Das Bundesverfassungsgericht hat über die Eilanträge entschieden. Es hat die Anträge nicht abgelehnt, es hat sie buchstäblich abgebügelt. Die Antragsteller hatten ein wichtiges Problem aufgeworfen: Darf ein vom Bundespräsidenten aufgelöster und vom Wähler abgewählter Bundestag noch die Verfassung ändern und Schulden in exorbitanter Höhe machen? Wenige Tage, bevor der neu gewählte Bundestag sich konstituiert? Hat er dafür noch die demokratische Legitimation? Ja, sagt Karlsruhe. Begründung: Der Wortlaut von Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG. 12 Zeilen, mehr nicht. Das war die ganze Begründung. Dass das Grundgesetz auch den Grundsatz der Demokratie enthält, kümmert die Richter nicht. Das ist eine extrem simplifizierte Verfassungsauslegung, die eines Bundesverfassungsgerichts nicht würdig ist. Sie wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Und sie ist respektlos gegenüber den Antragstellern, immerhin gewählten Abgeordneten des Parlaments. Die Parteien verletzen in ihrem Machtrausch den Geist der Verfassung. Wir hätten ein Verfassungsgericht gebraucht, das sich als Hüter der Verfassung versteht und sich einmischt. Leider haben wir das in Deutschland nicht.
Männer, die Steine und Baumstämme werfen und gewaltsam eine Grenze durchbrechen wollen, würde ich nicht als „Flüchtende“ bezeichnen. Das ist sachlich und sprachlich falsch und ein ziemlich schräges Framing vom @derspiegel
*** Impfdurchbrüche ***
Nachdem ich gestern selbst trotz doppelter Impfung an #COVID19 erkrankt bin und weil symptomatische Impfdurchbrüche auch in meinem Umfeld immer häufiger auftreten, habe ich mal nach entsprechenden Daten gesucht.
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