Elon Musk hat heute übrigens knapp 4500 Angestellte zu Millionären produziert.
Wie viele Angestellte haben Rote und Grüne in Deutschland bisher zu Millionären gemacht?
Ist das islamische #Kopftuch wirklich ein religiöses Symbol?
Immer wieder lese ich in den Medien die Behauptung, wonach das islamische Kopftuch ein «religiöses Symbol» sei. Das dürfte auch die Meinung von vielen Menschen hier im Westen sein. Selbst das Schweizerische Bundesgericht bezeichnet das Kopftuch als «religiöses Symbol» (vgl. dazu nur BGE 142 I 49).
In der nachfolgenden Darstellung werde ich erklären, weshalb ich diesbezüglich eine andere Auffassung vertrete. Ich denke nicht, dass das islamische Kopftuch ein religiöses Symbol ist und halte diese Subsumption sogar für reichlich absurd.
Doch zuerst die Frage: Was ist überhaupt ein Symbol?
Ein Symbol ist ein Zeichen oder ein Bild, welches eine Weltanschauung, eine politische Meinung oder sonst eine Botschaft mit einem tieferen Sinn vermittelt. So würde ich es ungefähr definieren.
Mit einem religiösen Symbol werden Kerngedanken von Religionen bildlich ausgedrückt, die regelmässig einen tieferen Sinn haben, der in einer Religion enthalten ist. Auch Zahlen können dabei Symbolcharakter haben, wie etwa die Zahl 3 im Christentum.
Christliche Symbole im engeren Sinne sind etwa das Kreuz, welches die Christen an die Passion Jesu erinnert oder die eucharistischen Fische. Die meisten kennen sicherlich auch den Davidstern der Juden, der die Beziehung zwischen Menschen und Gott symbolisiert oder die Menora. Bekannt ist sicherlich auch das achtspeichige Rad des Dharma im Buddhismus und Hinduismus, was man von der Nationalflagge von Indien kennt. Etwas weniger bekannt sind das achtzackige Stern der Bahai oder das Khanda-Emblem der Sikhs, die ebenfalls religiöse Symbole darstellen.
Der Islam hingegen kennt keine religiösen Symbole, die zumindest mit den vorgenannten religiösen Symbolen vergleichbar wären. Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist selbst der Hilal, der muslimische Sichelmond, den wir von zahlreichen Flaggen muslimisch geprägter Länder kennen, kein religiöses Symbol. Dieser Sichelmond wird bekanntlich oft begleitet von einem fünfzackigen Stern. Gemäss islamischer Überlieferung gehen beide Symbole auf die vorislamische Zeit zurück. Eine islamische Bedeutung haben sie damit schon deshalb nicht und vor allem haben sie auch keine Grundlage in der Scharia.
Das Fehlen eines religiösen Symbols im #Islam hat damit zu tun, dass im Islam nicht Symbole, sondern das von Gott unmittelbar ausgesprochene Wort als heilig gilt und das ist im Islam der Koran.
Was im Islam damit in die Nähe eines religiösen Symbols kommen könnte, sind islamische Kalligraphien, die einzelne religiöse Ausdrücke oder Kernaussagen beinhalten wie beispielsweise das Maschallah oder das Basmala. Wenn man so will, sind kunstvolle Kalligraphien von solchen Sprüchen mindestens etwas Ähnliches wie religiöse Symbole. Vom «Maschallah» gibt es sogar Kettenanhänger (beispielsweise aus Gold), die in der muslimischen Welt als Schmuck getragen werden, ähnlich wie Schmuck-Kruzifixe der Christen.
Wenn das islamische Kopftuch kein religiöses Symbol ist, was ist es dann?
Die beiden wichtigsten Stellen im Koran, die von islamischen Theologen herangezogen werden, um die Hijab-Pflicht zu rechtfertigen, sind Sure 33, Vers 59 sowie Sure 24, Vers 31. Gerne möchte ich diese nachfolgend wiedergeben:
Sure 33, Vers 59
“Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand [dschilbâb] (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.”
Sure 24, Vers 31:
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was aussen ist, und dass sie ihren Schleier [chimâr] über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt (die Sklavinnen), oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben, oder Kindern, welche die Blösse der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füsse zusammenschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.”
Da insbesondere gewisse moderne Muslime die Hijab-Pflicht im Islam in Frage stellen respektive diese sogar verneinen, weil hier nirgends der Begriff Hijab verwendet wird, sondern vielmehr von «dschilbab» respektive «chimar» die Rede ist, wobei nicht ganz klar ist, was diese Begriffe bedeuten, möchte ich für die Auslegung nachfolgend den Offenbarungszusammenhang von Sure 24, Vers 31 wiedergeben. Dieser stammt aus der Koranexegese des islamischen Gelehrten Ibn Kathir (1300-1373), wobei ich nur den Anfang übersetzt habe, bis die Offenbarung stattfindet. Wie gleich festzustellen ist, stellt bereits der Titel des Theologen klar, dass mit diesem Vers die Hijab-Pflicht angesprochen ist und auf einmal nirgends von dschilbâb respektive von chimâr die Rede ist.
„Die Regeln über den Hijab
Dies ist einerseits ein Befehl Gottes zu den gläubigen Frauen, und andererseits über die Eifersucht seiner gläubigen Diener gegenüber ihren Frauen. Er soll auch gewährleisten, dass die gläubigen Frauen von den Frauen der Jahalliya (Jahalliya ist die vorislamische Zeit der „Unwissenheit“, als der Islam noch nicht existierte) und von den Taten der ungläubigen Frauen unterschieden werden. Der Grund für die Offenbarung dieses Verses wurde von Muqatil bin Hayyan erwähnt, als er sagte: „Wir hörten – und Allah weiss es am besten – dass Jabir bin `Abdullah Al-Ansari erzählt hat, dass Asma, die Tochter von Murshidah in einem ihrer Häuser in Bani Harithah gewesen sei und die Frauen seien zu ihr gekommen ohne tiefere Kleidungsstücke, so dass ihre Fusskettchen auf ihren Füssen gesehen werden konnten, auch ihre Brüste und Stirnlocken. Asma sagte: Wie hässlich das ist!“ Dann hat Allah offenbart (…)“
Ausserdem werden auch andere Hadithe zur Rechtfertigung des Hijab herangezogen, wie etwa dieser Hadith aus einer der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen, namentlich aus Sunan Abu Dawud in Band 34 über die Kleidung:
„Kapitel 1535: Was Frauen von ihrer Schönheit zeigen dürfen:
Erzählt von Aisha, der Ummul Mu’minin (Mutter der Gläubigen):
Asma, die Tochter von Abu Bakr ist vor den Propheten des Allah herangetreten und trug dabei dünne Kleidung. Der Prophet Allahs wandte sich von ihr ab. Er sagte: O Asma, wenn eine Frau das Alter der Menstruation erreicht, ziemt es sich für sie nicht, wenn sie ihre Körperteile sichtbar macht, ausser das und das und zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände.“
Mit anderen Worten findet sich in der islamischen Theologie genügend anderes Material, das herangezogen werden kann, um die Hijab-Pflicht im Islam zu rechtfertigen.
Womit haben wir es damit zu tun?
Wir haben es vorliegend mit Regeln zu tun, welche ganz offensichtlich die Absicht verfolgen, auf die Gesellschaft einzuwirken und damit auch auf uns, weil es sich beim Hijab letztendlich um eine gesellschaftspolitische Massnahme handelt, welche dazu dient, die islamische Sexualmoral zu gewährleisten. Man kann anders ausgedrückt von einem Durchsetzungsinstrument der Scharia sprechen, zumal die Verschleierungspflicht in Anwesenheit einer rein weiblichen Gesellschaft nicht besteht, womit die gesellschaftspolitische Massnahme ausschliesslich Männer anvisiert.
Die vom Hijab verfolgte gesellschaftspolitische Massnahme dient zwei Hauptzwecken, was man aus den religiösen Texten, die ich vorhin zitiert habe, unschwer entnehmen kann. Einerseits werden damit die islamische Sexualmoral und Sittlichkeit gewährleistet, indem Frauen vor Männern verborgen und möglichst unkenntlich sowie unattraktiv gemacht werden, sofern eine Frau mit diesen nicht näher verwandt respektive verheiratet ist. Der Gedanke dahinter ist, dass im Islam der Frauenkörper aufgrund seiner erotisierenden Wirkung auf Männer als ein Ärgernis wahrgenommen wird, weshalb der Anblick einer unverschleierten Frau nur Männern vorbehalten ist, mit denen aufgrund bestehender Verwandtschaft eine Verheiratung ausgeschlossen ist oder eben dem Ehemann. Dass es hier um eine mögliche erotisierende Wirkung des unbedeckten weiblichen Körpers auf fremde Männer geht, kann man beispielsweise auch daran erkennen, dass die Hijab-Pflicht in Anwesenheit von Greisen, die keinen Sexualtrieb mehr besitzen und vor Kleinkindern nicht gilt, was man aus den Schlusszeilen von Sure 24, Vers 31 entnehmen kann.
Es geht also um eine sittlich motivierte Gewährleistung einer gesellschaftlichen Trennung von Männern und Frauen, unter welchen keine Verwandtschaft besteht, wobei es natürlich auch andere Gebote und Verbote gibt, die dies sicherstellen, etwa der Umstand, dass die Frau grundsätzlich zuhause zu bleiben hat, respektive nur mit einem männlichen Familienmitglied das Haus verlassen darf.
Und andererseits besteht ein weiterer Zweck der islamischen Verschleierung darin, dass muslimische Frauen von nichtmuslimischen Frauen unterschieden werden können, zu denen der Islam einen negativen Bezug hat und deren Lebenswandel als unmoralisch empfunden wird. Ich erinnere an die Aussage „Wie hässlich das ist!“ im vorhin zitierten Offenbarungszusammenhang, als von den Frauen der Ungläubigen die Rede war. Dieses Motiv der Unterscheidung der muslimischen Frauen von den Frauen der Ungläubigen ist auch in Sure 33, Vers 59 enthalten, wobei dort auch vom „Schutz“ von muslimischen Frauen vor Belästigung die Rede ist und vom Zweck, dass sie als ehrbare Frauen erkannt werden, womit im Umkehrschluss impliziert wird, dass nichtmuslimische Frauen einerseits nicht ehrbar sind und andererseits ein solcher Schutz ihnen nicht zukommen soll.
Muslime sind durch die Regeln der Scharia übrigens nicht bloss aufgefordert, die entsprechenden Regeln nur für sich anzuwenden. Vielmehr müssen sie deren Umsetzung zumindest in der gesamten muslimischen Gemeinschaft sicherstellen. Wenn also ein muslimischer Mann seine Frau auffordert, sich zu verschleiern, erfüllt er damit selbst und nicht nur seine Frau eine religiöse Pflicht, die ihm zu folgen hat. Dasselbe gilt freilich auch, wenn ein Familienvater oder seine in seinem Auftrag handelnde Ehefrau eines Tages zur Tochter geht und sie auffordert, sich von nun an zu verschleiern. Das ist übrigens die bittere Realität darüber, wie das Tragen eines Hijabs oder einer anderen Verschleierungsart des Islams in aller Regel anfängt. Dieses Verständnis der Scharia ist meines Erachtens sehr wesentlich, wenn nicht gar fundamental, weil dies nicht nur im Zusammenhang mit der Verschleierungspflicht gilt!
Noch offensichtlicher ist die angesprochene überindividuelle Eigenschaft islamischer Gebote, wenn wir einige der uns bekannten islamisch geprägten Gesellschaften in unsere Überlegungen einbeziehen. Im Iran beispielsweise sind es nicht „nur“ staatliche Sittenwächter, welche die Umsetzung der Bekleidungsregeln der Scharia sicherstellen. Auch gewöhnliche „konservative“ Bürger greifen Frauen teilweise tätlich an und bewerfen sie sogar mit Säure, sofern diese keinen oder einen aus ihrer Sicht „schlechten“ Hijab tragen. Nach diesem Beispiel sollte deutlich geworden sein, dass die Scharia eine Ideologie der Einmischung ist und bei weitem nicht bloss den Gläubigen individuell ansprechen will, der einfach nur auf sich selbst schauen kann, so wie Europäer Religion üblicherweise verstehen. Wir sehen das in islamisch geprägten Ländern beispielsweise während des Ramadans, wenn fastende Muslime säkulare Menschen, die nicht fasten, tätlich angreifen, oder wenn junge muslimische Frauen selbst in Europa von muslimischen Männern gehänselt werden, weil sie keinen Hijab tragen oder ausgehen mit Aussagen wie „Du bist doch Muslimin, wieso verschleierst du dich nicht?“ oder „Eine gute Muslimin bleibt zu Hause und geht nicht aus!“.
Diese Tatsachen lassen freilich auch die sogenannte "Freiwilligkeit" des Hijab-Tragens, von der immer wieder die Rede ist, doch sehr in einem anderen Licht erscheinen, weil wenn etwas wirklich freiwillig ist, immer die Option bestehen muss, das Gegenteil zu tun.
Diese angbliche Freiwilligkeit ist in den seltensten Fällen gewährleistet, weil die wenigsten Musliminnen auf der Welt über solche Entscheidungsbefugnisse überhaupt verfügen, wobei ich damit ausdrücklich auch jene in Europa meine und nicht nur solche, die in ihren Heimatländern von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, Hijab zu tragen. Wenn der Hijab einer Frau nicht aufgenötigt wird und damit nicht von einem Zwang im engeren Sinne gesprochen werden sollte, kann dennoch nicht wirklich von einer freien Entscheidung die Rede sein, wenn der familiäre Druck und die Erwartungshaltung der muslimischen Gesellschaft, in der sich ein junges Mädchen oder eine Frau bewegt, so gross sind, dass ein echter individueller Entscheid faktisch unmöglich ist. Freiwillige Entscheidungen für den Hijab mag es zwar geben, aber aufgrund der Absichten, die hinter dem Hijab stehen, steht für mich ohnehin nicht der Freiwilligkeitsgedanke im Vordergrund, sondern vielmehr der gesellschaftspolitisch motivierte Zweck der Verschleierung und welche Wirkung sie in der Gesellschaft erzeugt.
Nach diesen Ausführungen über die Bedeutung des Hijab und was damit angestrebt wird, sollte man meines Erachtens wahrlich nicht mehr von einem «religiösen Symbol» sprechen, welches vergleichbar wäre mit einem Kruzifix-Kettenanhänger.
Das Beispiel zeigt hoffentlich auch, dass es nicht besonders klug ist, islamische Sachverhalte nach einer oberflächlichen Betrachtung mit einem christlichen Sachverhalt zu vergleichen und diese ähnlich oder sogar gleich behandeln.
Ich werde jeden Staatsanwalt wegen Verfolgung Unschuldiger anzeigen, der ein unberechtigtes Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Majestätsbeleidigung des Holocaust-Verharmlosers und Volksverhetzers @bundeskanzler Merz durchführt.
„Lügenfritz“ – Strafanzeige gegen StA Heilbronn
Da die Bezeichnung von Merz als „Lügenfritz“ ersichtlich nicht strafbar ist und das auch der StA hätte bekannt sein müssen, habe ich gegen die Verantwortlichen Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung erstattet.
Es haut einem wirklich den Vogel raus, wie hier über die Ermordung eines Teenagers gesprochen wird. Polizisten haben dem Opfer Handschellen angelegt, während es starb und 5x sagte: „Ich wurde niedergestochen.“ Das muss niemand „groß machen“. Das ist ein Skandal 1. Klasse.
🇬🇧 Henry Nowak’s father speaks after his son's killer is jailed for 21 years
"When police arrived, Henry was lying on the floor, barely able to sit up and plainly in severe medical distress.
Henry told officers that he could not breathe nine times.
He told them he had been stabbed four times.
The response from one officer was, 'I don't think you have, mate.'
Henry was pulled across the gravel, his hands forced behind his back, and he was placed in handcuffs.
Instead of being treated as a dying victim, police formally arrested Henry for assault and read him his rights.
That was the last thing he heard."
Germany has failed to win a non-permanent seat on the UN Security Council.
Foreign Minister Johann Wadephul (CDU) secured 104 votes in the General Assembly, falling 23 short of the required two-thirds majority. It is the first time Germany has missed out on a rotating seat.