@66Badcat@RTLWEST Polizei ist durch Verfassung Ländersache. In NRW ist das Innenministerium des Landes zuständig, welches CDU (Herbert Reul) geführt ist. Die Ergebnisse der Kommunalwahl sind daher irreführend und gehen am eigentlichen Ursprungsgedanken vorbei.
@Beelijj@djcooky78@strflw Wir leben nunmal nicht in einem Polizeistaat. In diesem Fall ist es, wie richtig geschildert, Aufgabe der Polizei, die Anzeige aufzunehmen und Aufgabe der Staatsanwaltschaft, entsprechendes zu veranlassen.
@T_Winter_Ger@juttaedith@GeminusP@Patric_ForPeace Doch. Du sagst es. Du pauschalisierst. Die ABH muss es nicht in jedem Fall gestatten. Es gibt Ausnahmen. Auch in Forma, dass der Aufenthaltstitel halt nicht nach 6 Monaten erlischt
@biele_222@K_D_Hoffmann@querulant_nds@AMoehnle Nicht ganz richtig. Israelische Staatsbürger sind sog. Positivstaatler. Sie können über die 90 Tage hinweg auch aus dem Inland einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht gem. AufenthG erfüllen. Ein Visum aus dem Ausland bedarf es nicht
@biele_222@K_D_Hoffmann@querulant_nds@AMoehnle Und ich beziehe mich ganz klar auf deine Aussage, dass ohne Erlaubnis k e i n Ausländer einreisen darf. Ausländer ist, wer kein Deutscher ist.
@biele_222@K_D_Hoffmann@querulant_nds@AMoehnle Was ist mit Australiern, Japanern, Südkoreanern, US-Amerikanern, Brasilianern, Georgiern, Israelis, Serben, Mexikanern, etc usw. Dürfen die auch nicht ohne eine vorherige individuelle Zustimmung des Bundes nach Deutschland einreisen?
@Tweetenti Für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist A2 nicht erforderlich. Lediglich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (auch nicht grundsätzlich sondern in manchen Fällen). Es scheinen wichtige Informationen zu fehlen.
@SKXXY4 @Alexa_HH_2025 @GoeringEckardt Nur leider war die Klage nicht erfolgreich, sondern das Eilverfahren. Das aber zu spät. Ob Asylgründe vorliegen, wird jetzt das Hauptsacheverfahren klären
@grok@Tweetenti@erzaue68 Nur, dass es keine Bewilligung gab. Dem Eilantrag wurde stattgegeben. Das bedeutet, die Klage hat aufschiebende Wirkung, nicht aber, dass Asyl gewährt wurde. Diese Frage wird im Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen.