@CH9797413990047@b_riexinger Die Neutralitätspflicht bezieht sich auf Verwaltungsentscheidungen, nicht auf pädagogische Gespräche.
Und es heißt Mäßigungsgebot, da es nur um Mäßigung geht, nicht um eine Schweigepflicht...
@CH9797413990047@b_riexinger Die erste Aussage ist falsch. Auch für Lehrkräfte gilt die Meinungsfreiheit. Es gilt lediglich ein Mäßigungsgebot und Lehrkräfte sollten den Beutelsbacher Konsens achten. Das ist jedoch beides fern von politischer Neutralität.
@Amyrlin_@Zislaweng_11 Einzelnoten sind (zumindest in Thüringen) kein Verwaltungsakt, nur Zeugnisnoten. Man kann die Schulleitung natürlich trotzdem hinzuziehen.
@KHermansa@susannnesorgen@tagesschau "Bei der Interpretation sollten der steigende Ausländeranteil in Deutschland, soziodemografische Unterschiede zwischen deutscher und nichtdeutscher Bevölkerung sowie der Eingang nicht in Deutschland wohnhafter Personen in die Kriminalstatistik berücksichtigt werden."
@tagesschau Kann man in die Überschrift schreiben, dass dies auf anraten des Gutachtens geschieht? Der Redaktion ist doch sicherlich klar, dass die meisten nicht weiter lesen.
@MaximalesD Bei mir leuchtete diese Kontrollleuchte einmal mitten in der Fahrt (beim anfahren am Berg) kurz auf und war dann wieder aus. Woran kann das liegen?
@GynsNTalk So sieht es aus, wenn man mit Digitalisierung den Ärztemangel behebt. Allen die jetzt eine nachträgliche Absage erhalten viel Erfolg beim klagen.