"There's not a politically correct bone in my body. I pretty much call a spade a spade." (R. Lee Emey) Salus populi suprema lex esto (Cicero) Like o. RT/*/F≠+
Die Berliner Verkehrsbetriebe zensieren diese Werbung von Nius.
Wenn wir sie aber alle teilen, dann spart die Zensur die Kosten UND erhöht zugleich die Reichweite der Kampagne.
Mal eine Frage:
Warum gehen unsere Stromrechnungen stetig nach oben, obwohl wir alle Lichter durch sparsame LEDs ausgetauscht haben und all unsere technischen Geräte eine A+ Wertung besitzen, während Sonne und Wind keine Rechnung senden?
NIUS-Chef Reichelt postet: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“, und die Berliner Verkehrsbetriebe BVG kündigen die NIUS-Werbekampagne, weil die Aussage "die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet". - Wer sagt, dass es zwei Geschlechter gibt, "überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit"? Leben wir in Deutschland inzwischen in einem Irrenhaus mit offenem Vollzug?
@twidderix Er ist ein Schwadroneur, der mit unterkomplexem populistischen zT wirr gestotterten-Worthülsen-Gefasel ein intellektuell einfach gestricktes Publikum begeistert.
Für mindestens 80% der Probleme Deutschlands ist Merkel verantwortlich: Energie- und Mobilitätswende, Zerfall der Infrastruktur und der Bundeswehr, fehlgeleitete Migration usw. Ich habe sie damals oft als ZEITBOMBE bezeichnet, weil die Folgen ihres Tuns erst nach ihrer Amtszeit mit voller Kraft explodieren werden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt und in den nächsten Jahren.
@Franz_Metzger1@SylK1966@KaiRuhsert Es bleibt nicht beim Verdacht. Es ist Methode. Gesetze werden bewusst möglichst kontradiktorisch formuliert, um sie je nach politischem Regierungspartner als Erfolg verkaufen zu können.
Gut, dass Sie darauf hinweisen. Die Zersetzung des Rechtsstaates besteht in einem Zangenangriff: die ideologische Verwässerung der Gesetzgebung, die zT kontradiktorische Regelungsgehalte aufweist und das passende Pendant dazu, die zT völlig anwendungsferne oder gar gesellschaftsfeindliche Rechtsprechung oberster nationaler und insbesondere europäischer Gerichte.
Ich bin gerade auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2025 gestoßen, das mich fassungslos macht.
Ein Marokkaner reist 2016 illegal nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wird abgelehnt, er taucht unter, begeht mehrere Straftaten. Absoluter Standardfall. Irgendwann fassen ihn die Behörden und wollen ihn abschieben. Hierzu ordnet ein Gericht Abschiebehaft an. Immerhin.
Nun zieht der Marokkaner zwar nicht gegen seine Abschiebung, jedoch gegen seine Inhaftierung bis vor den BGH. Dieser gibt dem Kläger Recht und lässt ihn frei. Begründung: Das deutsche (im Lichte der Rückführungsrichtlinie und einschlägiger EuGH-Rechtsprechung auszulegende) Aufenthaltsgesetz sieht in diesem Standardfall keine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung vor (Spoiler: Ist eine Rückführung in das Heimatland durch unmittelbaren Zwang ohne Freiheitsberaubung und damit ohne Haft überhaupt denkbar?).
Insbesondere begründet das Untertauchen des Betroffenen seit 2017 (!) nach Auffassung des BGH keinen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3b Nr. 7 AufenthG, denn dieser Paragraph "setzt nach seinem klaren Wortlaut voraus, dass der Ausländer erlaubt eingereist ist."
Mit anderen Worten: bei erlaubter Einreise begründet das Untertauchen eine Fluchtgefahr und damit einen Grund für Abschiebehaft, nicht aber bei unerlaubter Einreise. Das ist so kafkaesk und kontrafaktisch, dass man am Rechtsstaat verzweifeln mag.
Lieber @ManfredWeber, womit beschäftigen Sie sich eigentlich den lieben langen Tag? Wenn es Richtlinienmoloche zu Lasten von Wirtschaft und Bürgern Europas zu verhindern gilt, sind Sie und ihr Schnarchnasenverein EVP jedenfalls nicht zur Stelle. Aber Stänkereien in der Homebase @CSU gegen @Markus_Soeder veranstalten, da sind Sie ganz vorn dabei…#Apparatschik
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Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt begründet die Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextrem unter anderem explizit auch mit Aussagen wie diesen, die an die ermordeten Kinder erinnern, die Opfer der illegalen Migration wurden.
Wenn es jetzt verfassungsfeindlich sein soll, an ermorderte Kinder zu erinnern, kommen wir genau dortin, wo England bereits heute ist: Dass man Einheimische kriminalisiert und verdächtigt, wenn sie die Gewalt von Migranten anprangern.
Wenn es verfassungsfeindlich ist, den Tod eines Kindes zu beklagen, das durch einen Migranten ermordet wurde, der gar nicht hier sein dürfte, ist das die Kriminalisierung der Wahrheit, der Versuch, jede Oppsition und Regierungspolitik zu unterdrücken.
So ein Verfassungsschutz gehört abgeschafft, denn er schützt nicht die Verfassung, sondern die Regierung vor dem Widerspruch der Wähler.
Und nein, es ist nicht verfassungsfeindlich, die Abschaffung einer solchen Behörde zu fordern, sondern inzwischen sogar dringend geboten, um die freie Rede in diesem Land abzusichern.
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Ich halte nicht viel von Parteiverboten. Aber wenn man überhaupt eine Partei verbieten sollte, dann ist das eine Partei, deren Führung dazu aufruft, Parteitage einer anderen Partei mit illegalen Aktionen zu verhindern. Die LINKE ist eine durch und durch antidemokratische Partei.
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