Durch den Fall Jens Spahn gerät das Geschäft mit #Leihmutterschaft nun endlich in den breiten Fokus der Öffentlichkeit. Sogenannte Kinderwunschmessen stehen schon länger in der Kritik, weil auf ihnen Leihmutterschaft beworben und angebahnt wird - obwohl beides in Deutschland verboten ist. Die für Oktober geplante Messe in Köln „Wish for a Baby“ könnte nun endgültig verboten werden. Der Verein @FrauenHeldinnen beantragt Auflagen, die Werbung und Vermittlung von Leihmutterschaft verhindern sollen. Damit wäre das Kerngeschäft einer solchen Messe erledigt. Weiter teilte der Verein heute mit, bei einer Ablehnung der Stadt werde eine vorbeugende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Köln folgen.
Die Kölner Messe sei nachweislich keine Informationsveranstaltung, sondern die „Vertriebstheke eines Marktes, auf dem Schwangerschaft zur Dienstleistung und ein Kind zur Ware wird“, erklärte die Kanzlei Frowein & Partner, die den Verein vertritt. Messen in Paris und Madrid wurden bereits verboten. Was auf einer Kinderwunschmesse so passiert, hat EMMA vor Ort in Köln erlebt.
https://t.co/fYFzgmqCaC
Besonders jetzt, wo wir Sommerferien haben…….
wenn Ihr auf den Autobahnen unterwegs seid, und an den Raststätten und Parkplätzen auf die Toilette geht...., schaut doch BITTE auch HINTER das Häuschen, bitte auch am Abend, selbst wenn es Euch gruselt, denn oftmals werden dort Tiere ausgesetzt. In einem Käfig, in einer Transportbox oder einfach nur irgendwo angebunden. Ohne Futter und Wasser...!!
Oftmals hört man nichts, weil die armen Tiere verängstigt sind und sich ganz still verhalten, oder schon so entkräftet sind um auf sich aufmerksam zu machen.
Bitte schaut nicht weg und helft.
Ruft die Polizei, oder im heutigen Zeitalter der Smartphones sucht bei Google & Co nach einer Tierschutzorganisation in Eurer Nähe...
Vielen lieben Dank
Kopieren & teilen erwünscht!
München erhält sein Trinkwasser aus Deutschlands regenreichstem Gebiet, den Alpen mit ihren unerschöpflichen Wasservorräten. Trotzdem erließ der neue grüne OB Wasserverbote, die den Corona-Verordnungen ähneln: Sinnfrei und faktenfrei: https://t.co/vkO5Y2K10b
Hintergrund: Degrowth und Ukrainekrieg sind keine Wahlkampfschlager mehr. Weil Ver- und Gebote ihre DNA bilden, brauchen die Grünen ein neues Thema. Vom WEF übernehmen sie aktuell die „Dürre”, und OB Dominik Krause behauptet, die vorhandenen Wasserressourcen seien „äußerst strapaziert”, eine glatte Lüge. https://t.co/srqxD9A7O1
Vorbereitend hatten die Stadtwerke nach Krauses Wahlsieg ihre Feststellung, die Wasservorräte seien „praktisch unerschöpflich”, von der Internetseite gelöscht (mein Post von gestern enthält die Belege).
Warum funktioniert das? Weil der ÖRR und die Leitmedien Krauses Märchen übernehmen, statt sie zu hinterfragen und den Pegel der Mangfall anzuschauen, aus der München seit dem 19. Jh. über Dreiviertel seines Trinkwassers bezieht: https://t.co/4dZ6m2VhFs
Allerdings haben Söder (CSU) und Carsten Schneider (SPD) mit NID und NIWIS neue Desinformationssysteme geschaffen, nach Vorbild der RKI-Inzidenzen und der Helmholtzdürre: Diese sogenannten Niedrigwasserkarten liefern viele rote Farben, aber kaum Daten, schon gar nicht den Stand der Mangfall. Perfekte Vorlagen für Faktenchecker und Journos. So reitet sich Deutschland in den Abgrund.
Ein Grund, weshalb man Embryos in die Frau einsetzt und sie nicht direkt befruchtet ist der, dass sie so nicht mehr die biologische Mutter ist. Dann kann sie nach der Geburt nicht entscheiden, das Kind doch zu behalten. Das macht den Handel viel unkomplizierter. Aber auch gesundheitlich riskanter.
Dieser Umstand zeigt, dass Kommerzialisierung eine größere Rolle spielt als Altruismus.
Ich habe jetzt zwei Stunden in diesen Verträgen gelesen. #leihmutterschaft
Da kommt einem das blanke Grauen hoch. Das ist kein Fortschritt, das ist die totale Entmenschlichung. In diesen Musterverträgen
#GestationalCarrierAgreements ist es der absolute Standard https://t.co/yqSR7AIRf8, dass für den Fall einer #Mehrlingsschwangerschaft die perverse Klausel der
„#SelectiveReduction“ verankert ist. https://t.co/HwJcu5G4AL.
Wenn die Käufer nur ein Kind bestellt haben, wird die Teilabtreibung im Mutterleib befohlen. Ein Arzt sticht dabei unter Ultraschall eine Nadel direkt ins Herz des ungewollten Babys, um es im Leib zu töten. Die Frau muss die Leiche wochenlang mitschwanger austragen, damit das „Bestellprodukt“ überlebt.
Weigert sich die Frau aus reinem Gewissen gegen diesen Horror, schlägt die Vertragsfalle der US-Agenturen brutal zu. Ihr Treuhandkonto, der sog #Escrow wird sofort gesperrt, alle monatlichen Zahlungen werden eingefroren, sie sieht keinen Cent mehr und muss ab diesem Moment alle weiteren medizinischen Kosten der Schwangerschaft komplett selbst bezahlen.
Und am Ende wird sie von den Agenturen und Käufern auf astronomischen Schadensersatz für alle bisherigen Kosten verklagt.
Das ist die eiskalte Fratze dieser Industrie, der sich Jens #Spahn im Ausland mutmaßlich per Unterschrift unterworfen hat, da diese Knebelverträge in den #USA nun mal gesetzlicher Standard sind .
Und zu Hause im #Bundestag schwingt er die Moralkeule und verschärft die Gesetze gegen die Ausbeutung von Frauen. Diese Doppelmoral muss man sich mal geben.
@RZitelmann Also ist es libertär wenn zwei Erwachsene einen Vertrag machen der einen nicht erwachsen Mensch betrifft? Woher wissen Sie das dieser kleine Mensch dadurch keinen Schaden nimmt.
„Dieses Kind von Jens Spahn und Daniel Funke heißt Georg. Und es ist jetzt schon öffentliche Person, und es ist als diese Person im Grunde „gekaufte Ware“. Was für eine Last es damit einmal zu tragen hat, ohne dass es jetzt schon davon wüsste“ . Bischof Stefan Osters Stimme bricht fast. Die stärksten Worte zum Verbrechen des CDU-Fraktionsvorsitzenden, die ich bislang finden konnte. 6 Minuten, die jeder gesehen haben sollte.
„Dieses Kind von Jens Spahn und Daniel Funke heißt Georg. Und es ist jetzt schon öffentliche Person, und es ist als diese Person im Grunde „gekaufte Ware“. Was für eine Last es damit einmal zu tragen hat, ohne dass es jetzt schon davon wüsste“ . Bischof Stefan Osters Stimme bricht fast. Die stärksten Worte zum Verbrechen des CDU-Fraktionsvorsitzenden, die ich bislang finden konnte. 6 Minuten, die jeder gesehen haben sollte.
Ein paar Hardfacts zu vermeintlich tollen Leihmutterschafts-Verträgen in den USA, die ethisch dann irgendwie sauber sein sollen. Nach Erfahrungsberichten von Leihmüttern, die uns auch ihre Verträge überlassen haben, aber auch eigenen Recherchen bei Agenturen, die sehr bereitwillig ihre Sonderangebote und tollen Frauen anpreisen.
Jens #Spahn legt ja Wert darauf, in den USA mit vermeintlich "guten" Leihmutterschafts-Verträgen sein Geschäft durchgeführt zu haben. Ein paar Fakten also zu der sauberen Welt der USA.
Dazu gilt grundsätzlich: Auch mit Verträgen wäre Menschenhandel immer noch Menschenhandel. Oder macht es die Dinge hübscher, wenn man eine Urkunde und einen Kassenzettel bekommt? Eine sicher wichtige Frage für jeden Sklavenmarkt.
1. Die Verträge nutzen nicht den Leihmüttern, sondern den Kunden, damit sie die Leihmutter unter Kontrolle haben und sie kontrollieren können, u.a. was sie zu sich nimmt, wo sie sich aufhalten darf, wohin sie reisen darf, welche Medikamente sie nehmen muss, was sie in der Schwangerschaft alles nicht darf, welche Ärzte und Kliniken sie nur noch konsultieren darf. Ob und mit wem sie Sex aben darf.
2. Aus dem Vertrag kommen sie auch nicht raus. Wer abbricht, muss die bislang entstandenen Kosten für die Besteller, die Ärzte, die Anwälte bezahlen. Das kann eine Frau nicht, sie machen es ja, um Geld zu verdienen. Wer einmal einsteigt, muss durchziehen.
3. Die Frauen sind mit ihren körperlichen und seelischen Komplikationen nach der Geburt alleine gelassen, viele können sich die Behandlungen danach nicht leisten. Es gibt massive körperliche Schäden und Risiken für die Frauen, Spätfolgen, die nicht versichert sind. Die Agenturen und Kunden sind damit raus, die Frau körperlich ruiniert. Gefäßkrankheiten, Bluthochdruck, Unfruchtbarkeit, organische Schäden sind häufigste Spätfolgen.
4. Natürlich nimmt man nur Frauen unter Vertrag, die schon Kinder haben. Spahn preist das im Podcast von Ronzheimer als vermeintliche besondere Sorgfalt an. Der Brutkasten muss bewiesen haben, dass er gebärfähig ist. So einfach ist das. Man tut es aber auch, damit die Frauen ihre Muttergefühle auf die eigenen Kinder fokussieren und keinen Anspruch auf das neue Kind erheben. Nebeneffekt: Zehntausende Kinder haben bereits zugesehen, wie ihre Mütter Geschwisterkinder verkaufen. Was macht das mit den Geschwistern?
5. Natürlich lässt man die Frauen nicht ihre eigenen Eizellen austragen, sondern setzt ihnen fremde Eier ein, auch hier, damit sie genetisch keine Verbindung zum Kind haben und keine Ansprüche später an das Kind stellen. Alles vertraglich geregelt. Das Risiko in der Schwangerschaft steigt damit extrem an, weil sie keinerlei genetische Verbindung zum Kind haben. Ihr Körper will die Schwangerschaft also ständig beenden, das Kind abstoßen. Um das zu verhindern, müssen sie starke Medikamente in der Schwangerschaft nehmen. Es gibt keine Studien, was das mit der Gesundheit der Frauen und der Ungeborenen macht. Es sind alles Hochrisikoschwangerschaften. Frühgeburten und Fehlgeburten gehören zum Alltag.
6. Ebenfalls in den Verträgen geregelt wird, dass Frauen sich mit allen medizinischen Eingriffen einverstanden erklären müssen, dass sie auch gesunde Kinder abtreiben müssen, wenn sie nicht mehr gewollt sind, das falsche Geschlecht haben oder wenn sich aus Versehen Mehrlingsgeburten entwickeln, die man gar nicht will. Diese Kinder werden dann "reduziert", so der Fachausdruck für das Töten im Mutterleib. Gerade wird in Kanada eine Leihmutter von ihren Bestellern verklagt, weil sie nicht abtreiben wollte.
7. Die Mütter werden in manchen Bundesstaaten der USA nicht einmal mehr in der Geburtsurkunde vermerkt, stattdessen stehen dort dann zwei "Väter". Sie ist nur ein Brutkasten, das Kind hat nie eine Mutter gehabt. Frauenfeindlichkeit mit staatlichem Stempel.
8. Brutkasten und Eizellspenderin wählt man in der Praxis aus zwei unterschiedlichen Katalogen, man kann das online machen, es ist wie Tinder für gute Gene. Der Preis der Leihmutter steigt, je gesünder sie ist und wie gut sie gebären kann. Die Eizellspenderin wird wie eine Zuchtstute angepriesen: Genetik bis in die Generation ihrer Großeltern sauber mit Nachweis, dass sie keine Erbkrankheiten hat. Man kann nach Kategorien suchen wie Hautfarbe, Rasse (!), Herkunft, Augenfarbe, Haare und natürlich die "Ivy League"-Kollektion, kluge Frauen möglichst von Eliteschulen. Dazu hübsche Bilder der Frauen. Man will schließlich kluge und schöne Kinder.
9. Würden wir uns zudem Verträge vornehmen, wie sie in anderen Ländern existieren, dann wird einem schlecht. Viele Agenturen auch aus den USA arbeiten inzwischen auch global: Man nimmt die Frau aus den USA, fliegt sie aber zur Befruchtung in andere billige Länder um Geld zu sparen, gebären muss sie dann in dem Land, das den Bestellern am genehmsten ist oder das die beste Rechtslage hat - für den Kunden. Das ist ein menschlicher Verschiebebahnhof und niemand weiß, welches Land mit seinem Rechtssystem überhaupt zuständig wäre, hätten die Frauen das Geld sich überhaupt juristisch zu wehren gegen eine ganze Mannschaft von Anwälten, die das globale MIlliardengeschäft gut absichern.
Das alles ist so unglaublich frauenfeindlich, ausbeuterisch und die Kinder sind Anschaffungen auf dem Marktplatz der reproduktiven Möglichkeiten.
Ein Fallszenario – Was das geltende Recht heute schon möglich macht
Nachfolgend eine Erzählung entlang einer frei erfundenen Person. Jeder einzelne Schritt der Kaskade beruht auf bereits geltendem Recht; nichts, was hier passiert, setzt die Umsetzung der aktuellen Dobrindt-Entwürfe voraus. Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen sind eingeklammert. Es handelt sich um ein Worst-Case-Szenario, das die Grenzen des rechtlich Zulässigen ausschöpft. Die Erzählung soll zeigen, was kumulativ möglich ist, wenn mehrere Ermächtigungen aufeinandertreffen.
I. Der Anlass
Anna Berger, 42, IT-Projektleiterin in einem mittelständischen Software-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, verheiratet, zwei Kinder. Sie ist deutsche Staatsbürgerin; ihr Mann besitzt zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit. Anna schreibt auf einer kleinen deutschen Meinungsplattform gelegentlich Kommentare zur europäischen Sicherheitspolitik; sie hat 2022 an einer Demonstration gegen die Impfpflicht teilgenommen und war 2024 auf einer Gaza-Solidaritätskundgebung in Düsseldorf. Ihre Firma unterhält seit 2019 eine Wartungsvereinbarung mit einem zyprischen IT-Dienstleister, dessen Muttergesellschaft in Belgrad sitzt.
An einem Donnerstag im Herbst veröffentlicht Anna einen Beitrag, in dem sie die Zweckmäßigkeit weiterer Waffenlieferungen infrage stellt. Der Beitrag geht viral. Ein „Trusted Flagger" nach Art. 22 DSA – eine akkreditierte NGO – meldet den Beitrag; die Plattform lässt ihn stehen, teilt Annas Daten aber im Rahmen von Art. 10 DSA an das Landeskriminalamt aus (Auskunftsanordnung, Verdacht auf Volksverhetzung, § 130 StGB, wird schließlich verneint). Der Vorgang ist damit noch nicht erledigt: eine Datenspur ist entstanden.
II. Die stille Erfassung
Parallel läuft am Bundesamt für Verfassungsschutz eine Vorprüfung. Grundlage ist die Beobachtungsbefugnis nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 BVerfSchG. Für die reine „Beobachtung" reicht das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für „Bestrebungen"; die Schwelle ist niedrig, eine gerichtliche Vorabkontrolle findet nicht statt.
Über § 8b Abs. 1 BVerfSchG darf das Amt bei Post-, Telekommunikations- und Diensteanbietern Bestandsdaten abrufen. Anna erfährt nichts davon.
Über § 8b Abs. 2 BVerfSchG holt es Verkehrsdaten ein: Wer hat mit wem wann telefoniert, welche IP-Adresse hatte welchen Anschluss.
Ihr Mobilfunkanbieter, ihr Festnetzanbieter, ihre Bank (§ 24c KWG – automatisierter Kontenabruf), das Finanzamt (§ 93 Abs. 7 AO) und die Meldebehörde liefern jeweils Auskunft; jedes Puzzleteil ist für sich harmlos.
Der Umstand, dass ihr Arbeitgeber eine Vertragsbeziehung nach Zypern und Serbien unterhält, fällt bei der Auswertung als „Ausland-Bezug" auf. Über § 19 BNDG wird routinemäßig geprüft, ob im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung ohnehin schon Kommunikation der Firma erfasst wurde. Sie wurde.
III. Das rollende Sensornetz
Anna fährt einen Neuwagen, Baujahr 2025. Er ist – wie jedes seit 7. Juli 2024 typgenehmigte Fahrzeug in der EU – nach VO (EU) 2019/2144 ausgestattet mit Event Data Recorder, eCall, intelligentem Geschwindigkeitsassistenten, Innenraum-Kamerasensorik für die Aufmerksamkeits- und Ablenkungswarnung. Die Herstellercloud (BMW ConnectedDrive) speichert präzise Bewegungsprofile.
Ihr Kennzeichen wird an drei Bundesautobahnabschnitten und zwei innerstädtischen Kreuzungen automatisch erfasst (§ 27 Abs. 5 PolG NRW; § 163g StPO; Rahmen: BVerfG 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15).
Aus dem eCall-Datensatz lassen sich exakte Fahrtwege ableiten; im Ermittlungsverfahren wird der Datensatz über §§ 94, 100k StPO herausverlangt.
Der EDR ist nicht deaktivierbar. Bei jedem harten Bremsvorgang wird ein Zeitfenster aufgezeichnet.
BMW ConnectedDrive gibt auf Anordnung nach § 100k Abs. 1 StPO (Nutzungsdaten) auf sechs Monate zurückreichende Bewegungsdaten heraus.
Man weiß jetzt, dass Anna am Tag der Gaza-Demonstration in Düsseldorf war, dass sie zweimal in ein türkisch geprägtes Viertel gefahren ist und dass sie in der Woche vor ihrem viralen Beitrag ein Café in Köln aufgesucht hat, in dem sich zufällig auch eine bereits observierte Person aufhielt.
IV. Der biometrische Abgleich
Das BKA nutzt seit dem Sicherheitspaket vom Oktober 2024 die Möglichkeit, bei „Straftaten mit erheblicher Bedeutung" biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Bilddaten aus dem Internet abzugleichen (§ 20b Abs. 3 BKAG; entsprechende Ermächtigungen im BAMFG). Das Gaza-Demo-Foto, das ein Fotograf frei ins Netz gestellt hat, wird Anna zugeordnet. Ein Frame aus einer Bahnhofsvideoaufzeichnung wird über § 27b BPolG zugeordnet – bislang noch retrograde Auswertung, keine Echtzeit.
Sobald die BPolG-Novelle vom 10. Juli 2026 in Kraft tritt, kann derselbe Abgleich in Echtzeit erfolgen; hierfür braucht es allerdings nach dem beschlossenen Wortlaut eine „dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib oder Leben eines Menschen". Vorerst reicht die Rückwärtsauswertung.
V. Das Aufspielen
Weil die Ermittler nun einen Anfangsverdacht wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland" (§ 129b StGB) formulieren – die Verbindung zum Belgrader Dienstleister wird aufgebauscht – wird beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO beantragt. Der Katalog ist erfüllt: § 129b ist Katalogstraftat. Die Kammer ordnet an. Die Auswahl der Überwachungssoftware unterliegt zwar seit BVerfG „Trojaner II" vom 24. Juni 2025 (1 BvR 180/23) einer eingeschränkten Vorabprüfung, aber die Zulässigkeit der Maßnahme selbst wird bejaht.
Der Bundestrojaner wird auf Annas Diensthandy und ihren privaten Laptop aufgespielt. Sie merkt nichts; das ist konstitutives Element der Maßnahme. Fortan sehen die Ermittler:
-alle gespeicherten Dokumente, Fotos, Chats,
laufende Kommunikation vor der Verschlüsselung (Quellen-TKÜ als „Beifang" nach § 100a Abs. 1 S. 2 StPO),
-Standortdaten des Geräts,
-Cloud-Synchronisationen mit iCloud, wo private Fotos, Notizen und Kalender liegen.
Der Kernbereichsschutz (§ 100d StPO) gilt formal; die Realität ist, dass eine wirksame Filterung technisch schwierig ist und faktisch nachgeholt wird.
VI. Das Umfeld
Parallel wird Annas Umfeld beleuchtet. § 8 Abs. 2 BVerfSchG erlaubt den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern. Ein V-Mann, der in der Meinungsplattform-Community aktiv ist, nimmt Kontakt zu Anna auf – rein digital –, gewinnt ihr Vertrauen, wird auf einer Fachtagung persönlich vorgestellt. Ein „Legendierter Kontakt" nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 BVerfSchG. Anna weiß nicht, dass jede Nachricht, die sie ihm schreibt, protokolliert wird.
VII. Die Analyse
Die anfallende Datenmasse – Bewegungsprofile aus BMW ConnectedDrive, Verkehrsdaten aus TK, EDR-Auslesungen, Chats, Ergebnisse der Online-Durchsuchung, biometrische Treffer, Kontodaten – wird in Hessen und in NRW mit hessenDATA bzw. dem NRW-Analysesystem verknüpft. Rechtsgrundlage in NRW: § 20b PolG NRW (nach dem Palantir-Urteil des BVerfG vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, restriktiver gefasst).
Die Software erstellt Netzwerkgraphen. Sie zeigt, dass Anna „in dritter Verbindung" zu einer als Extremist eingestuften Person steht (der V-Mann, aber das erkennt die Software nicht als kontaminiert). Sie stuft Anna als „auffällig" ein. Ein menschlicher Ermittler bestätigt die Einschätzung, weil die Software es tut – ein bekanntes psychologisches Phänomen, das gerade das BVerfG mit seinen Vorgaben zur „konkreten Gefahrenschwelle" einzudämmen versuchte, in der Praxis aber schwer kontrollierbar bleibt.
VIII. Die grenzüberschreitende Verdichtung
Über das Schengener Informationssystem wird Anna zur „verdeckten Kontrolle" nach Art. 36 SIS-II-VO ausgeschrieben. Fortan wird bei jedem Grenzübertritt, jeder Verkehrskontrolle, jedem Flughafen-Check-in unauffällig protokolliert, wo, wann, mit wem sie unterwegs war – ohne dass sie das erfährt. Die PNR-Richtlinie 2016/681 stellt sicher, dass ihre Flugbuchungen automatisch gemeldet werden. Über Prüm II (VO 2024/982) werden Halterdaten, Lichtbilder, Polizeiakten grenzüberschreitend abrufbar.
Sie plant einen Familienbesuch in Istanbul. Am Flughafen wird sie beim Check-in einer verlängerten Sicherheitsbefragung unterzogen, das Handgepäck wird zerlegt. Man teilt ihr mit, das sei „Zufall".
IX. Die administrative Existenzvernichtung
Über den Fall Anna Berger erfährt schließlich die Ratsformation, die für den Bereich Sanktionen zuständig ist. Der Fall wird über nationale Vertreter dort eingebracht – Belege liefern die zusammengetragenen Erkenntnisse. Anna wird auf Vorschlag im Rahmen des Regimes „Informations-Manipulation und Einflussnahme durch Russland" gelistet (Rechtsgrundlage: Beschluss GASP nach Art. 29 EUV, VO nach Art. 215 AEUV). Grundlage: der virale Beitrag, angebliche „Kontakte" (in Wahrheit der V-Mann und der Belgrader IT-Dienstleister), die Software-Netzwerkanalyse.
Am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU passiert Folgendes, ohne dass ein Gericht vorher gehört wurde:
Ihre Konten bei sämtlichen deutschen Banken werden binnen Stunden eingefroren; nur eine humanitäre Mindestfreigabe bleibt.
Ihre Kreditkarten werden gesperrt; Amazon, Spotify, PayPal deaktivieren automatisch ihre Konten, weil Banken jede Zahlung verweigern.
Ihr Arbeitgeber darf ihr kein Gehalt mehr auszahlen (Bereitstellungsverbot, Art. 2 Abs. 2 VO 269/2014); ihre Kündigung ist absehbar.
Ihre Vermieterin darf keine Mietzahlungen mehr entgegennehmen, die aus fremden Quellen kämen; Freunde dürfen ihr nicht helfen, ohne selbst strafrechtlich zu haften (§ 18 AWG).
Reisen innerhalb der EU sind faktisch unmöglich, weil eine Kreditkarte und ein funktionierendes Konto überall vorausgesetzt werden.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion setzt die Maßnahmen national durch.
Anna erhält keine Anhörung vor der Listung. Sie erfährt vom Vorwurf durch die Sperrbescheide ihrer Bank. Die Begründung im Amtsblatt umfasst drei Sätze, teils generisch.
X. Der Rechtsschutz
Sie sucht anwaltliche Hilfe. Der Rechtsschutz gegen die EU-Listung führt zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg; Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV. Der einstweilige Rechtsschutz nach Art. 278 f. AEUV wird in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Verfahrensdauer bis zum Urteil in der Hauptsache: zwischen 18 und 36 Monaten. Anwaltliche Vertretung durch einen in Luxemburg postulierenden Rechtsanwalt kostet regelmäßig sechsstellige Beträge – während Anna keinen Zugriff auf eigenes Vermögen hat.
Gegen die deutschen Ermittlungsmaßnahmen kann sie erst vorgehen, wenn sie von ihnen erfährt. Die Benachrichtigung nach § 101 StPO erfolgt oft mit erheblicher Verzögerung; die Verfassungsbeschwerde gegen § 100b StPO ist längst entschieden. Gegen die G-10-Maßnahmen bekommt sie in der Regel keine Auskunft; die G-10-Kommission hat entschieden – ohne dass sie es weiß.
Ihre Umsatzsteuerpflichten laufen weiter; das Finanzamt setzt Säumniszuschläge fest. Ihre Kinder werden in der Schule von Klassenkameraden gefragt, ob ihre Mutter „für Putin arbeite" – die Listung ist öffentlich.
Nach zwei Jahren ist die Familie faktisch mittellos, die berufliche Existenz zerstört, die Ehe unter Druck. Ein Jahr später gewinnt sie die Nichtigkeitsklage. Das Gericht hebt die Listung auf. Ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens besteht nach Art. 340 AEUV nur bei „hinreichend qualifiziertem Verstoß"; der Nachweis ist selten erfolgreich.
Die Bilder offenbaren, was noch in den kommenden Monaten auf dieses System zustätzlich aufgesetzt werden soll.
KOMMENTAR: Jeder sollte sich einmal überlegen, ob er einen so totalitären Überwachungsstaat will, der EU - Sanktionierte über Jahre zur Entrechteten "Vogelfreien" erklärt. Das gab es zuletzt im Mittelalter und niemand geht bei der völligen Entartung und Totalüberwachung auf die Straße, weil es keinem wie Anna im Beispielfall gehen soll. (Im nächsten angehängten Post gebe ich einen Überlblick über das derzeit schon Machbare).
Die leibliche Mutter-Kind-Verbindung lässt sich nicht vertraglich auflösen, ohne dass die Psyche einen hohen Preis zahlt.
Leihmutterschaft bedeutet, dass das Kind von seiner ersten prägenden Bindungsperson getrennt wird. Es ist seine Mutter, mit der es neun Monate lang während der entscheidenden Phase seiner körperlichen und psychischen Entwicklung in symbiotischer Einheit war.
Gleichzeitig muss die Leihmutter die Gefühle für ihr eigenes Kind innerlich abspalten, während ihr ganzer Körper und ihre Seele auf Mutterschaft ausgerichtet sind.
Beide tragen danach ein als existenziell empfundenes Bindungstrauma in sich, das tief verdrängt wird, um weiterhin körperlich wie seelisch funktionieren zu können. Das kann später zum Keim vielfältiger psychischer und psychosomatischer Belastungen werden.
Dass gerade innerhalb einer christlichen Partei nun an diesem bisherigen Tabu gerüttelt wird, stimmt mich mehr als nachdenklich.
#Leihmutterschaft #FrühesTrauma #Bindungstrauma #CDU