Sichtlich ergriffen und mit Tränen in den Augen sagt der Kinderarzt Dr. Jahn vor der Brandenburger Corona-Enquete-Kommission:
„Insbesondere die Impfung von Schwangeren war meines Erachtens eine der folgenschwersten und folgenreichsten Fehlentscheidungen in der neueren Medizingeschichte und hat die meisten Todesopfer gefordert – in Form von Kindern, die nicht geboren wurden.“
Vor allem war es keine medizinische, sondern eine politische Entscheidung. Die STIKO gab dem massiven Druck des Gesundheitsministeriums, unter Verantwortung des zuständigen Ministers Jens Spahn, nach – trotz fehlender Sicherheitsdaten für Schwangere.
Ein erfahrener Kinderarzt, der sein Leben lang für das Leben der Kleinsten gekämpft hat, kann die Tragweite dieses Verbrechens kaum in Worte fassen.
Sehr geehrte Frau Amann, sehr geehrte Frau Nietzard,
mit Erstaunen habe ich die verstörenden Thesen von Frau Nietzard gesehen. Dazu aber mal im Einzelnen:
1. Schutzstatus
Als Vater der am 25.01.2023 in einem Nahverkehrszug in Brokstedt ermordeten- erst 17-jährigen- Ann-Marie möchte ich gern von Ihnen wissen, warum Sie meine Tochter kein Anrecht auf Sicherheit hatte?
Sie und Ihr Freund Danny wurden mit 38 Messerstichen niedergemetzelt...so entstellt, das wir als Eltern nicht einmal mehr das Gesicht unseres Kindes sehen durften!
Der Mörder meiner Tochter war illegal in diesem Land, hatte bereits über 42 schwere Straftaten verübt- unter anderem ein Jahr voher schon einmal jemandem ein Messer in den Hals gerammt!!!!- und war ausreisepflichtig! Dank Menschen wie Ihnen, durfte er sich trotz allem unbehelligt weiter in diesem Land bewegen...
Inzwischen sind wir mit mehr als 1.000 Familien vernetzt, die in den letzten 11 Jahren angehörige durch Ihre Politik betrauern mussten...davon alleine 400 Kinder jeglicher Hautfarbe, Herkunft, Sprache und Religion, die z.B. nur zur Schule gehen wollten und nicht mehr zu Ihren Eltern nach Hause kamen!
Und Sie verlangen von uns verwaisten Eltern, das wir Verständnis für die Mörder unserer Kinder haben? Das wir uns Sorgen sollten, das es den Tätern in ihrem Heimatland nicht gut gehen könnte?
Fragen Sie doch mal uns als Eltern, wie es uns geht...denn unsere Kinder können sie ja nicht mehr fragen...die sind nämlich TOT!!!!
2. gerechte Strafen
Was ist für Sie eine gerechte Strafe, wenn ein Mensch ohne Grund, Vorwarnung und Anlass andere Menschen- zum Teil Kinder!!!- aus dem Leben reißt?
Nur zu Erinnerung, damit Sie verstehen was das bedeutet: Unsere Kinder liegen 2m tief begraben und kommen niemehr wieder! NIEMALS! Ihr Leben wurde von jemand Wildfremden brutalst beendet.
Sie dürfen keinen Schulabschluss mehr machen, sich nicht mehr verlieben, nicht mehr heiraten und uns Eltern zu Großeltern machen...
Bitte definieren Sie mir- und den anderen verwaisten Eltern- was für Sie eine gerechte Strafe ist, wenn Sie schon die Rückführung der Mörder in ihre Heimatländer als "menschenunwürdig" betiteln?
3. Deutschland= reiches Land
Ich fahre seit mehr als 3 Jahren durch dieses Land und versuche verwaisten Eltern zu helfen. Ich komme in Haushalte, wo beide Elternteile einem ehrenwerten Beruf in Vollzeit nachgehen und beide nebenbei noch einen Minijob haben...
...damit sie sich das kleine Reihenhaus noch leisten können...und dennoch haben sie kein Geld, ihre ermordeten Kinder würdevoll und anständig beerdigen zu können...
Stattdessen stehen Poliker vor den Mikrofonen und erzählen diesen Menschen sie wären "reich" und das sie mit 14 Stunden-Tagen bei Politikern als "faul" gelten...
Sehr geehrte Frau Nietzard, ich bin gerne bereit mit Ihnen darüber zu diskutieren- es sei denn, dieses Thema ist Ihnen wieder "zu blöd", wie bei Julia Ruhs Sendung "Klar"
Gern lade ich Sie am 19.09. um 14:00 Uhr nach Frankfurt zur Trauerwache Deutschland ein...haben Sie den Mut und den Anstand mit vielen anwesenden verwaisten Eltern zu sprechen, um vielleicht eine andere Sichtweise zu bekommen...
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kyrath
@MelAmann@jetteniz@juliaruhs
Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren
Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt hatte.
Es ist ein Verfahren, das exemplarisch für viele steht: Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin, hatte während der Corona-Zeit 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft.
Ein Vorwurf, der sich wandelte:
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die betroffenen Patienten hätten keine „hinreichend schweren" Erkrankungen gehabt.
Genau an diesem Punkt setzt Külkens Verteidigung an. Die einschlägige Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen" – nicht von Krankheiten und schon gar nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er:
„Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen."
Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden seiner Patienten – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als medizinisch legitime Gründe für eine Befreiung. Er beruft sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus."
Vorausgegangen: drei Praxisdurchsuchungen.
Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis. Den Weg in die Maßnahmenkritik beschreibt Külken als allmählichen Prozess in den Jahren 2020 und 2021, parallel zu einem aus seiner Sicht „massiven Anstieg" von Patienten mit Maskenproblemen.
Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot.
Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, die Berufung auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken.
Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er das Verfahren bewusst nicht als reine Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führen will.
Seine Kritik:
In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine seiner Ansicht nach propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute" (regelkonforme) und „böse" (kritische) Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder.
Der Fall Dr. med. Thomas Külken ist in unserem Verzeichnis als Fallbericht dokumentiert:
https://t.co/9FiO9Mw7Ll
Grundlage dieser Meldung ist seine am 16. Juni 2026 veröffentlichte Stellungnahme:
https://t.co/Xm2MS8ICsG
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken (über 1 Stunde) hat Carlo Kitzlinger eingesprochen:
https://t.co/p7mFAFkea0
Despite everything I went through in gymnastics, it's made me who I am. And I'm so grateful to have had the opportunity.
The chance to train. To compete. And to win.
I'll always fight for female athletes.
Staatsanwälte, die jetzt nicht gegen die Verbrecher der Covid-Zeit ermitteln, machen sich selbst strafbar. Denn sie können sich nicht darauf berufen, sie wüssten von nichts.
Ein lesenswerter Aufsatz meiner Schwester, (noch) Strafrechtsprofessorin an der Uni Regensburg.
Danke Katrin für Deinen Mut, heutzutage in Deutschland das Gefährliche zu wagen, die klaren Fakten auf den Tisch zu legen.
Mich würde es nicht wundern, wenn Du dafür unter irgend einem Vorwand Deinen Job verlierst, so weit ist es in Deutschland schon gekommen, fürchte ich.
Herzlichen Dank an alle, die in Bezug auf Ihre eigenen gesundheitlichen Schäden infolge der Impfung mit Comirnaty für die Chargen EX8679, FD7958 und FE6975 nunmehr Strafanzeigen gegen einzelne Personen im Tatkomplex BioNTech heute einreichten. Auch Frau Koenig gilt mein Respekt und Dank, weil sie als Initiatorin des Projekts mich davon überzeugte, dass das die Geschädigten nicht nur zivilrechtlich erklären sollten, dass sie für ihre gesundheitlichen Schäden eine Entschädigung verlangen, sondern auch den weiteren Schritt gehen sollten, die Verantwortlichen für ihr persönliches Leid zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich bin bekanntermaßen kein Freund des Strafrechts, vor allem weil es die Aussichten auf eine vergleichsweise Lösung in der Regel komplett verhärtet. Nur müssen wir die Realität zur Kenntnis nehmen, dass es bisher nur eine Verhärtung gibt, nämlich, dass keiner der Impfhersteller gesprächsbereit ist. Das mag auch daran liegen, dass die Rechtsanwälte mutmaßlich auf Stundenbasis vom Steuergeld kompensiert auf der Gegenseite niemals auf den Gedanken kämen sich zu vergleichen, weil niemand die Kuh schlachtet, die derzeit gemolken wird, nämlich bei den Impfherstellern der Steuerzahler.
Aus diesem Grund fand heute der Auftakt der Strafanzeigen statt und wird sich die ganze Woche über fortsetzen. Die Strafanzeigen werden bei allen örtlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht werden, wo es mehrfach zu gesundheitlichen Schäden durch die bezeichneten Chargen gekommen ist und natürlich gibt es gesonderte Strafanzeigen bei den Handlungsorten, wo Schwerpunkte des Handelns nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen vermutet werden. Diese Hot Spots bekommen dann eigene auf diese Tathandlungen zugeschnittene Strafanzeigen.
Zur Erinnerung für alle stellt eine Strafanzeige keine Tatsachenbehauptung dar, sondern sie stellt einen Sachverhalt zur Prüfung der Staatsanwaltschaft, ob auch sie einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen erkennen kann. Auch dies löst dann bei Bejahung nur Ermittlungen aus, nicht aber mündet es auch notwendigerweise in die Anklageerhebung. Gleichwohl werden diese Verfahren mit dieser Zielsetzung, dass Anklage erhoben wird, betrieben.
Besonders großer Dank gebührt der großen Solidarität der Geschädigten untereinander, dass alle, die daran bisher teilnahmen, ihre schriftlichen Zeugenaussagen für den Zustand vor der Impfung, den Impfungen selbst und auch der chronologischen Geschichtserzählung der Schadensereignisse nach den Impfungen nicht nur für sich selbst, sondern auch allen anderen Geschädigten zur Verfügung stellten und dafür die Freigabe erklärten. Es ist das größte Gemeinschaftsprojekt bisher, dass es in den Impfschadensfällen jemals gab.
Jeder der auch von einer der drei Chargen betroffen ist, ist herzlich eingeladen am Gelingen des Projektes durch seinen persönlichen Beitrag mitzuwirken.
Diesen offenen Brief von Bernd Kütscher @brotdirektor (CEO Bäckerei „Die Lohners“) an @larsklingbeil sollten alle lesen:
„Lieber Lars Klingbeil, vor genau drei Jahren standen wir abends nebeneinander. Heute kann ich nicht länger schweigen.
——
Immer am 5. Mai feiern wir den Tag des Deutschen Brotes. Vor genau drei Jahren, am Abend des 5. Mai 2023, wurden Sie für ein Jahr zum Brotbotschafter ernannt (Foto).
Heute sind Sie Finanzminister. Ich selbst trage inzwischen Verantwortung für über 2.000 Menschen. Immer öfter höre ich, dass trotz guter Löhne und Überstunden am Monatsende nichts übrig bleibt.
Wir sehen es auch in den Fachgeschäften: Kunden zögern, greifen oft zu unserer Friedenskruste, die wir als Zeichen gegen Krieg und Inflation bewusst preisgünstig anbieten: 750 g Mischbrot mit Natursauerteig für nur 2,50 €.
Brot war Symbol für Würde, Genuss und Heimat. Heute wird es zur Frage des Geldbeutels.
——
Herr Klingbeil, Sie haben letztes Jahr 990 Milliarden Steuern eingenommen. Fast eine Billion - absoluter Rekord! Dazu 600 Milliarden „Sondervermögen". Ein neuer Name für neue Schulden. 2026 kommen 180 Milliarden dazu. Bis 2029 planen Sie mit weiteren 800 Milliarden Schulden. Die Zinsen werden uns bald ruinieren.
Trotzdem funktioniert vieles nicht. Weder Bahn noch Bildung, weder Brücken noch Bundeswehr. Auch in Digitalisierung und andere Zukunftsfelder wurde viel zu wenig investiert.
Stattdessen lese ich von Milliarden für Klimafinanzierung im Ausland, von fast 200 Milliarden Sozialausgaben allein im Bundeshaushalt, von 305 Milliarden für das Personal der öffentlichen Hand.
Während die Wirtschaft durch falsche Weichenstellungen immer mehr Stellen abbauen muss, leisten sich Bund, Länder und Kommunen immer mehr Personal und erzeugt so nebenbei immer mehr Bürokratie. Hier sind die Prioritäten verrutscht.
——
Ihre Antwort, Herr Klingbeil? Forderung nach noch höheren Steuern. Noch mehr Umverteilung von oben nach unten. Klingt sozial. Ist es nicht.
Irgendjemand muss leisten. Früh aufstehen, Risiko tragen, Backöfen anheizen. Diese Menschen werden ausgepresst, während der Staat immer fetter wird. Deshalb verlassen immer mehr Menschen unser Land. Auch Firmen und Arbeitsplätze.
——
Die Quittung haben Sie längst: Ihre Partei war einmal Volkspartei mit über 45 Prozent. Heute steht die SPD bei 12, Tendenz fallend. Ein Wunder, dass die Parteibasis das mitmacht.
Ich erinnere Sie an Ihren Amtseid: den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
„Das deutsche Volk" ist im Grundgesetz kein ethnischer Begriff. Es ist die Gemeinschaft derer, die diesen Staat tragen. Die etwas leisten und zur Gesellschaft beitragen wollen. Egal aus welchem Land.
Heute habe ich zum ersten Mal politisch den Mund aufgemacht. Es muss etwas passieren. Bis bald.“
Here’s Dr Zelenko teaching us how to treat Hantavirus back in 2022. This will be the most enlightening 2 minutes and 47 seconds of your life. Please listen carefully.
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
Der Weltklimarat zieht die Katastrophenszenarien mit einer Erwärmung von 3-5 Grad zurück und kommt in seinem wahrscheinlichsten Szenario auf eine Erwärmung von noch nur zusätzlich 1,1 Grad bis 2100. Deutschland mit einem CO2-Anteil von 1,45 % am Welt-CO2 trägt dann nur noch 0,0145 Grad zur Erwärmung bis 2100 bei. Wann gibt es eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages, der die CO2-Abgabe, das Verbrennerverbot und das Heizungsgesetz kassiert?https://t.co/7UwBCU4elB
Das Thalia hat sämtliche Reden gelöscht, bis auf eine, die natürlich gegen die AfD war.
Ich finde, wir sollten die sensationelle Rede von Harald Martenstein erneut viral gehen lassen.
‼️Allein die 🔴 ist Brand gefährlich ‼️‼️Ein riesiger KRAKE der die Fäden im Hintergrund zieht und in jeder Hinsicht "UNDEMOKRATISCH" ist [siehe Ansprache Esken Blacklisting]. Ich glaube mittlerweile Dinge die ich nicht aussprechen kann/darf⛔️🤐
Warum findet der „menschengemachte Klimawandel” breite Unterstützung? Ganz einfach, weil die Gegenpositition gecancelt wird. Links zu den Zitaten führender Klimaforscher finden Sie unten.
Hintergrund: Der Weltklimarat (IPCC) soll nicht generellen Klimawandel erforschen, sondern nur „menschengemachten”. Da steckt das Ergebnis schon im Auftrag, es handelt sich nicht um offene Forschung.
Seit seiner Gründung hat der Weltklimarat jeden eliminiert, der von der vorgegebenen Agenda abwich. Er ist ähnlich korrupt wie die WHO und ein weiteres Beispiel, wie Demokratie durch internationale Organisationen Schritt für Schritt zurückgedrängt wird:
Örtliche Politiker wagen meist nicht, gegen die Interessen ihrer Bürger zu handeln. Wenn schädliche Aktionen aber von „oben” kommen, etwa von WHO, IPCC oder EU, dann werden sie verwirklicht, egal ob Lockdown oder Degrowth. Auf diese Weise werden Demokratien schrittweise in Feudalsysteme transformiert, und das ist ein wichtiger Grund für die zunehmende Entfremdung und Unzufriedenheit.
Quellen:
https://t.co/jRjB0FEGsU
https://t.co/q9WdBHWmAW
https://t.co/NtOYTYphap
https://t.co/E3OhV1aH1E
When Allyson Felix became pregnant, Nike threatened to cut her sponsorship contract by almost 70% because of her pregnancy.
They told her:
“You should know your place… and just run.”
Amid all this, at seven months pregnant, Allyson had to undergo an emergency C-section due to a serious complication.
Her baby girl spent over a month in the neonatal intensive care unit.
But two years later, Allyson qualified for her fifth Olympic Games, with her daughter in the stands cheering her on.
Allyson left Nike.
And she founded her own shoe brand: Saysh One.
At the Tokyo Olympics, she ran wearing her own sneakers, carrying the motto:
“I know exactly where my place is.”
With 11 medals, she surpassed Carl Lewis and became the most decorated American track and field athlete in history.
And to all women, she gave this message:
“I raised my voice and built this company for you, so that you’ll never have to train at 4:30 in the morning, five months pregnant, just to hide it from your sponsor.” ❤️
Die Behauptung, dass 90% aller Wissenschaftler hinter Klimalüge stehen, ist gerade eine Lüge. Es fehlt für solche Behauptung jegliche verifizierbare Grundlage. Aber Broders Antwort war noch besser.
Gönnt euch diesen Rant von Ökonom Daniel Stelter gegen die Studie des Frauenhofer Instituts zur Kernenergie und gleichzeitig gegen die „taz“ Journalistin, Anna Lehmann, deren kompetenzbefreite, aber ideologisch getriebenen Argumente schlichtweg verpuffen.
Make Facts Great Again 💪
DIE CORONA-ENQUÊTE-KOMMISSION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG WILL MICH NICHT ANHÖREN
Prof. Martin Schwab schreibt auf Telegram:
Liebe Community,
Am Donnerstag, den 23.4.2026 findet im Deutschen Bundestag eine nichtöffentliche Sitzung der Arbeitsgruppe 1 der Corona-Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages statt. Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit spezifisch rechtlichen Fragen. Eines der Mitglieder dieser Kommission ist Dr. Beate Pfeil. Sie ist eine der drei Sachverständigen, die dem Plenum dieser Kommission auf Vorschlag der AfD angehören. Beate Pfeil hatte in der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, mich in der Sitzung am 23.4.2026 als Sachverständigen anzuhören. Als Thema der Sitzung ist Folgendes vorgesehen:
„Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und Ebenen sowie im EU-Kontext“
Wie Beate Pfeil mir gestern (21.4.2026) Nachmittag mitteilte, wurde – aus bisher nicht bekannten Gründen – der Vorschlag, mich anzuhören, mehrheitlich abgelehnt. Die Arbeitsgruppen sind so organisiert, dass – anders als im Plenum – die Anhörung einzelner Sachverständiger nicht erzwungen werden kann, sondern von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe mehrheitlich gebilligt werden muss. Und diese Mehrheit hat es wohl für den Vorschlag, mich anzuhören, nicht gegeben.
Ich bedauere das sehr. Denn ich hätte der Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit staatlicher und privater Akteure viel erzählen können:
1. Die Beschaffung von Impfstoffen war nur auf der Basis von Lieferverträgen möglich, kraft derer der Staat die Hersteller umfassend von der Haftung selbst sowie von den Kosten der allfälligen Haftpflichtprozesse freistellte.
2. Die Verabreichung von Impfstoffen erforderte die breitflächige Mitwirkung von Ärzten, die vom BGH sogar i.S. des Art. 34 GG, § 839 BGB zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne gestempelt wurden (BGH vom 9.10.2025 – III ZR 180/24).
3. Um Akzeptanz für die Grundrechtseinschränkungen herzustellen, waren die Regierenden auf eine gewogene Medienberichterstattung angewiesen. Hierbei halfen parteinahe Medienkonzerne, etablierte Netzwerke zwischen Journalisten und Politikern (Atlantikbrücke, Bilderberg-Konferenz) und ein 2020 gegründetes Netzwerk namens Trusted News Initiative, das es sich zum Ziel gesetzt hatte, „Desinformationʺ betreffend die COVID-Impfstoffe zu bekämpfen. Unmengen von Künstlern, Wissenschaftlern, Journalisten, Ärzten, Juristen und Geistlichen trugen mit teilweise abstoßender Hassrede gegen „Ungeimpfte“ dazu bei, Menschen unter Druck zu setzen, die sich gegen die staatliche Impferpressung zur Wehr setzten. Die Narrative der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda hatten zahlreiche prominente Unterstützer, und ohne sie wäre es vermutlich deutlich schwieriger gewesen, sie auf breiter Fläche erfolgreich zu kommunizieren.
4. Private Unternehmer wurden unter Bußgeldandrohung dazu angehalten, sich unter Berufung auf ihr Hausrecht zu einer Art Gesundheitspolizei aufzuschwingen, indem sie ihren Kunden 2G-/3G-Nachweise und das Tragen von Masken abverlangen sollten. Vergleichbares galt für private Schulen, die denselben Regularien unterworfen waren wie staatliche Schulen.
5. Im November 2021 konnten kraft einer Allgemeinverfügung in Köln Passierscheine zum Nachweis der Berechtigung, bestimmte Straßenzüge in der Kölner Innenstadt ohne 3G-Nachweis zu betreten, bei der Karnevalsgesellschaft Willi Ostermann 1967 e.V. erworben werden. Der Karnevalsverein durfte Gesundheitspolizei spielen. Kein Witz!
6. Bei der einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht (§ 20a IfSG a.F.) mussten Kliniken und Arztpraxen ungeimpfte Beschäftigte bei den Gesundheitsämtern melden. Praxisinhaber und Klinikleitungen wurden so zur Denunziation ihrer eigenen Beschäftigten verdonnert – und zwar abermals unter Bußgeldandrohung.
7. Apropos Denunziation: Ich möchte nicht wissen, auf wie viele „illegalen“ Zusammenkünfte (Kindergeburtstage, Spielen auf Spiel- und Bolzplätzen, geheime Partys) Polizei und Ordnungsämter erst durch Hinweise aus der Bevölkerung aufmerksam wurden. Jeder Corona-Eiferer wurde zum potentiellen Hilfssheriff. Dazu zwei Fälle aus eigenem Erleben:
a) Ich habe 2021 in einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Kassel einen Händler vertreten, der es gewagt hatte, im tiefsten Lockdown nicht nur seinen Laden zu öffnen, sondern auch Kaffee und Gebäck an seine Kunden auszureichen. Der Polizist, der den Einsatz zur Beendigung dieser Veranstaltung geleitet hatte, gab bei seiner Vernehmung als Zeuge an, dass die Polizei von der Veranstaltung durch einen Anruf eines – wie soll ich es nennen – „besorgten Bürgers“ erfahren hatte. Fälle dieser Art sind vermutlich Legion.
b) Im Sommer 2022 war ich in einem Regionalzug unterwegs. Draußen war sonniges, warmes Wetter. In Zügen galt gleichwohl Maskenpflicht. Ich sah das nicht ein und trug meine Maske dekorativ als Armband, um sie aufzusetzen, falls der Schaffner kommt. Von anderen Fahrgästen wurde ich aufgefordert, die Maske aufzusetzen, und als ich mich beharrlich weigerte, drohten jene Fahrgäste damit, den Schaffner zu informieren, falls er kommen würde (was er aber nicht tat). Das Gespräch endete damit, dass besagte Fahrgäste mir einen angenehmen Abend, ein schönes Wochenende und einen nahen Tod wünschten.
Ich hatte Anfang 2024 die Chance, mich mit dem Wirt eines Balkan-Restaurants in Süddeutschland zu unterhalten. Er meinte, in seiner Heimat (Nordmazedonien) gebe es zwei Unterschiede zu Deutschland: Zum einen habe man mit Regierungen so viele schlechte Erfahrungen gemacht, dass man sich dreimal überlege, ob man deren Empfehlungen und Anordnungen Folge leiste. Zum anderen komme es dort nicht vor, dass jemand seine Mitmenschen bei Behörden verpetzt – denn wer so etwas mache, werde fortan von allen anderen gemieden. Nach allem, was ich aus den Balkan-Staaten höre, wurden dort die Corona-Regeln nicht ansatzweise so heiß gegessen wie gekocht.
Solange die Menschen zusammenhalten, hat ein übergriffiger Staat keine Chance. Jedenfalls nicht, solange nicht eine flächendeckende digitale Totalüberwachung ausgerollt wird. Möglicherweise ist das die „Lehre“, die die Corona-Verbotsparteien für die „nächste Pandemie“ zu ziehen beabsichtigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Dr. Gunter Frank: „Sie verhöhnen die Opfer!“
Dr. Gunter Frank vertritt die Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA) im Heidelberger Gemeinderat. IDA hat sich zum Ziel gesetzt, den Opfern der Corona-Maßnahmen eine Stimme zu geben.
Doch wer sich im Heidelberger Gemeinderat kritisch äußert und eine Aufarbeitung der Corona-Zeit fordert, wird nicht nur ausgegrenzt, sondern immer wieder angepöbelt. Kommunalpolitiker, insbesondere aus den Reihen von Grünen, SPD und Linken, reagieren mit Spott und Herablassung, statt die Verantwortung ihres Amtes ernst zu nehmen. Sie ziehen es vor, politische Gegner zu verhöhnen, anstatt sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu stellen. Dieses unwürdige Schauspiel muss auch IDA-Stadtrat Dr. Gunter Frank immer wieder erleben.
Auch IDA-Vorstand Dr. Kay Klapproth berichtet, dass Bürger im Gemeinderat wiederholt beschimpft und ausgelacht wurden, wenn sie über die Folgen der Corona-Maßnahmen in Heidelberg sowie über Betroffene unter alten wie jungen Menschen sprachen.
In Heidelberg werden seit Jahren die Bemühungen von Bürgern, offen über die Schäden der Corona-Politik und der Impfkampagne zu sprechen, systematisch abgeblockt.
Das ist umso bemerkenswerter vor dem Hintergrund der inzwischen veröffentlichten Krisenstabprotokolle der Stadt. Sie zeigen eindeutig, dass die mit den Maßnahmen verbundenen Probleme den Verantwortlichen der Stadt von Anfang an bekannt waren.
Warum wird eine Debatte bis heute verhindert? Vielleicht weil die Verantwortlichen Angst vor dem Ergebnis haben?