Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.
(Walter Lübcke)
Dem Strafrichter ist daher die Reichweite des Postings möglicherweise einfach egal, weil er der Linie des BGH folgt.
Hätte man ehrlich gesagt wissen können, wenn man mal in einen StGB-Kommentar reingeschaut hätte.
Hallo Herr @Haintz_MediaLaw, nur so als Tipp, bevor Sie hier großspurig ankündigen, anderen juristisch Nachhilfe zu erteilen: ob es bei § 188 für die Frage der Eignung überhaupt auf die allgemeinen Tatumstände ankommt, ist umstritten - die Rechtsprechung verneint es seit Jahren.
Ein Strafrichter in BW hat für die Beleidigung eines Grünenpolitikers als „Arschloch“ doch tatsächlich einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen nach § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) unterschrieben.
Das Gericht ist der Ansicht, dass diese (konkrete) Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken des Mandatsträgers erheblich zu erschweren.
Der Post hatte eine zweistellige Anzahl von Views. Wir werden dem Gericht ein wenig Rechtsfortbildung geben.
@die_Nachteulen@checki2024@RealFruitts Jein. Das kann man so machen, meist werden Anzeigen aber direkt als Js-Sache eingetragen. Bei Spahn gibt es aber noch einen weiteren Aspekt: der ist Abgeordneter und hat daher Immunität. Wenn und solange die nicht aufgehoben wurde, darf das Verfahren nur als AR geführt werden.
@glr_berlin Für dieses neue Ermittlungsverfahren spielt der 24.09. keine Rolle - es macht keinen Sinn, ihn nur bis zu diesem Zeitpunkt in U-Haft zu lassen.
Heißt: Prognosen sind wie immer schwierig, weil Zukunft und so, aber dass er am 24.09. wieder rauskommt, ist unwahrscheinlich.
@glr_berlin Kleiner Einwand zu der Anmerkung, er müsse jetzt "mindestens bis zum 24.09." in Haft sitzen:
Der 24.09. ist der nächste Verhandlungstag in dem derzeit laufenden Verfahren wegen Landfriedensbruch. In Haft sitzt er jetzt aber wegen des neuen Tatvorwurfs (Angriff auf den Schöffen).
@Peppino_92@StandrdAssiGirl Nur so interessehalber eine ganz hypothetische Frage: wäre es (rein theoretisch!) möglich, dich und den Dude, der die Nachrichten an @StandrdAssiGirl geschickt hat, im selben Raum anzutreffen?
@Volt_Aire_watch@SHomburg@fernetpunker Faustregel: wer allein in dem Umstand, dass jemand Zivilklage erhoben hat, schon einen "genialen Schachzug auf Bobby-Fischer-Niveau" sieht, hat ganz offensichtlich keine Ahnung, wie Zivilprozesse (oder überhaupt Gerichtsverfahren) ablaufen.
Liebe Fans von @Shomburg, ihr dürft natürlich auch weiter gern glauben, dass hier ein wackerer Freiheitskämpfer ganz böse verfolgt wird. Aber vielleicht sollte man doch ein paar Sachen wissen, die der Herr Professor komischerweise vergessen hat zu erwähnen:
Einladung: Mein Strafprozess
Wann? Do., 14.08.2025, 13:30 Uhr
Wo? LG Hannover, Volgersweg 65, Saal 1 H 3
Warum? Siehe Folgeseiten.
Filmer, Autoren, Presse und internationale Beobachter sind herzlich willkommen, insbesondere die Herren Kafka und Vance. 1/4
@DChemiker@SHomburg Homburg? Der ist Beamter im Ruhestand und wird das auch bleiben. Wegen Beleidigungsdelikten wird man nicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt, schon gar nicht als Ruheständler.
@gedanken_lost@WahnSager@fernetpunker@SHomburg@dunjahayali@alena_buyx Ich habe es hier schon einmal geschrieben: ob diese Äußerungen strafbar oder (gerade noch) zulässig waren, ist tatsächlich nicht ganz trivial zu beantworten. Was völlig eindeutig ist, ist die moralische Bewertung: das ist widerwärtiges, hasserfülltes, wichtigtuerisches Geschwätz.
@Ro44471958@fernetpunker@SHomburg Mir ist unklar, was "dessen Plausibilität der Logik folgt" heißen soll. Und an Homburgs Stelle wäre ich beleidigt, wenn man mich als "eher" integer bezeichnen würde.
Und zu ihrer Frage, aus welchen Motiven ich das mache: grob geschätzt 20% Geltungsbedürfnis, 80% Langeweile.
@ZuckerZucker3@SHomburg@fernetpunker Tja. Ich fände es hilfreich, weil sich die Leute so ein eigenes Bild machen könnten. Professor Homburg will das offenbar eher nicht - und zwar möglicherweise aus genau demselben Grund.
@SHomburg@fernetpunker ... und selbstverständlich ist es in einem Rechtsstaat nicht möglich, einer anderen Person auf dem Zivilrechtsweg Strafanzeigen oder Strafanträge zu verbieten.
Aber das offen zu kommunizieren würde halt nicht so gut zu dem Bild passen, das Sie von sich zeigen wollen, stimmt's?
@SHomburg@fernetpunker Und da Sie Anwälte haben, wissen Sie natürlich auch, dass diese ganzen Vergeltungsfantasien Quatsch sind: im Falle eines Freispruchs würde man Ihnen Ihre notwendigen Auslagen erstatten und sonst nichts, auf die Dienstaufsichtsbeschwerde folgt eine höfliche Ablehnung...
@fernetpunker@SHomburg Natürlich. Er zitiert selbst aus der Akte, hat einen Anwalt, hat eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten, nahm an einer Hauptverhandlung Teil, wurde verurteilt, erhielt ein schriftliches Urteil - aber er hat nie verstanden, worum es geht.
@fernetpunker Aber das werden Sie einem Systemknecht wie mir eh nicht glauben, deshalb fragen Sie doch einfach @SHomburg selbst, was ihm vorgeworfen wird.
Meine Prognose: der Mann, der sonst die Virologie in 3 Schaubildern zusammenfasst, wird Ihnen erklären, dass das viel zu verworren sei.
@fernetpunker Allein die Äußerung, eine andere Person würde "faseln", ist natürlich keine Beleidigung. Bin mir aber auch ziemlich sicher, dass das niemand ernsthaft behauptet hat.
@Pjhennig1@SHomburg@AndreasGei44143 Die Quelle heißt Homburg. Er drückt sich komischerweise immer etwas vage aus, wenn es um Umstände geht, die ihn nicht so positiv erscheinen lassen...