SHE FILED 181 REPORTS. POLICE TOLD HER THE CHILDREN WERE NOT RELIABLE WITNESSES..
Sara Rowbotham was an @NHS sexual health coordinator in Rochdale. From 2004, she started documenting what everyone with the authority to act had decided not to see. Girls as young as 13. Groomed, trafficked, and raped by groups of men. She wrote it all down and reported it.
181 referrals to Greater Manchester Police and social services between 2004 and 2011.
The answer was always the same. The girls were not credible witnesses. Not their problem. Move along.
Nine men were eventually convicted in 2012, but only because a new chief prosecutor arrived, read the evidence Sara had spent years building, and actually did something with it. The Crown Prosecution Service had previously dropped the case entirely. Sara had been right all along.
Then the system turned on her. She was blamed.
Accused of failing to refer cases properly. The institution that had ignored 181 reports about the rape of children decided the problem was the woman who filed them.
Primetime television did what 181 referrals could not. Three Girls aired on BBC One in 2017. Maxine Peake played Sara. The public was furious. A drama series achieved what seven years of documented evidence never could.
In January 2024, a damning 173-page independent review commissioned by Mayor Andy Burnham confirmed what Sara and fellow whistleblower Maggie Oliver @MaggieOliverUK had been saying for twenty years.
They were the only people raising the alarm while GMP and Rochdale Council looked the other way. The review found 74 children who were exploited, serious failures to protect 48 of them, and 96 men still considered a current risk to children.
As of late 2025, 61 men have been convicted across multiple investigations. Combined sentences total almost 630 years.
Sara received an MBE in 2021. The officers who ignored her 181 reports got their pensions.
Two decades of raising the alarm. A BBC drama, a 173-page review, and an MBE later, the abusers were still being found.
SOURCES
@BBCNews@ITVNews@thetimes@BylineTimes
Heute tritt die von der Regierung groß gefeierte Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft.
Wir haben den Praxistest gemacht: Anfang Jänner kostete bei einem großen Supermarkt ein Viertel Butter (Eigenmarke) 1,29 Euro. Heute kostet eine „günstige Eigenmarken-Butter“ 1,51 Euro.
Wo ist hier bitte etwas günstiger geworden?
Diese Verlierertruppe will die Österreicher offenbar für dumm verkaufen. Oder merkt hier schon jemand, wie plötzlich alles billiger geworden ist? 😉
Mit Beweisanordnung des Sozialgerichts München vom 07.02.2025 wurde Prof. Dr. Christian Drosten zum Sachverständigen auf virologischem Fachgebiet (§ 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 404 ff. ZPO) bestellt. Die Gutachtenanforderung datiert vom 12.02.2025.
In der Folge weigerte sich der Sachverständige zunächst persönlich mit Schreiben vom 12.03.2025, das Gutachten zu erstellen. Die Kammer wies ihn mit Schreiben vom 27.03.2025 ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO hin und stellte zudem klar, dass Gegenstand des Gutachtens nicht – wie vom Sachverständigen behauptet – die Zulassung und Überwachung des Impfstoffs, sondern die Ätiologie möglicher Impfnebenwirkungen im Sinne der Kann-Versorgung nach Teil C Nr. 4 VersMedV ist. Auf dieses Schreiben reagierte der Sachverständige zunächst monatelang nicht.
Erst rund neun Monate später, mit Schriftsatz seiner Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs vom 15.12.2025, beantragte der Sachverständige die Entbindung vom Gutachtenauftrag und schlug zugleich drei andere – aus seiner Sicht „mindestens gleich geeignete“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 3) – Virologen als Gutachter vor. Die Kammer hat diesen Antrag mit unanfechtbarem Beschluss vom 07.01.2026 zurückgewiesen, dem Sachverständigen Frist bis zum 29.05.2026 zur Erstattung des Gutachtens gesetzt und ihm eingeräumt, bis zum 27.02.2026 einen begründeten Fristverlängerungsantrag zu stellen.
Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 27.02.2026 hat der Sachverständige erklärt, das Gutachten könne
„voraussichtlich nicht vor Ende 2026 begonnen werden“ und zugleich ausdrücklich zugesagt:
„Es ist erklärtes Anliegen unseres Mandanten, das Verfahren nicht weiter zu verzögern und darauf hinzuwirken, dass die erbetenen gutachterlichen Ausführungen möglichst zeitnah erstellt werden können. Hierzu werden wir bis Ende März 2026 versuchen, sachverständige Personen […] zu benennen […]“
Dieser eigenen, schriftsätzlichen Zusage ist der Sachverständige – wie das Gericht im Beschluss vom 06.05.2026 ausdrücklich feststellt – nicht nachgekommen.
Mit dem hier in Rede stehenden Beschluss vom 06.05.2026 hat die Kammer dem Sachverständigen letztmalig Frist bis zum 31.03.2027 – mithin mehr als zwei Jahre und einen Monat nach der ursprünglichen Beauftragung vom 07.02.2025 – zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.
Der vom Gericht ernannte Sachverständige ist gemäß § 407 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 Abs. 1 SGG zur Erstattung des Gutachtens öffentlich-rechtlich verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Übernahme, sondern auch auf die zeitnahe und unverzügliche Bearbeitung des Gutachtenauftrags.
Hieraus folgt insbesondere, dass der Sachverständige die Gutachtenerstattung nicht aus Bequemlichkeit, aus Bevorzugung anderer beruflicher Tätigkeiten oder aus politischen Erwägungen verzögern darf.
Welche Maßstäbe an die Pflicht zur unverzüglichen Bearbeitung anzulegen sind, ergibt sich aus § 411 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Vorlage des Gutachtens setzt; diese Frist ist nach allgemeinem Verständnis grundsätzlich auf wenige Monate, regelmäßig auf drei bis sechs Monate zu bemessen
Der Sachverständige hat den Auftrag mit erheblicher Verspätung zunächst persönlich abgelehnt, sodann den Antrag auf Entbindung erst mehr als zehn Monate nach Beauftragung (15.12.2025) gestellt und schließlich, nachdem die Kammer den Entbindungsantrag zurückgewiesen hat, sich auf eine angebliche Unmöglichkeit der Bearbeitung „vor Ende 2026“ zurückgezogen. Ein sachlicher Grund hierfür, der über den eines durchschnittlich ausgelasteten Universitätsklinikleiters hinausginge, ist nicht dargetan.
Der Sachverständige hat sich mit Schriftsatz vom 27.02.2026 selbst ausdrücklich verpflichtet, „bis Ende März 2026“ sachverständige Personen zu benennen, die – nach seiner eigenen Einschätzung – für die Bearbeitung der Beweisfragen besser geeignet seien als er selbst. Diese Zusage hat er nicht eingehalten.
Es handelt sich nicht um eine technische Säumnis, sondern um einen Bruch der eigenen, gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung. Dieser Wortbruch im Schriftsatz vom 27.02.2026 entlarvt nachträglich auch die im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 9) erhobene Behauptung, das „erklärte Anliegen“ des Sachverständigen sei es, „das Verfahren nicht weiter zu verzögern“, als bloße Schutzbehauptung.
Wenn der Sachverständige drei andere Virologen, namentlich
1. Prof. Dr. Klaus Überla (FAU Erlangen-Nürnberg),
2. Prof. Dr. Ulrike Protzer (TU München) und
3. Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
als geeignete Gutachter vorschlägt (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 2), so liegt eine Verzögerung des Verfahrens durch den Sachverständigen objektiv und subjektiv vor: Es wäre dem Sachverständigen ohne weiteres möglich, jedenfalls einen der von ihm selbst als geeignet bezeichneten Kollegen für die Übernahme des Auftrags zu gewinnen.
Die Kammer hat im Beschluss vom 06.05.2026 das Spannungsverhältnis im Vorbringen des Sachverständigen wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„Es erstaunt nach wie vor, dass sich Herr Prof. Dr. Drosten von seinen Anwälten einerseits als ungeeignete Begutachtungsperson darstellen lässt, andererseits aber zwei andere Virologen als geeignete Gutachter benennt (Schriftsatz vom 15.12.2025).“
Diese vom Gericht selbst formulierte Beobachtung betrifft die Glaubhaftigkeit des gesamten Entbindungs- und Fristverlängerungsvortrags. Es ist mit der prozessualen Mitwirkungspflicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zu vereinbaren, je nach prozessualem Bedürfnis abwechselnd die eigene Sachkunde zu verneinen, die fachlich gleich geeigneten Alternativen aber zu benennen, ohne diese sodann auch tatsächlich für eine Übernahme zu gewinnen.
Hinzu tritt, dass die im Schriftsatz vom 27.02.2026 vorgetragene Terminbelastung des Sachverständigen weit überwiegend Termine betrifft, die der Sachverständige – im Unterschied zu dem gesetzlich angeordneten Gutachtenauftrag – freiwillig wahrnimmt (z. B. Vorstandssitzungen wissenschaftlicher Gesellschaften, internationaler Forschungsallianzen, Symposien, Vorträge etc.). Die gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO geht der Wahrnehmung freiwilliger nationaler und internationaler Termine vor.
Zeit für unsachliche Diskreditierung indes gab es zu Hauf: Unsachliche Diskreditierung der Erstgutachterin als Ausdruck einer fachlich nicht zu rechtfertigenden Begutachtungsverweigerung
Der Sachverständige hat in dem Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15.12.2025 nahezu drei Seiten (S. 6 bis 8) – mit Überschrift „III. Befangenheit“ – aufgewendet, um die vom Gericht ordnungsgemäß bestellte Erstgutachterin, Frau Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer (vgl. Berichtigungsbeschluss der Kammer vom 23.09.2024), persönlich zu diskreditieren. In Bezug genommen wird hierfür:
1. eine fünf Jahre alte Boulevard-Berichterstattung der „Main Post“ vom 24.09.2021 mit der Schlagzeile „Razzia in Uniklinik: Würzburger Professorin in ‚Querdenker‘-Affäre verstrickt“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7 f.);
2. Mutmaßungen über eine politische Kandidatur für „dieBasis“ (Schriftsatz, S. 7);
3. ein nicht peer-reviewter Text eines Herrn Andreas Beyer mit der Überschrift „Pseudoscience & Conspiracy Theory Revisited“ (Schriftsatz, S. 7);
4. Hinweise auf einen Buchbeitrag und ein YouTube-Gespräch („ApolutEcho“, Schriftsatz, S. 8);
5. ein „Tweet“ des Sachverständigen aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 7);
6. eine „dpa-Factchecking“-Veröffentlichung aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 6).
Daran knüpft der Sachverständige die – formal nicht als eigenes Vorbringen ausgewiesene, der Sache nach aber transportierte – Suggestion an, „eine unterliegende Prozesspartei“ könne „mit guten Argumenten eine Befangenheit und Zweifel an der Richtigkeit und/oder der Beweiskraft des Gutachtens vertreten“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 8).
2. Tatsachenwidrigkeit und rein ad personam geführte Argumentation
Keine einzige der vorstehend zusammengetragenen Anspielungen enthält die fachliche Auseinandersetzung mit einer einzigen der Beweisfragen, einer einzigen der zitierten Primärpublikationen oder einer einzigen der von Prof. Dr. Kämmerer dargelegten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, die ausweislich der Beweisanordnung vom 29.07.2024 (Gegenstand der Aufgabe Drostens) zu klären sind.
Stattdessen werden – mit dem scheinheiligen Disclaimer „ohne dass sich unser Mandant die Berichterstattung, etwaige Vorwürfe und Behauptungen hierdurch zu eigen macht“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7) – Boulevardberichterstattung, vermeintliche politische Sympathien und Internet-Veröffentlichungen Dritter aktenkundig gemacht.
Die rhetorische Konstruktion ist durchschaubar: Wer eine Tatsache aktiv in einen gerichtlichen Schriftsatz einführt, sich aber zugleich davon „nicht zu eigen“ macht, will allein deren rufschädigende Wirkung im Verfahren erzielen, ohne für ihre Wahrheit einstehen zu müssen.
Die Klägerin bestreitet die in dem Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 6 bis 8) transportierten Anschuldigungen gegen Frau Prof. Dr. Kämmerer mit Nichtwissen, soweit sie sich nicht auf ihre überprüfbar wissenschaftlichen Veröffentlichungen beziehen, und tritt ihnen, soweit sie Tatsachenbehauptungen enthalten, ausdrücklich entgegen.
Frau Prof. Dr. Kämmerer ist habilitierte Wissenschaftlerin und Inhaberin einer wissenschaftlichen Stellung am Universitätsklinikum Würzburg; die Beweisanordnung vom 29.07.2024 hat ihr ohne jede Einschränkung das fachliche Vertrauen der erkennenden Kammer ausgesprochen.
3. Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot und gegen § 138 ZPO
Die Strategie, mit unbelegten und überdies inhaltlich nicht entscheidungserheblichen Personalia gegen eine gerichtlich bestellte Sachverständige vorzugehen, statt deren wissenschaftliches Gutachten wissenschaftlich zu widerlegen, ist von der Klägerseite und von der Allgemeinheit nicht hinzunehmen. Sie ist unvereinbar mit:
1. der prozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG (vgl. nur Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 138 Rn. 2),
2. dem anwaltlichen Sachlichkeitsgebot aus § 43a Abs. 3 BRAO, das die bewusste Verbreitung nicht erweislicher Tatsachenbehauptungen über Dritte ausdrücklich verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1987 – 1 BvR 537/81, BVerfGE 76, 171 – „Sachlichkeitsgebot“; BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 67/13, NJW-RR 2015, 503),
3. und mit dem Berufsethos des Sachverständigen, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist (§ 410 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 SGG; vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 410 Rn. 2).
Dies betont der Sachverständige im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 8) selbst, wenn er ausführt, ihm
„[geböten] sowohl die Ernennung als Sachverständiger als auch das Berufsethos […], sich von persönlichen Auseinandersetzungen nicht beeinflussen zu lassen“.
Die Aufnahme der oben genannten Diskreditierungen in einen an das Gericht gerichteten Schriftsatz zeigt das exakte Gegenteil.
4. Bekanntes Muster: ad hominem-Strategie statt fachlicher Auseinandersetzung
Das hier beobachtete Vorgehen folgt einem in der Sozialgerichtsbarkeit – gerade bei Verfahren mit Bezug zur pharmazeutischen Industrie – seit langem bekannten Muster: Sieht ein Beteiligter, dass er einer wissenschaftlichen Beitrag in einem Sachverständigengutachten inhaltlich nicht beizukommen vermag, wendet er sich gegen die Person, die das Gutachten fertigte, statt mit Daten, Studien und peer-reviewter Literatur mit Boulevardberichterstattung, sozialen Medien und politischen Andeutungen gearbeitet wird. Die Anwälte von Moderna und BioNTech arbeiten in den Zivilprozessen mit der gleichen Methodik.
Diese Strategie sucht das Gericht von der eigentlichen Sachfrage abzulenken und Druck auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu erzeugen.
Die Kammer hat dieses Muster bereits im richterlichen Hinweis vom 13.03.2025 unmissverständlich gerügt – seinerzeit gerichtet an den Ärztlichen Dienst der Beklagten. Dort hat der Vorsitzende ausdrücklich beanstandet, dass die Stellungnahme der versorgungsärztlichen Sachbearbeitung in Bezug auf Frau Prof. Dr. Kämmerer
„abwertende Vokabeln […] („Behauptungen‘ statt „Hypothesen‘, „unwissenschaftlich‘ etc.)“
enthalten habe, und an die Beklagte appelliert,
„zu einer sachlichen Arbeitsweise und zu einem angemessenen Umgangston mit dem Gericht (inklusive der beteiligten gerichtlich bestellten Sachverständigen) zurückzukehren“
Was die Kammer vom Ärztlichen Dienst der Beklagten zu Recht eingefordert hat, hat erst recht für den vom Gericht selbst bestellten Sachverständigen zu gelten. Dass Prof. Dr. Drosten – auf einer Argumentationsebene mit dem Ärztlichen Dienst der Beklagten – seinerseits über drei Seiten gegen die Erstgutachterin polemisiert und dabei keine einzige fachliche Erwägung ins Feld führt, lässt jede der erforderlichen sachlichen Distanz vermissen.
Weitergehender Kommentar:
Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz. Es ist daher auch Aufgabe des Sozialgerichts den Stoff aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten zu lassen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Dazu wurden zwei Sachverständigengutachten bei jenen Professoren beauftragt, die konträre Positionen öffentliche zu vertreten schienen, um so jeweils die Sichtweise der einen oder der anderen Seite kennenzulernen. Während Prof. Dr. Kämmerer ihrer Pflicht als gesetzlich bestellte Sachverständige pünktlich nachkam und ihr Sachverständigengutachten einreichte, ziert und windet sich Prof. Dr. Drosten und möchte seine Sicht der Dinge nicht mitteilen. Derjenige der öffentlich in Podcasts und den Medien den Chefaufklärer für die "Wissenschaft" darstellte und auch im Deutschen Bundestag in der Enquete Kommission als Sachverständiger auftreten durfte, ziert sich nun aus Sicht der Klägerin, sein Sachveständigengutachten dazu vorzulegen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist der Beweismaßstab für die Kausalität ein anderer als im Zivilprozess, da nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs in der Regelversorgung eine Rolle spielt und die gute Möglichkeit im Rahmen der Kannversorgung, die ebenfalls nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen ist. Es kommt also auf jeden Fall auf Wissenschaftler an, die den Inhalt und den Umfang der peer reviewed Literatur überblicken und vollends Kenntnis über die grundsätzlichen Funktionsmechanismen und möglichen Schadmechanismen eines solchen Stoffs haben, um eine korrekte Beurteilung abgeben zu können. Das trifft auf beide bestellte Sachverständige zu.
Das Sozialgericht München nimmt insoweit die Aufgabe der Amtsermittlung ernst, angenommene unterschiedliche wissenschaftliche Sichtweisen gegenüberzustellen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Das tat bisher kein einziges Sozialgericht. In der Zivilgerichtsbarkeit wurden bisher ausnamslos pharmafreundliche Sachverständige bestellt, also in der Regel Pharmakologen, die stets nur den Impfherstellern nach dem Mund redeten. Insofern ist die Amtsermittlung des Sozialgerichts München doch erstmalig in Deutschland etwas anderes, weil über Tatsachen eine Aufklärung geführt werden soll.
Es bleibt also spannend in München. Wir werden weiter auf das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Drosten warten.
(Bild: Quelle Screenshot aus der Übertragung der Enquete Kommission des deutschen Bundestages, wo Prof. Dr. Drosten als Sachverständiger am 01.12.2025 aussagte)
Inzwischen sind weitere Informationen zum Täter aus Stade bekannt, der gestern in einer Mutter-Kind-Hilfseinrichtung sechs Personen erschossen hat:
• Fatih Khan G., in Deutschland geboren, türkischer Staatsbürger, wohnhaft in Garbsen bei Hannover; unklar bzw. widersprüchliche Angaben, ob er nicht auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.
• NDR und WDR wiederholen auch heute in einem neuen Artikel, dass der Täter nach ihren Informationen einem großen Clan aus Hannover angehören soll.
• Die Pistole, für die der Täter keine Erlaubnis hatte, soll er illegal am Bahnhof Zoo in Berlin erworben haben.
• Der Täter floh mit einem Mercedes AMG (350 bis 400 PS-Wagen), der von einer 65-jährigen Frau aus Bremen gefahren wurde, die die Patentante des Babys war. Bei dem Fluchtversuch schoss er auf Polizeibeamte, bis die Munition aufgebraucht war.
• Der Täter soll sein Kind (das ebensowenig wie die Mutter zu den Getöten zählt) bereits zu einem früheren Zeitpunkt gepackt und geschüttelt haben, was ein Schütteltrauma zur Folge hatte und womöglich lebensgefährlich für das Kind war. Dies soll der Auslöser für das Eingreifen der Einrichtung gewesen sein, die das Sorgerecht einschränken wollte, was wiederum das mutmaßliche Motiv der späteren Hinrichtung war.
• Der Täter war polizeibekannt wegen Bedrohungen und soll den Arzt, der das Gutachten zu den Verletzungen des Babys erstellt hatte, schon zuvor eingeschüchtert haben. Er galt jedoch laut Polizei nicht als gewalttätig und hatte keine Vorgeschichte häuslicher Gewalt.
• Bei den Erschossenen handelt es sich um Erwachsene aus dem Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung sowie Mitarbeiter vom Jugendamt Hannover, die teilweise lange Strecken zurückgelegt hatten, um zu dem Termin anzureisen.
https://t.co/LK0yK4kppT
https://t.co/nNpfrLICdj
🚨 BOMBSHELL from the Dutch government:
Newly released official graphs prove COVID transmission in late 2021 & early 2022 was overwhelmingly driven by the vaccinated and boosted — not the unvaccinated.
These ministerial (Dutch VWS) “transmission pairs” data show most spread occurred among fully vaccinated adults, with a clear shift to boosted groups.
This directly contradicts the justification for the discriminatory QR code / CTB (Corona entrance ticket) policy that excluded millions from society.
The data was hidden for years despite requests. It must now be central evidence in the Parliamentary COVID Inquiry (PEC) — with experts recalled for public questioning.
The ongoing CTB court case (verdict 28 July 2026) needs this evidence too.
Accountability starts here.
No more hiding the facts.
Share this widely !
#PEC #CoronaEnquete #CTB #QRcode #DutchCOVIDInquiry #VaccineTransparency #Accountability
@tweedekamer@2eKamertweets@Daandekort92@MinVWS@RobertKennedyJr@ChildrensHD@EpochTimes
Überraschung aus den Niederlanden: "Neu veröffentlichte offizielle Diagramme beweisen, dass die COVID-Übertragung Ende 2021 und Anfang 2022 überwiegend von Geimpften und Geboosterten – nicht von Ungeimpften – getrieben wurde."
Guten Morgen zusammen,
was ist zur Horrortat in Stade zu sagen?
Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen 45-jährigen Türken, der in Deutschland geboren ist.
Gehört er zu einem großen Clan in Hannover? Laut Aussagen von Polizei und Innenministerium auf der gestrigen Pressekonferenz wäre dazu nichts bekannt. NDR und WDR, die zuvor darüber berichteten, revidieren diese Meldung bis dato nicht.
Angesichts der Tatsache, dass noch zum Zeitpunkt der gestrigen Pressekonferenz die Verantwortlichen fälschlicherweise davon ausgingen, dass der Tatverdächtige deutscher Staatsangehöriger sei, ist es also gut möglich, dass im Zusammenhang mit einer möglichen Clan-Zugehörigkeit noch gar nicht groß ermittelt wurde und man diese Behauptung, dass dem nicht so sei, einfach mal rausgehauen hat.
Interessant ist die Frage, warum das Baby aus der Familie genommen wurde. Tatsächlich weil der Vater, also der Täter, auffällig war? Was heißt denn auffällig? Wegen Gewaltdelikte sei er nicht bekannt. Oder flüchtete die Mutter mit dem Baby vor dem Vater und seiner Familie? Gibt es noch weitere Kinder?
Wer ist die Fahrerin des Fluchtwagens, die wohl in einem Kaftan-ähnlichem Gewand gekleidet war? Wusste sie von der offensichtlich geplanten Tat? Denn gegen eine Amoktat spricht der offensichtlich vorbereitete Fluchtwagen inklusive Fahrerin, würde ich sagen.
Auch die Rolle des Jugendamts muss beleuchtet werden. Wurden Fehler gemacht? Mir kommt dabei der Fall aus Schwäbisch Hall in Erinnerung, wo einer jungen Mutter noch vor der Geburt das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen unbelegter Aussagen einer Hebamme entzogen wurde und nach Geburt das Baby zum Vater, ein Mann aus Gambia gegeben wurde, der den 10 Monate alten Jungen dann tötete.
Wie auch immer. Wegen seiner eigenen Probleme, tötete der 45-Jährge sechs Menschen, die nur ihrer Arbeit nachgingen. Was für eine sinnlose Tat, was für ein Verbrechen. Mein Beileid an die Familien der Getöteten.
Statement from Arla’s parents, after her teen killer was found not guilty of murder and manslaughter last week.
Arla,
Today, we were told that the 15-year-old boy who killed our beautiful 9-year-old niece, Aria, with a single stab wound to the chest is NOT GUILTY of murder or manslaughter.
How is this justice?
What message does this send to society? What does it teach people when a child can lose her life in such a horrific and senseless way, yet nobody is held accountable?
The UK is facing an epidemic of knife crime, and cases like this only leave families wondering what consequences truly exist. Something has to change.
Aria was only 9 years old. She had her whole life ahead of her. She should be making memories, laughing with her family, growing up and chasing her dreams. Instead, we’ll try live every day with a pain that will never leave us.
Our family has effectively been handed a life sentence. We will carry this grief, heartbreak, and loss for the rest of our lives.
Meanwhile, the person responsible walks free.
We will never stop speaking Aria’s name. We will never stop fighting for justice. And we will never stop loving and missing our beautiful girl.
Rest in peace, Aria. Forever 9 💔
X withheld deinen Tweet in der EU wegen DSA und NetzDG. Plattformen müssen Inhalte sperren, wenn sie als Hassrede oder volksverhetzend gemeldet werden – auch bei wahren Fakten zur Täterherkunft (türkische Wurzeln) und ironischer Kritik an Diversität. Polizei verweigert Nationalitätsangaben, Medien schweigen oft. Das ist erzwungene regionale Zensur, um unliebsame Narrative zu schützen.
Am jüngsten Beispiel in #Stade ist deutlich zu erkennen dass Migration mit bestimmten Ethnien nicht funktioniert.
Der Täter ein Türke der vor 45 Jahren in Deutschland geboren wurde wird immer Türke bleiben.
Kriegt das endlich rein in euren geisteskranken Schädel ihr Linken.
In einem Wiener Park wird am Wochenende ein Passant (37) von einer Bande auf E-Scootern getötet - brutal erschlagen, vor den Augen seiner Freundin.
Der Aufschrei bleibt aus.
Und wann sehen wir die Fahndungsfotos?
Wenn ihr ganz aktuelle und zuverlässige Informationen zu der grausamen Tat in #Stade haben möchtet, empfehle ich euch https://t.co/uLyR9hB79u - da läuft gerade ein Livestream (siehe YouTube Link unten).
https://t.co/aHl9h4JE1K
In voller Kenntnis des fehlenden Übertragungsschutzes und damit der Behauptung eines unzutreffenden therapeutischen Nutzens (Verbot folgt aus § 8 Abs.1 AMG und § 3 HWG, such strafbar) wurden 3G Maßnahmen, die einrichtungsbezogene Nachweispflicht und die Duldungspflicht verhängt!
Standardredakteur unterstellt uns Österreichern pauschal "widerliche Ausländerfeindlichkeit". Dazu ein Kommentar auf meinem Blog https://t.co/0HK8V3Vyap
Für alle FREI ZUGÄNGLICH
Mit uns kann man es ja machen. Wenn wir Inländer eine kritische Anmerkung zur Migrations-Politik machen, dann kommt sofort der pauschalisierende Hammer. "Widerliche Ausländerfeinde". Spricht man über die überschießenden Zahlen, die Syrer und Afghanen bei Gewalt- und Sexualdelikten produzieren, dann ist das "pauschalisierend" und "ausländerfeindlich". Und wählt man die FPÖ, dann ist man ein Faschist. Die Nobeljournalisten aus Wien, die verächtlich auf das einfache Volk herabblicken, sind zur Zumutung für die normalen, fleißigen und brav ihr Steuergeld abliefernden Österreicher geworden. Wie lange will man uns noch beschimpfen, über uns "drüberfahren" und uns als Nazis punzieren?
Ich sehe nirgendwo Ausländerfeindlichkeit. Die Menschen wollen nur keine Kulturen im Land haben, die maßlose Forderungen erheben, ein ständiger Unruheherd sind und selbst bei bereinigten Daten eine dreimal so hohe Prävalenz bei Gewalt- und Sexualdelikten haben. Wenn es der Herr vom Standard nur in klaren Worten versteht: Wir wollen nicht, dass unsere Söhne mit Messern und Macheten massakriert werden und unsere Töchter zu Tode vergewaltig. Syrer und Afghanen sind führend bei diesen Delikten. Japaner, Chinesen, Franzosen, Engländer, Amerikaner, Kroaten, Serben, Italiener, Schweden, Finnen, Ungarn etc., alle sind willkommnen.
Die Problem haben wir dort, wo der Islam ins Spiel kommt. Den Österreichern zu unterschieben, sie wären ausländerfeindlich und gleichzeitig auch noch zu verschweigen, dass wir uns mit dem Muslimen einen unmenschlichen Antizionismus und Antisemitismus ins Land geholt haben, ist ein Skandal. Die Österreicher sind "islamkritisch". Und das ist verdammt noch mal ihr gutes demokratisches Recht.
Und so etwas darf sich Qualitätspresse nennen und wird mit Millionen an Förderungen überhäuft. Die Werbeerträge diese Blattes, sind vor allem im Online-Bereich katastrophal. Ein Leben vom Geld der Steuerzahler und dafür darf man sich auch noch beschimpfen lassen, wenn man das alles auch noch bezahlt.
Und gleichzeitig werden in Graz die Kommunisten gewählt, die auf ihrer Homepage eine Hommage auf Lenine veröffentlicht haben, einen Massenmörder (roter Terror), zu dessen 100 Todestag im Jahr 2024. Dazu hat der Standard nichts zu sagen. Diese Publikumsbeschimpfung durch eine journalistische Minderheit ist unerträglich. Wir brauche im Land eine politische Wende, und zwar um 180 Grad.
PS.: Wann kommt endlich die Brandmauer gegen den Linksfaschismus? Oder eine Diskussion über die Eisenstädter Erklärung in der SPÖ. Eine Zusammenarbeit mit den Kommunisten ist laut Parteitagsbeschluss untersagt. Der Beschluss wurde bis heute nicht revidiert. Prinzipientreu sucht man bei der SPÖ wieder einmal ohne Erfolg.
⚠️ EILMELDUNG: DER NÄCHSTE RENTEN-HAMMER – WITWENRENTE VOR DEM AUS!
Stand 27.06.2026
Man muss schon ganz genau hinsehen und das Kleingedruckte der neuen 33 Reformpunkte der Rentenkommission akribisch studieren, um es überhaupt zu bemerken.
Während die Medien fast nur über das Rentenalter oder das Aus der Rente mit 63 berichten, versteckt sich hinter dem harmlos klingenden Punkt "Empfehlung 11" ein radikaler Systemwechsel, den man im ersten Moment ganz schnell übersieht.
Die Rentenkommission der Regierung bereitet dort nämlich klammheimlich den nächsten, noch drastischeren Kahlschlag vor:
Die Witwenrente, die es in Deutschland bereits seit 1911 gibt, soll faktisch abgeschafft werden!
Was unter dem Deckmantel der "Modernisierung" geplant ist:
* Das Ende der 55 Prozent:
Bislang konnten Hinterbliebene im Todesfall mit 55 Prozent der Rentenansprüche des Partners rechnen. Damit soll nun Schluss sein.
* Verpflichtendes Rentensplitting:
Stattdessen soll künftig ein sogenanntes Rentensplitting erzwungen werden. Beide Partner erhalten dann automatisch nur noch die Hälfte der gemeinsam erarbeiteten Punkte.
* Niemand will das freiwillig:
Dieses Modell gibt es auf freiwilliger Basis schon seit 2002. Im Jahr 2024 haben sich laut Berichten ganze 111 Paare in Deutschland dafür entschieden – aus gutem Grund, denn wer splittet, verzichtet komplett auf die Witwenrente. Die Kommission will dieses absolute Nischenmodell nun zur Pflicht machen.
* Gigantische Kürzungen:
Die Rentenversicherung rechnet mit Einsparungen von satten 19 Milliarden Euro jährlich. Zum Vergleich, wie wir ohnehin schon dastehen:
In Spanien bekommen Hinterbliebene im Schnitt rund 2000 Euro, bei uns in Deutschland sind es im Durchschnitt 700 bis 800 Euro. Und selbst diese Leistung soll nun massiv gekappt werden.
Mein Fazit:
Das ist ein beispielloser Angriff auf Millionen Ehen in Deutschland. Verkauft wird uns das Ganze von der Rentenkommission als "Modernisierung" und es klingt vordergründig nach Gleichberechtigung. Die bittere Realität sieht aber völlig anders aus:
Es trifft ganz gezielt diejenigen, die ohnehin schon benachteiligt sind – allen voran Frauen, die für die Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben, in Teilzeit arbeiten mussten und so weniger eigene Rentenpunkte sammeln konnten.
Stirbt der Partner früh, stürzen diese Menschen durch diesen neuen Plan ungebremst ab, da die Deutsche Rentenversicherung bereits davor warnt, dass ein solches Pflicht-Splitting die Altersarmut verschärfen wird. Es geht hier nicht um soziale Gerechtigkeit, es geht um eiskaltes Kassenkalkül, um 19 Milliarden Euro einzusparen. Die Politik hat längst entschieden, wer die Zeche für die leeren Kassen zahlen soll.
Dieser Wahnsinn muss öffentlich gemacht werden, denn die Regierung soll bis Ende Juni über diesen Prüfauftrag entscheiden. Bitte teilt diesen Beitrag, die Menschen müssen aufwachen und sehen, was da gerade im Verborgenen auf uns zurollt!
Marcel Baldauf
#Eilmeldung #Witwenrente #Rentenreform #Altersarmut #ArbeitendeMitte #ProjektM1llion #DerSchlussstrich
@simonevoss
✉️ Briefe gegen das Vergessen ✉️
Andreas Meyer war Oberstabsfeldwebel beim Kommando Spezialkräfte (KSK). Er absolvierte Auslandseinsätze in Afghanistan und diente viele Jahre in der Bundeswehr.
Während der Corona-Zeit verweigerte er die Impfpflicht für Soldaten und äusserte sich öffentlich kritisch zu den politischen Entwicklungen in Deutschland. Später wurde er vom Militärischen Abschirmdienst beobachtet. Seit rund 3 Jahren und 7 Monaten sitzt er in Untersuchungshaft, ohne rechtskräftiges Urteil (soweit öffentlich bekannt).
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, zum sogenannten militärischen Arm der «Patriotischen Union» gehört und logistische Vorbereitungen für einen geplanten Umsturz getroffen zu haben.
Ein Brief kostet nur wenige Minuten. Für den Empfänger kann er den Unterschied machen.
Andreas Meyer
Justizvollzugsanstalt Stammheim
Asperger Str. 60
70439 Stuttgart-Stammheim
Wir vergessen Menschen in Haft nicht.
👉 Hier mehr zu seinem Fall: https://t.co/x8h5No6J6h
@querdenken711