@twundesminister @HasselerMartina Ja, es ist schwierig, dass in den Behörden Ausbildungsinhalte und Zeiten verglichen werden und im Anerkennungsverfahren keine Kompetenzfeststellung stattfindet. Wie kann man Fächer auf Zeugnissen aus dem Ausl. mit Kompetenzbeschreibungen aus der dt. Pflegeausbildung vergleichen?
@twundesminister Es gibt leider zur beruflichen Anerkennung in der Pflege bisher keine pflegewissenschaftliche Forschung in Deutschland. Das BIBB fördet jetzt im Rahmen seines Forschungsprogramms zur Pflegebildung ein Projekt zu den „Vorbereitungskursen auf die Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV“.
@twundesminister @HasselerMartina Die mündliche Prüfung muss sich dann auf andere Versorgungsbereiche / Altersstufen beziehen. Das legt dann die Schule fest. BY will da wohl ähnlich vorgehen. Dazu gibt es jetzt regelmäßige Infoveranstaltungen des LfP https://t.co/riewtdMlE1.
@twundesminister @HasselerMartina Das macht natürlich keinen Sinn mit der praktischen Kenntnisprüfung in verschiedenen Versorgungsbereichen. Wer soll das organisieren? Nadelöhr vorprogrammiert. In HE wählt der/die Antragsteller*in den Versorgungsbereich mit entsprechenden Altersstufen für die praktische Prüfung.
@HasselerMartina @twundesminister Für die Anerkennung ist § 40 PflBG relevant. Viele Bundesländer haben die Verfahren noch nicht auf PflBG umgestellt. In wenigen Bundesländern (z.B. HE und ab 01.07. auch BY) werden in den Bescheiden jetzt wesentliche Unterschiede entlang der Kompetenzbereiche PflBG benannt.
@twundesminister In Hessen haben Antragstellende mit Auflagen von vier Pflegesituationen fast keine Chance auf Anerkennung. Da sortieren die Schulen direkt aus, keine Chance auf einen Platz im Vorbereitungskurs. Null Kapazitäten in Schule und Praxis dafür, keine Refinanzierung.
@twundesminister Ich frage mich, um welche umfangreichen Begleitmaßnahmen es sich handeln soll, wenn man gleichzeitig die gut funktionierenenden IQ Netzwerke bundesweit runterkürzt ohne Ende.
@mauerunkraut@_Pflegelehrer_ Zur Externenprüfung nach BBiG wird man nur zugelassen, wenn man mind. das 1,5fache der regulären Ausbildungszeit als Ungelernte*r im Beruf gearbeitet hat. Ist das hier auch so?
@twundesminister @hawkeye_p Aber die Fachsprachenprüfung ist ja auch wieder so ein Thema. Keine Einheitlichkeit in den Bundesländern. Im Norden super Konzept und Verfahren. In Hessen wird das Eckpunktepapier der GMK erstmal ignoriert. In Bayern wieder anderes Vorgehen. Anerkennungstourismus ahoi!
@twundesminister @hawkeye_p Ich hörte die Ursprungsidee der Defa konnte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Konkurrenz für private Agenturen durch Steuermittel finanziert und weitere Vorteile als „halbstaatliche Institution“ waren wohl ein Problem. Daher Verzögerung + Umorientierung.
@nichtarzt @HasselerMartina Naja, es gab ursprünglich eine Frist: den 01.01.2020. Die anerkennenden Stellen waren damals aber gar nicht bereit für die Umstellung und die Struktur dahinter (Pflegeschulen) auch nicht. Daher war Übergangsregelung zur Entwicklung der neuen Verfahren notwendig und gute Lösung.
Hier, zu #Medizinbrennt: Das sehr kranke Kind (4) wurde im reichen Frankfurter Speckgürtel von der Rettung abgeholt - keine Notaufnahme-Kapazitäten in und um FFM frei! Schließlich ging es im RTW nach Wiesbaden, 45 min Fahrt. Dort war man entsetzt, weil selbst überfüllt. 1/3
@twundesminister In Hessen ist das ziemlich genau definiert in den Bescheiden. Trotzdem sind die Durchfallquoten sehr unterschiedlich (wenn sie überhaupt mal offen gelegt werden). Es braucht hier wiss. fundierte Standards für die Prüfungen.