In Niedersachsen haben zwei Personen ein AfD-Wahlplakat von einem Mast entfernt und gestohlen!
Das ist eine Straftat.
Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) – erfüllt, wenn das Plakat als fremde bewegliche Sache weggenommen wird und die Täter mit Zueignungsabsicht handeln. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Je nach Art des Entfernens kommt zusätzlich in Betracht:
Sachbeschädigung (§ 303 StGB), wenn das Plakat oder die Befestigung (z. B. Kabelbinder, Trägerplatte) beschädigt oder zerstört wird.
Man kann gespannt sein, ob die Polizei hier aktiv wird.
@Polizei_OL
@scholliman38874 sehe ich anders, der Bürger sollte schnellst diese unfähige Regierung, die seit Jahren nichts unternimmt aus dem Reichstag bestrafen und abwählen! Schönen Sonntag noch
#b2507 jedes Jahr immer wieder.. wann hört das endlich auf? #Leipzig schon wieder vergessen.. Wann geht das Deutsche Volk geschlossen auf die Straße❓❗❗❓
Verkehrsminister Schnieder (CDU) tritt nach seiner „Doch-nicht-Entlassung“ zurück: Das Chaos in Merz' Kabinett wird immer größer, während sich die Lage Deutschlands täglich verschlimmert. Zeit für die AfD!