@TheoGottwald Mir erscheint die Schilderung nicht glaubhaft. Gegen eine Zwangsvollstreckung wehrt man sich per Erinnerung beim Vollstreckungsgericht, und die kostet natürlich keine „30.000 Euro Gerichtskosten“. Was stand denn in den Festsetzungsbescheiden, die Walter S. zuvor erhalten hat?
@holgerschindler@IndiCannArabica Exakt! Beim Rundfunkbeitrag muss es endlich die Möglichkeit zur Abmeldung geben. Was danach mit dem ÖRR passiert, wäre Sache der verbleibenden Zuschauer – mich interessiert es nämlich nicht.
@IndiCannArabica@NinaSch36067122 Schön, dann sind wir uns ja einig: der Rundfunkzwangsbeitrag wird zum Abo und das Programm verschlüsselt. Mal sehen, was von den 10 Mrd. Jahresbudget dann noch übrigbleiben würde…
@Hadmut Die AfD weiß in diesem Punkt leider gar nicht, was sie will. Im Grundsatzprogramm von 2016 ist von einem freiwilligem Abo-Modell die Rede, in aktuellen Wahlprogrammen wird hingegen regelmäßig der steuerfinanzierte „Grundfunk“ gefordert.
@GaroWeimert@JulianAdrat Meinetwegen auch so. Nach dem Scheitern der Zwangsvollstreckung ist aber nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern Bank (Kontopfändung) bzw. Arbeitgeber (Lohnpfändung), und die nötige »Pfändungs- und Einziehungsverfügung« darf sich die Landesrundfunkanstalt selber austellen.
@HunterOfTheRich@JulianAdrat Nicht quatschen, sondern machen! Es gibt tausende von Bürgern, die seit 2013 Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag leisten. https://t.co/iVvNo8mCfC zeigt übrigens die Minimalform an Widerstand, die unmittelbar jeder leisten kann, ohne empfindliche Nachteile zu riskieren.
@GaroWeimert@JulianAdrat Das ist falsch. Eine Zwangsvollstreckung kann man (auch ohne Fehler darin) oftmals einfach ignorieren – dann erfolgt eben der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Eine Konto- oder Lohnpfändung lässt sich hingegen nicht effektiv abwehren, wenn man pfändbares Vermögen hat.
@JulianAdrat Das Zwangssystem funktioniert, weil viel zu wenige Bürger Widerstand leisten. Wer (nach 13 Jahren Rundfunkbeitrag!) endlich mal den Arsch hochkriegen will, findet dazu auf https://t.co/iVvNo8mCfC eine Anleitung.
@Doris_Ammon@Georg_Pazderski Programmbeschwerden können beachtet werden – oder einfach in der Rundablage landen. Ein Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid hingegen *muss* bearbeitet werden. Da scheint mir das Porto besser eingesetzt zu sein.
@LiobaFr@Georg_Pazderski Wer Hartz IV/Bürgergeld/Grundsicherung bezieht, ist überhaupt nicht beitragspflichtig und kann dies dem Beitragsservice einfach mitteilen.
@ManNannteIhnMoe@Georg_Pazderski Wenn Sie gar nicht reagieren, wird man irgendwann Ihr Konto pfänden. Folgen Sie besser der Anleitung auf https://t.co/iVvNo8mCfC und machen Sie der Landesrundfunkanstalt Arbeit, ohne selber empfindliche Nachteile zu riskieren.
@queru_lant Nicht die Besetzung von „Rundfunkräten“ ist das Problem, sondern ihre Existenz an sich, als Feigenblatt eines quasi-staatlichen Propagandasystems.
@t_woelfer@gaborhalasz1 Dieser Medienkonzern bedient sich dann staatlicher Zwangsmittel, um Vermögenswerte zu pfänden. Und während jedes normale Unternehmen bei Zahlungsausfällen einfach den Vertrag kündigt, sendet der ÖRR unbeirrt weiter und veranlasst ggf. alle drei Monate eine Pfändung, ad infinitum.
@OERRBlog Der Fernsehrat vertrete als „Anwalt“ die „Allgemeinheit“. Selbst wenn das stimmen würde, ist es lächerlich: Bei privaten Medienanbietern kann ich mich ohne Anwalt selber vertreten, bspw. durch Abschluss eines Abos oder Kündigung desselben. Gefällt mir viel besser.
@R_Feuerbach@OERRBlog@VincentDrageiro Selbst ein solches Minimalprogramm kann natürlich nicht ���kostenlos“ sein. Besser: Rundfunkzwangsbeitrag abschaffen und durch freiwilliges Abo ersetzen. Alles andere ergibt sich dann von selbst.