Betreff: Förmliche Programmbeschwerde zum Themenabend „Eine bessere Welt“ am 23. März 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Fernsehrats,
hiermit erhebe ich förmliche Beschwerde gegen den ZDF-Themenabend vom 23. März 2026: den Spielfilm „Eine bessere Welt“ ab 20:15 Uhr und die direkt anschließende Dokumentation „Hass im Netz: Eine bessere Welt – Die Dokumentation“ ab 22:15 Uhr. Die beiden Sendungen bilden eine bewusste inhaltliche Einheit und verstärken sich gegenseitig in ihrer einseitigen und tendenziösen Darstellung. Der Themenabend verstößt nach meiner Überzeugung in mehreren Punkten gegen § 11 Rundfunkstaatsvertrag sowie gegen die Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF, insbesondere gegen die Gebote der Ausgewogenheit, Objektivität, Unparteilichkeit und das Verbot redaktioneller Werbung. Zudem verletzt er den gesetzlichen Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen abzubilden und einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
1. Einseitige und emotionalisierte Darstellung politischer Debatten
Der Spielfilm setzt legitime Kritik an einem radikalen, staatsinterventionistischen Konzept – dem individuell gedeckelten CO₂-Konto – atmosphärisch mit „rechtem Hass“ und einem „Männer-Lynchmob“ gleich. Sachliche und völlig legale Einwände gegen ein Vorhaben, das massive Eingriffe in die persönliche Freiheit und den Alltag der Bürger bedeuten würde, werden bewusst mit Beleidigungen und Bedrohungen vermischt. So entsteht der Eindruck, jede ernstzunehmende Opposition gegen derart weitreichende staatliche Maßnahmen sei bereits Ausdruck von Hass und führe zwangsläufig zu einer Eskalation bis hin zu physischer Gewalt. Dies unterdrückt eine notwendige sachliche Debatte und verletzt klar das Gebot der Objektivität und Ausgewogenheit.
2. Die Rolle Dunja Hayalis und der selektive Umgang mit virtueller Gewalt
Besonders widersprüchlich wirkt das Auftreten von Dunja Hayali. Im Spielfilm inszeniert sie sich als Mahnerin gegen virtuellen Hass, während sie nur wenige Monate zuvor im „Heute Journal“ die Ermordung von Charlie Kirk in unjournalistisch wertender Weise anmoderierte: „dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist mit nichts zu rechtfertigen, auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen.“ Diese posthume Diffamierung ist ebenfalls Ausdruck virtueller Gewalt, die der Themenabend vorgeblich bekämpfen will.
3. Einseitige Fokussierung auf „rechten Hass“
Der Themenabend suggeriert, „Hass im Netz“ und physische Bedrohung kämen primär von rechts gegen grün-ökologische oder marginalisierte Akteure. Tatsächlich stehen vor allem Islamkritiker (Hamed Abdel-Samad, Ahmad Mansour, Seyran Ateş u. a.) seit Jahren unter dauerhaftem Polizeischutz aufgrund islamistischer Morddrohungen. AfD-Politiker sind laut BKA-Daten im ersten Halbjahr 2025 am häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt (68 von 98 Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten). Beispiele: Alice Weidel (Wohnungs-Evakuierung 2023), Björn Höcke (erhöhter LKA-Schutz) und Bernd Baumann (mehrfache Brandanschläge auf Familienfahrzeuge, Stahltüren im Keller-Gästeapartment, damit seine Frau wieder schlafen kann). Diese Dimension virtueller Bedrohung und realer politisch motivierter Gewalt wird vollständig ausgeblendet.
4. Verstoß gegen das Werbeverbot und Verschweigen weltanschaulicher Parteinahme
Im Spielfilm und in der Dokumentation wird HateAid prominent als neutrale Retterin präsentiert. Filmfiguren empfehlen die Organisation explizit, im Abspann wird auf sie verlinkt. Gleichzeitig wird verschwiegen, dass HateAid überwiegend nur links-grüne Stimmen unterstützt, während Hilfegesuche von Karoline Preisler, Marie-Luise Vollbrecht, Ali Utlu und anderen liberal-konservativen oder islamkritischen Personen ignoriert oder abgelehnt wurden. Die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid stehen seit Dezember 2025 auf der US-Visa-Sanktionsliste. Die Bewerbung einer politisch aktiven und sanktionierten NGO mit Gebührenmitteln verstößt klar gegen das Verbot redaktioneller Werbung und das Neutralitätsgebot.
5. Einseitige Darstellung der transatlantischen Dimension
Der Themenabend kritisiert das Diskussionsklima auf US-amerikanischen Plattformen und tritt nachdrücklich für eine Verschärfung der EU-Regulierung durch den Digital Services Act ein. Dabei wird jedoch der sogenannte „Brussels Effect“ – also die weltweite Ausstrahlung europäischer Regulierungsstandards auf die Compliance-Praxis globaler Plattformen – vollständig ausgeblendet. Dieser Effekt führt zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem First Amendment der US-Verfassung und bildet den eigentlichen Hintergrund für die US-Visa-Sanktionen gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid. Stattdessen wird die Deutungshoheit allein Josephine Ballon von HateAid überlassen. Sie darf sich als Opfer amerikanischer „Einschüchterung“ inszenieren und der US-Regierung einen defizitären Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien vorwerfen – während vollständig verschwiegen wird, dass die Visa-Sanktionen gerade dem Schutz der amerikanischen Verfassung dienen. Diese einseitige Parteinahme und das systematische Ausblenden der transatlantischen Konfliktlinie verstoßen klar gegen die Gebote der Objektivität und Ausgewogenheit. Zugleich missachtet der Themenabend den gesetzlichen Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen darzustellen und zur Völkerverständigung beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen.
PS in eigener Sache:
Zusätzlich werde ich eine Kopie dieser Programmbeschwerde der Public Affairs Section der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin zur Kenntnis bringen. Der Themenabend berührt aus meiner Sicht unmittelbar transatlantische Belange, insbesondere die einseitige Darstellung von HateAid und die damit verbundene Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung in Deutschland. Kritisch zu bewerten ist vor allem die gezielte Ausblendung des „Brussels Effect“ sowie die unzureichende Darstellung der US-Visa-Sanktionen gegen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid. Diese Sanktionen dienen dem Schutz des First Amendment der US-Verfassung vor extraterritorialer europäischer Regulierung und betreffen damit unmittelbar die Wahrung amerikanischer Grundrechte sowie die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA – um die ich mich als deutscher Bürger mit großer Amerikafreundlichkeit sorge.
@zdf@hateaid@usbotschaft
@maxroland20@ben_brechtken Darf ich das anzeigen und Ihnen anschliessend die lustige Begründung in der (mutmaßlichen) Einstellungsverfügung zuschicken?
@SWagenknecht Der ÖRR betreibt Diskurskontrolle nach Chomsky.
Debatten werden nur in den abgesteckten Grenzen und nach Gutdünken des Elfenbeinturms geführt. Niemand sollte für Hofberichterstattung gezwungen sein zu zahlen.
@Basti_Sito@jreichelt Tut halt nichts zur Sache und ist kein Rechtsgrund für eine Kündigung. Die BVG wird juristisch verlieren und die Werbung damit noch viel größer machen.
@LillyVonHausen@kueksElm@grok stimmt es, dass der Verfassungsschutz zurückgerudert ist und das AfD-Gutachten anpassen will, also Trauer um Kinder nicht mehr als rechtsextremes Merkmal ausweisen will?
@coolservativ@BVG_Kampagne CDU Parteisoldat heißt offensichtlich rechtswidriges Vorgehen gut. Mehr muss man über diese Partei dann eigentlich auch nicht wissen.
@mz_storymakers@ZDF@heutejournal Der Typ folgt einem organisierten Propagandanetzwerk des Wahrheitskomplexes, das Klimapanik schüren soll. Lesen Sie das gleichnamige Buch von Norbert Häring dazu.
@TDrygala Heidi zu schlagen scheint OK zu sein, solange Sie keinen Menschenhandel mit dem Kühlschrankfoto treiben. Zum Glück gibt es keine Politiker-Panini-Sammelhefte.
@rehbergkk@coolservativ mag ja sein. Trotzdem ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Trauer über ermordete Kinder überhaupt ein Kriterium für Rechtsextremismus sein soll.
@Haintz_MediaLaw@_MartinHagen@grok Glaubst du, @_MartinHagen wird sich hierzu öffentlich erklären oder wird er das Thema versuchen totzuschweigen? gebe eine Wahrscheinlichkeitsschätzung ab.
@grok@totalreporter Wie sollte Friedrich Merz denn "unabsichtlich" ein Gutachten in Auftrag geben, wenn er auf genau dieser rechtlichen Grundlage die Reform der Schuldenbremse umsetzte? Das ergibt keinen Sinn.