@HongMathias nicht überall wo Dezisionismus draufsteht muss Carl Schmitt als Teufel aus der Kiste springen - den letztlich dezisionistischen Charakter parlamentarischer Mehrheitsentscheidungen hat zB auch sein grosser Antipode Kelsen (dort mit Akzent auf Diversity des Demos)akzeptiert!
@hmheinig@PBahners Klarer Fall von confirmation bias: Es werden nur bestätigende Indizien für eine (vorgefasste?) These gesammelt. War Günter Dürig by the way denn soo ein schlimmer Nazi? Die Nullhypothese: es war Dummheit/Unwissen/Naivität ist imho erstmal unwiderlegt geblieben...
@m_k_klatt Es mag nicht am "können", sondern am Wollen fehlen: Der politische Preis für eine Beanstandung dieses "Zeichens gegen Rechts" durch das BVerfG ist denkbar gering. Ein Ordnungsgeld droht nicht, sondern allenfalls muss der Bund der Antragstellerin ihre Anwaltskosten erstatten...
@HongMathias ...und warum hat zwar das Verhältnismässigkkeitsprinzip international Schule gemacht und die Idee der Abwägung, aber nicht die Problemlösungsidee Eingriffsbegriff (Version D)? Wenn alle auf der Gegenrichtung unterwegs sind: kurzer Check "bin ich auf der richtigen Spur"?...
@HongMathias Schon der Hinweis der Kammer auf das laxe/weite Eingriffsverständnis des EuGH (übrigens auch des EGMR) zeigt das Problem: Die Fixierung auf "den Eingriffsbegriff" ist international nicht anschlussfähige German Begriffsjurisprudenz...
@HongMathias Zu Frage 3) Leider stellt das BVerfG anders als zB der BGH längst nicht alle noch so kurz begründeten Entscheidungen auf seiner Internetseite zur Diskussion aus. Auch open for debate...vielleicht hängt die Veröffentlichung aber auch nur im Geschäftsgang? Abwarten..!
@HongMathias zu Frage 2) Siehe oben. Wenn der Berichterstatter/die Berichtserstatterin dafür Zustimmung in der restlichen Kammer findet, kommt halt eine Nichtannahme durch die Kammer heraus. Richterliche Unabhängigkeit....
@HongMathias@UEFA Die UEFA ist ein privatrechtlicher Verein nach schweizerischem Recht. Das Bundesgericht der Schweiz hat noch 2016 entschieden dass sexuelle Orienterung vom schweizerischen Gleichstellungsgesetz nicht als verbotenes Merkmal erfasst ist. Viel Erfolg auf dem Weg zum EGMR....!!
@JustGesch @feministconlaw in dem Buchwird gefordert die Dominanzvon Juristen inFührungspositionen der Verwaltung zu brechen und durch Teams mit gemischtem Erfahrungshintergrund (wird auch diversity genannt) zu ersetzen. Was daran total falsch sein soll versteh ich nicht...
@HomoHominiLupuz Soll ein Buch mit dem Titel "Staat als Argument" von einem retweetfreudigen Christoph Möllers geben das laut Verlag 488 Seiten auf die Waage bringt...und was soll aus der Bibel gestrichen werden😀
@ChristopherBilz @HongMathias der Übeltäter beim 6. VwGO-ÄndG war seinerzeit der Rechtsausschuss, der im RegE rumgebastelt hat, ohne offenbar den dadurch erzeugten Gesamt-Normtext redaktionell zu prüfen....
@ChristopherBilz @HongMathias In der Gesetzesbegründung verharmlosend statt als Korrektur eines alten Redaktionsversehens als angebliche redaktionelle Anpassung an die Neuregelung gelabelt...