mikrobiologie in Mainz:
• § 130 StGB – Volksverhetzung
• Auslöser: Briefe jüdischer Holocaust-Überlebender, die ihn baten, öffentlich zu machen, was sie für unerträglich hielten
• 23.5.2023: Freispruch erster Instanz, AG Plön
• Die Oberstaatsanwaltschaft Schleswig legt gegen den Freispruch Berufung ein
• Termin am LG Kiel für Februar 2025 – angeblich krankheitsbedingt verschoben, seither: TIA, Herzprobleme, Bluthochdruck
Ein Freispruch, der angefochten wird. Ein Verfahren, das sich in die Länge zieht.
Bhakdi selbst zur Berichterstattung: „peinlich und zutiefst beschämend".
https://t.co/KUiXUbnWYv
#ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience
Was mich am meisten an Franziska Brantners „Frei sind wir nur als wir“ beschäftigt, ist, dass ich nicht das Gefühl habe, es als grüne Dummquatscherei abtun zu können. Da ist eine individualitätsfeindliche Ideologie dahinter - und diese findet sich ganz real in der Politik wieder.
Als ich Ende April fragte, welche Bundesminister Rüstungsaktien von @RheinmetallAG & Co besitzen, traf ich erstmal auf Schweigen im #BPK-Walde. Dann bat mich @RegSprecher, die Fragen schriftlich einzureichen. Das tat ich. Antworten liegen jetzt vor. Voilà:
https://t.co/4LsuTSj8pJ
Warum „Lügenfritz" erlaubt ist und warum die Strafjustiz hier schon wieder patzt
Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz" nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz" ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen" und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität". Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt". Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio" und „Lügen-Kasper" eingestellt, „Lügenfritz" verurteilt, „Lackaffe" für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt. https://t.co/CBEIRiywBJ
Jas Singh, representing the Sikh Federation (UK) @SikhFedUK speaking at a press conference at Guru Nanak Gurdwara, Smethwick @GNGSmethwick following the sentencing of Vickrum Digwa for 21 years for the murder of Henry Novak.
The Sikh community has unequivocally condemned in the strongest terms Vickrum Digwa for not only the murder of Henry Novak for which he is solely responsible, but also the lies he has told.
He made the wrong choice, should have pleaded guilty and must now serve his lengthy prison sentence.
Die Bezeichnung von BK Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ ist laut Gericht eine strafbare Beleidigung. Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte, hat das zuständige Amtsgericht Öhringen auf einen entsprechenden Antrag der Ermittler einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen wegen eines Facebook-Kommentars erlassen. Die Strafe sei bereits rechtskräftig, hieß es.
Der Eintritt in den Kölner Dom wird ab Juli 12 Euro betragen. Besucher müssen außerhalb der Gottesdienste für "touristische Besichtigungen" zahlen. Das Geld soll der Pflege und dem Schutz der Kathedrale zugute kommen.
https://t.co/MTHXgoYxQu