@rotnasenrudolph@0_7_user "Anbieter, die ausschließlich Flugturbinenkraftstoff in Verkehr bringen, sind von der nationalen THG-Quotenpflicht ausgenommen, da sie bereits den EU-weit einheitlichen Vorgaben der ReFuelEU Aviation-Verordnung unterliegen."
https://t.co/Bq5M2jr31b
So lange die angeblich Christlichen und die gesichert Rechtsextremen Kinder in Armut halten, sie nicht für besonders schützenswert erachten und immer weiter an Sozialausgaben sparen wollen, dürfen die alle zum Thema "Schutz des ungeborenen Lebens" gepflegt die Fresse halten.