Die Lügenfritz-Affäre nimmt gerade einen interessanten Verlauf. Prominente Anwälte wollen Gegenanzeigen vorbereiten.
§ 344 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Verfolgung Unschuldiger unter Strafe. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes echtes Amtsdelikt, das nur von Amtsträgern (wie Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern) begangen werden kann.
Welches Unternehmen investiert bitte 375.000€ für eine sogenannte Pride-Parade um das Image aufzupolieren? Das sind doch wieder größenwahnsinnige Projekte, WEIL der Steuerzahler dafür aufkommen muss.
„Zum Einsatz komme ein doppelstöckiger Truck unter dem Namen „Regenbogenhauptstadt Berlin" in den Farben der Regenbogenflagge und mit dem Berliner Bären.“
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@tomwiesenbauer@AllesWahnsinn Manchmal braucht der Sommer einen Ertüchtigungsprozeß, um seine Excellencspirale in Bewegung zu halten. Dabei leidet dann die proportionale Verteilungsgerechtigkeit des Wetters.
@PreislerKa Die Antifa hat ein ganz besonderes, hochpolitisch brisantes exzellenzförderliches ethisches Anreizsystem, das zum sittlichen Wettkampf für die Errichtung einer Despotie dient. Wer die bei diesem sittlichen Ertüchtigungsprozess stört, wird angezeigt.
@benungeskriptet@realTomBohn Verdienstethische Überzeugungen, Proportionalität, Würdigkeitsauffassungen, Kräfteverhältnisse werden von den oligarchischen demokratischen Vertretern in Mustern des Rechts und der Sittlichkeit in verbindlichen Normen geregelt. Da fällt Ihr Podcast durch. 🤫
@InternistWey@MIAM_Schwan Verblüffend mit welchen hervorragenden medizinischen Kenntnissen so manche Patienten ausgestattet sind. Durch Bewertungsgewohnheit nicht gedeckte Selbsteinschätzung.
@Arnd_Diringer@Kohlhammer Ein schönes Beispiel dafür, wie dieser Beitrag notwendigerweise nur in #Weiterdenken erscheinen kann, da in der Pokitik so weit noch nicht gedacht wird.
@1900HO@sternde Das Zitat der Brantner ist unvollständig, es heißt „….packe ich es an, egal ob es sinnvoll ist, Nutzen bringt oder z. B. ein Anreizsystem für leistungsloses Einkommen schaffe“.
Anders als unser oberstes Gericht ist der EuGH aber nicht nur nicht in gleicher Weise wie unsere Gerichte legitimiert, sondern er ist eben auch nicht an eine Verfassung gebunden, weil es keine Europäische Verfassung gibt (nachdem der damalige Verfassungsentwurf schon von einzelnen Ländern abgelehnt worden war). Die aktuell etablierte Lesart, die Summe der Europäischen Verträge (in Kombination mit später verabschiedeten Reglements wie der Europäischen EU-Grundrechtecharta) summarisch als Verfassung zu werten, geht ja nicht wirklich auf, u.a., weil elementare Grundsätze, die in unserer Verfassung noch berücksichtigt und verwirklicht wurden, für das EuGH keine Rolle mehr spielen:
Nachdem das EuGH erst durch den Dialog mit den höchsten Gerichten der Mitgliedstaaten (u.a. dem BVerfG) dazu gebracht wurde, einen stärkeren Fokus auf individuelle Grundrechte zu legen - und die legislativen Grundlagen mit der (späten) Verabschiedung der Europäischen Grundrechtecharta dafür gelegt worden war, fällt das EuGH inzwischen regelmäßig "auf der anderen Seite vom Pferd" - und fällt anspruchsrechtlich begründete und gesinnungsethisch motivierte Prinzipien-Urteile ohne Rücksicht auf die demokratietheoretisch problematischen Implikationen und staatsrechtlichen Konsequenzen.
Die zentralen Grundrechte unseres GG sind ja z.B. aus sehr guten Gründen vor allem als Abwehrrechte (gegen einen potenziell übergriffigen Staat) formuliert, nicht als Anspruchsrechte, weil Anspruchsrechte die damit zur Erfüllung dieser Ansprüche verpflichtete Gesellschaft prinzipiell rechtlos stellen (:) in Bezug auf jede demokratische Mitsprache über Art und Umfang ihrer eigenen Inanspruchnahme und über die Verwendung ihrer eigenen Ressourcen:
Das ist der reine Sprengstoff für jede Demokratie und ein demokratietheoretisches (und -praktisches) Grundsatzproblem, das der EuGH komplett ignoriert.
Wer also - wie das EuGH (und EGMR) zunehmend - sowohl Asyl- wie auch verwandte Schutzansprüche, (sowie alle daraus ableitbaren Versorgungsansprüche) unbegrenzt anspruchsrechtlich definiert - und zugleich offenbar die jeweils höchsten, in Europa verwirklichten Versorgungsstandards zum Mindesstandard erklärt - stellt die (demokratisch verfasste) Gesellschaft, die damit zur Erfüllung dieser Ansprüche verpflichtet wird, prinzipiell rechtlos in Bezug auf jede demokratische Mitsprache über die eigene Inanspruchnahme und den Umfang dieser Verpflichtung. Das beendet die Demokratie:
Damit werden sehr wesentliche, hoheitliche Entscheidungen einem demokratisch legitimierten, politischen Entscheidungsprozess entzogen - und zum unverhandelbaren Grundrechtsanspruch definiert, den andere ohne Einspruchsrechte zu erfüllen haben:
Der sehr kluge BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer hat dieses Grundproblem Anfang letzten Jahres (2025) noch mal in unübertroffener Präzision erläutert, als er die Risiken benannte, die aus dem Verlust des Primates der Politik bei der Entscheidung gesamtgesellschaftlich existenziell-wichtiger Fragen resultieren:
"Das Primat der Politik bedeutet [hier], dass wir die Gestaltungsmacht darüber behalten [bzw. zurückgewinnen], wie und in welchem Umfang wir Flüchtlingen helfen.
Eine Demokratie, die keinen echten Einfluss auf diese Fragen [mehr] ermöglicht, verliert den Rückhalt ihrer Bürger, wenn die Zahl der Flüchtlinge einfach zu groß ist und die dadurch ausgelösten Missstände – fehlende Integration, [hohe Sozialtransferkosten, Infrastrukturaufwände,] Kriminalität, islamistischer Terror, Missbrauch von Sozialleistungen und leere Kassen, überhandnehmen."
Hans-Eckhard Sommer konstatierte bei dieser sensationellen Rede bei der KAS, dass die aktuell praktizierte Rechtspraxis des Asylrechtes die Aufnahmegesellschaft in inakzeptabler (und demokratiegefährdender) Weise benachteilige und übergehe, und dass er u.a. deshalb für die Abschaffung des bestehenden, allgemeinen Asylrechtes sei. Leider gab es keine angemessene Resonanz oder Reaktion auf diese sehr mutige Rede.
Ich würde nicht einmal so weit gehen, aber wir müssen zumindest das Problem endlich adressieren (was bisher nicht geschieht), dass eine anspruchsrechtliche Definition von Schutz- und Versorgungsrechten für jeden, der es irgendwie - illegal oder nicht - über die Grenze schafft, unsere Demokratie ad absurdum führt.
Ich suche Verbündete für diese - sachliche - Debatte