"abgelehnter Asylbetrüger"
Strafanzeige des bayerischen Rundfunkrats Hamado Dipama scheitert – Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin nach § 170 II StPO eingestellt.
Der abgelehnte Asylbewerber, der gerne Leute wegen vermeintlicher Beleidigung anzeigt, darf "abgelehnter Asylbetrüger" genannt werden, findet die Staatsanwaltschaft Heilbronn. Völlig zurecht.
Der erste Rücktritt, den @apollo_news_de mit einer großartigen Recherche erreicht hat, betrifft nicht irgendwen, sondern einen Mauerschützenpropagandachef, der auch selber Hand anlegte und es in die westdeutsche Bundespolizei schaffte. Diese Story scheidet Demokratie von Diktatur, gut von böse. Ganz groß.