2000. je počelo u Valjevu, kada je Maki upao u zgradu opštine sa stotinu ljudi, koje su pratile hiljade!
2025. Valjevo ponovo ponosno‼️
Zube imamo i trebaju se pokazivati. SNS nasilje trpimo 13 godina.
Ovo na slici nije nasilje.
Ovo je ODGOVOR NA NASILJE‼️
Wenn Menschen, die einst vor Unterdrückung geflohen sind und in Deutschland Schutz fanden, nur wenige Jahre später auf unseren Straßen die Verfolgung, Erniedrigung und Ermordung von Minderheiten in ihrem Herkunftsland feiern – dann ist das mehr als ein Skandal.
Dann ist das ein Offenbarungseid.
Ein Scheitern unserer Integrationspolitik.
Ein Scheitern darin, den Sinn von Asyl zu vermitteln:
Wenn dieser Respekt fehlt, wenn das Feiern von Barbarei öffentlich, schamlos, ja fast trotzig geschieht – dann braucht es keine Relativierung. Dann braucht es Konsequenz.
Was wir sehen, ist kein bloßer Integrationsfehler. Es ist eine Bankrotterklärung.
Das sagen Menschen wie ich und viele andere seit zig Jahren. Dennoch ließ man linke Politiker genauso lang mit der Lüge durchkommen, dass jemand, der arbeitet, immer mehr hätte. Und jetzt ist das eine neue Erkenntnis?
„Fernab des Bürgergelds: „Es lohnt sich in vielen Fällen nicht, mehr zu arbeiten",
warnt Peichl in der „Süddeutschen Zeitung“. Der Experte belegt die Aussage mit einer brisanten Rechnung:
Demnach sei es egal, ob ein Paar in München 3500 Euro brutto verdiene oder 5500 Euro. „Netto bleibt ihnen das Gleiche wie bei 3500 Euro", sagt Peichl. Der Grund: Wohngeld und Kinderzuschlag fallen weg, der Mehrverdienst verpufft.“
https://t.co/zM2bv3K9ug
Die @spdde sollte sich in Grund und Boden schämen!
Seid ihr so blöd und blind und übernehmt wirklich 1:1 ungefiltert die Hamas-Propaganda?
Wo bleibt die Empathie mit den Opfern des 7. Oktober 2023? Denkt ihr eine Minute an die Geiseln, die immer noch in Hamas Gewalt sind?
Die Hamas könnte SOFORT diesen Krieg beenden, indem sie alle Geiseln frei lässt. Will sie aber nicht. Ihr sind die Menschen, die Kinder im Gaza Streifen Scheiß egal.
Ihr seid unwählbar. Mich widert das an.
https://t.co/R50alLqd2A
Die politische Lage an der Ostflanke der NATO bleibt extrem angespannt, aber Tschechien und Deutschland haben verstanden: Wir stärken die NATO. Wir stärken die Ukraine. Und wir erhöhen gemeinsam den Druck auf Russland.
Danke, dass wir so gute Beziehungen haben, lieber @P_Fiala.
Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme: "Die Aussage, ich wäre für eine ... Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar."
Es ist davon auszugehen, dass sie das so auch bei Markus Lanz sagen wird. Diese Aussage ist wichtig, weil Brosius-Gersdorf hier dem zentralen Vorwurf gegen sie widerspricht. Und diese Aussage von Brosius-Gersdorf ist eindeutig unwahr. Ich habe das komplette Gutachten gelesen, dass Brosius-Gersdorf im Auftrag von Lisa Paus und Karl Lauterbach erstellt hat. Offenbar hat das bisher kaum jemand gelesen. Es ist ein erschreckendes Dokument, indem ausführlich für die Abtreibung bis zur Geburt argumentiert wird.
Im Kern der Argumentation steht die "Unzumutbarkeit" der Schwangerschaft: "Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."
Zur "medizinischen Indikation" sollen nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern zum Beispiel auch "Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt". Und: "Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."
Bedeutet: Wenn das Kind in der späten Phase der Schwangerschaft als zu belastend empfunden wird, könnte auch das zur "Unzumutbarkeit" zählen und Abtreibung bis zum neunten Monat begründen.
Brosius-Gersdorf und ihre Kollegen schreiben: "Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können."
Bedeutet: Sein Leben mit Kind neu gestalten zu müssen, kann als so unzumutbar empfunden werden, dass es eine Abtreibung in der späten Phase der Geburt rechtfertig und diese deswegen straffrei sein sollte.
Das Gutachten von Brosius-Gersdorf behandelt auch ausführlich mögliche Tötungsmethoden für Babys in der letzten Phase einer Schwangerschaft: "Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten." Dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt ist, findet Brosius-Gersdorf "problematisch".
An zahlreichen Stellen legt Brosius-Gersdorf dem Gesetzgeber nahe, Abtreibungen in der späten Phase der Schwangerschaft straffrei zu stellen: "Soweit der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche in der Spätphase der Schwangerschaft nicht erlaubt, liegt es in seiner Einschätzungsprärogative, dies kriminalstrafrechtlich abzusichern. Alternativ kommen Regelungen in anderen Rechtsgebieten, insbesondere berufsrechtliche Regelungen nach dem Vorbild anderer Rechtsordnungen, in Betracht."
FAZIT: Wenn irgendwer in der CDU dieses Gutachten vor der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf gelesen hätte, wäre sie nie und nimmer auch nur auf die Shortlist möglicher Richter gelangt. Furchterregend ist, was Lisa Paus (Grüne) und Karl Lauterbach (SPD) da für ein menschenfeindliches Gutachten haben anfertigen lassen. Das erklärt auch, warum Grüne und SPD Brosius-Gersdorf so erbittert verteidigen. Sie wollten Zustände herbeiführen, die sich mit der Würde des Menschen in keiner Weise mehr vereinen lassen.
Nach den taktisch fatalen Erklärungen, die Frau Brosius-Gersdorf heute über eine staatsnahe Anwaltskanzlei hat publizieren lassen, wäre alles andere als eine finale mediale Erledigung der Kandidatin durch Markus Lanz eine journalistische Fehlleistung sui generis.
Julia Klöckner: Versagen als Bundestagspräsidentin - das gouvernantenhafte Zurechtweisen von regierungskritischen Kommentaren wird immer nerviger https://t.co/QWdp0cUDe6 via @DrDavidBerger
Verantwortung für Deutschland: das ist das Leitmotiv der Bundesregierung. Die Länder ziehen mit: Der Bundesrat hat dem Investitionsbooster zugestimmt, der ersten großen Reform der Unternehmensbesteuerung seit 15 Jahren. Damit wird unser Land wieder attraktiv und wettbewerbsfähig.
BREAKING NIUS: Jetzt stellt sich Kardinal Woelki in einem dramatischen Statement gegen Bundeskanzler Friedrich Merz und die Wahl der linken Aktivistin Frauke Brosius-Gersdorf: "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen."
Hier das komplette Statement:
Die Menschenwürde darf nicht zur Diskussion gestellt werden
Statement von Rainer Maria Kardinal Woelki zur Wahl eines Richters bzw. einer Richterin am Bundesverfassungsgericht
Köln. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.
Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.
Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.
Nirgends ist das menschliche Leben verletzlicher als an seinem Beginn und an seinem Ende. Als Kirche setzen wir uns daher besonders in diesen Phasen für den Schutz und den Erhalt des Lebens und der Würde eines jeden Menschen ein. Jede und jeder hat als Ebenbild und Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde. Aus dieser Haltung heraus engagieren wir uns beispielsweise in der palliativen Begleitung, um Menschen ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen. Deswegen schaffen wir Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, besonders auch für Mütter in Notsituationen. Es erfüllt uns deshalb mit größter Sorge, wenn immer offener in Frage gestellt wird, dass die Würde eines Menschen vom Moment der Empfängnis, d.h. von der Entstehung des Lebens an, gilt. Als Kirche wenden wir uns insofern entschieden gegen jedweden Versuch, das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben.
"We must protect families, we must protect children, who have inalienable rights and should be loved, should be taken care of physically and mentally, and should not be brought into the world only to suffer."
Wir stehen fest an der Seite der Ukrainer. Wir unterstützen sie auch in unserem Interesse: für unsere gemeinsame politische Freiheitsordnung in Europa, die Freiheit der Märkte, Wachstum und unsere Energiesicherheit. Deutschlands Zukunft ist eng mit der Ukraine verbunden.